Generalversammlung Musterklauseln

Generalversammlung. Die Einberufung zu den Generalversammlungen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg im RESA und in einer oder mehreren Zeitungen in Luxemburg und/oder in einer oder mehreren überregionalen Zeitungen im jeweiligen Vertriebsland zu veröffentlichen. Im Falle von Satzungsänderungen sind diese Änderungen beim Handelsregister in Luxemburg zu hinterlegen. Der Hinterlegungsvermerk ist im RESA zu veröffentlichen. Die jährliche Generalversammlung findet in Munsbach, Gemeinde Schuttrange, am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen im Einberufungsschreiben angegebenen Ort, am 4. Mittwoch im September um 12.00 Uhr (Luxemburger Zeit) statt.
Generalversammlung. Die Einberufung zu den Gesellschafterversammlungen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg im RESA und in einer oder mehreren Zeitungen in Luxemburg und/oder in einer oder mehreren überregionalen Zeitungen im jeweiligen Vertriebsland zu veröffentlichen. Im Falle von Satzungsänderungen sind diese Änderungen beim Handelsregister in Luxemburg zu hinterlegen. Der Hinterlegungsvermerk ist im RESA zu veröffentlichen. Die jährliche Gesellschafterversammlung findet in Munsbach, Gemeinde Schuttrange, am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen im Einberufungsschreiben angegebenen Ort, am 3. Mittwoch im Oktober um 11.00 Uhr (Luxemburger Zeit) statt. Falls dieser Tag ein Bankfeiertag ist, wird die jährliche Gesellschafterversammlung am nachfolgenden Bankarbeitstag abgehalten. Die erste jährliche Gesellschafterversammlung fand im Jahre 2009 statt.
Generalversammlung. 29 ordentliche und außerordentliche Generalversammlung § 30 Einberufung der Generalversammlung § 31 Ort der Generalversammlung, Tagesordnung § 32 Leitung der Generalversammlung, Befugnisse des Vorsitzenden § 33 Stimmrecht § 34 Beschlussfähigkeit § 35 Mehrheitserfordernisse § 36 Abstimmungen und Wahlen § 37 Zuständigkeit der Generalversammlung § 38 Generalversammlungsprotokoll
Generalversammlung. (1) Die Generalversammlung ist die “Mitgliederversammlung” im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
Generalversammlung. Zuständigkeit Ordentliche General- versammlungen Ausserordentliche Generalversamm- lungen Einberufung
Generalversammlung. A. General Meeting of the Shareholders
Generalversammlung. (1) Die ordentliche Generalversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Ge- schäftsjahres stattzufinden.
Generalversammlung. 15.1 Die Generalversammlung hat folgende Kompetenzen:
Generalversammlung. Zuständigkeit Artikel 9 Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Ordentliche General- versammlung Artikel 10 Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt; spätestens zwanzig Tage vor der Versammlung sind der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht den Aktionären am Gesellschaftssitz zur Einsicht aufzulegen. Ausser- ordentliche General- versammlung 1 Artikel 11 Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt, wenn der Verwaltungsrat oder die Revisionsstelle es für angezeigt erachten.