Common use of Generalversammlung Clause in Contracts

Generalversammlung. Die Einberufung zu den Gesellschafterversammlungen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Großherzogtums Luxemburg im RESA und in einer oder mehreren Zeitungen in Luxemburg und/oder in einer oder mehreren überregionalen Zeitungen im jeweiligen Vertriebsland zu veröffentlichen. Im Falle von Satzungsänderungen sind diese Änderungen beim Handelsregister in Luxemburg zu hinterlegen. Der Hinterlegungsvermerk ist im RESA zu veröffentlichen. Die jährliche Gesellschafterversammlung findet in Munsbach, Gemeinde Schuttrange, am Sitz der Gesellschaft oder an einem anderen im Einberufungsschreiben angegebenen Ort, am 3. Mittwoch im Oktober um 11.00 Uhr (Luxemburger Zeit) statt. Falls dieser Tag ein Bankfeiertag ist, wird die jährliche Gesellschafterversammlung am nachfolgenden Bankarbeitstag abgehalten. Die erste jährliche Gesellschafterversammlung fand im Jahre 2009 statt.

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