Benchmark Musterklauseln

Benchmark. Bestimmte Teilfonds können Nutzer von Benchmarks im Sinne der VERORDNUNG (EU) 2016/1011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Benchmark-Verordnung) sein. Im Überblick eines jeden Teilfonds wird angegeben, ob der jeweilige Teilfonds eine Benchmark verwendet, die in den Anwendungsbereich der Benchmark-Verordnung fällt. Sofern eine Benchmark verwendet wird, wird der Benchmark-Administrator genannt und es wird angegeben, ob der Administrator in dem von der ESMA eingerichteten und geführten Register der Administratoren aufgeführt ist. Die Benchmark-Verordnung verpflichtet die Verwaltungsgesellschaft, schriftliche Pläne zu erstellen und aufrechtzuerhalten, in denen die Maßnahmen dargelegt werden, die sie ergreifen würde, wenn sich eine Benchmark wesentlich ändert oder nicht mehr zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltungsgesellschaft muss dieser Verpflichtung nachkommen. Weitere Informationen zu dem Plan sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos erhältlich.
Benchmark. 3.1 Zur Bewertung der Leistung im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages sind in den nach Ziffer 6.1 des Vermögensverwaltungsvertrages genannten Berichten neben der Wertentwicklung des verwalteten Kundenportfolios Indizes als Vergleichsgröße (Benchmark) angegeben.
Benchmark. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung über die Vermögensentwicklung erhält der Kunde eine Performanceübersicht der gängigsten Aktien-, Obligationen-, und Währungsindices. Wünscht der Kunde zusätzlich einen regelmässigen Performancevergleich mit einer Benchmark, so ist dies vorgängig schriftlich fest zu halten und hat allfällige Konsequenzen auf die Anlagepolitik.
Benchmark. Der Verantwortliche räumt dem Auftragnehmer, auch im Namen des/der Teilnehmer(s), das Recht ein, die personenbezogenen Daten in pseudonymisierter Form für die Erstellung von Trendanalysen und Benchmarks zu verwenden,2 vorausgesetzt, der Auftragsverarbeiter ergreift die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der (Datenschutz-)Interessen der betroffenen Personen, einschließlich der Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten und der Aggregation der Umfrageergebnisse. Für eine solche Nutzung der personenbezogenen Daten gilt der Auftragsverarbeiter gegenüber der betroffenen Person als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Benchmark. 1. Zur Bewertung der Leistung im Rahmen der Vermögensverwaltung wird im Vermögensverwaltungs-Bericht neben der Wertentwicklung eine Vergleichsgröße („Benchmark“) angegeben.
Benchmark. Für die Vermögensverwaltung gelten die folgenden Vergleichsgrößen (Benchmark), die sich entsprechend der ermittelten Risikostufe und damit zugeordneten Anlagestrategie zusammensetzen. Zur Herleitung ihrer individuellen Benchmark wird ein fiktives Portfolio bestehend aus den folgenden Indizes kalkuliert: Aktien MSCI World Benchmark Anleihen 60 % iBoxx Euro Non-sovereigns Eurozone Net Total Return, 40 % iBoxx Euro Sovereigns Eurozone Net Total Return Alternative Investments Euribor plus 2 % Für jedes Impact Portolio setzen sich die Vergleichsgrößen (Benchmarks) auf Basis der ermittelten Risikostufe und der damit verbundenen Anlagestrategie in entsprechender Gewichtung zusammen: Zurückhaltend 0 % 90 % 10 % Konservativ 20 % 70 % 10 % Moderat 42,5 % 47,5 % 10 % Mutig 65 % 25 % 10 % Risikobetont 90 % 0 % 10 %
Benchmark. Der jeweilige Teilfonds kann Nutzer von Benchmarks im Sinne der VERORDNUNG (EU) 2016/1011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Benchmark-Verordnung) sein. Im Überblick des Teilfonds wird angegeben, ob der Teilfonds eine Benchmark verwendet, die in den Anwendungsbereich der Benchmark-Verordnung fällt. Sofern eine Benchmark verwendet wird, wird der Benchmark-Administrator genannt und es wird angegeben, ob der Administrator oder die Benchmark in dem von der ESMA eingerichteten und geführten Register der Administratoren oder Benchmarks aufgeführt ist. Die Benchmark-Verordnung verpflichtet die Verwaltungsgesellschaft, schriftliche Pläne zu erstellen und aufrechtzuerhalten, in denen die Maßnahmen dargelegt werden, die sie ergreifen würde, wenn sich eine Benchmark wesentlich ändert oder nicht mehr zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltungsgesellschaft muss dieser Verpflichtung nachkommen. Weitere Informationen zu dem Plan sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos erhältlich. Teilfonds 1 SK Invest - Konservativ Anlageziele und Anlagepolitik des Teilfonds SK Invest - Konservativ Dieser Teilfonds investiert überwiegend in Titel, die den beworbenen ESG-Eigenschaften entsprechen und ist ein Finanzprodukt, mit dem ökologische und soziale Merkmale beworben werden, und qualifiziert gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, ein langfristiges Kapital- und Ertragswachstum durch ein breit gestreutes Portfolio zu erhalten unter Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Merkmalen. Zur Erreichung der Anlageziele wird beabsichtigt, das Teilfondsvermögen zu mindestens 51% in Geldmarktinstrumente, fest- und variabelverzinsliche Wertpapiere, Anteile an Investmentsfonds und Zertifikate im Sinne des Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, deren Wertentwicklungen an den Aktienmarkt gekoppelt sein können, zu investieren. Durch Ausübung von Bezugsrechten dürfen Aktien temporär erworben werden. Eine Rückführung dieser Aktienpositionen wird unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber angestrebt. Darüber hinaus können für das Teilfondsve...

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………