GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. 39.1 Proact kann geplante Wartungsarbeiten ausführen (einschließlich Wartungsarbeiten, die als risikobehaftet gelten). 39.2 Proact wird nach Möglichkeit, 39.2.1 den Kunden mindestens 5 Arbeitstage vor Durchführung einer geplanten Wartung benachrichtigen (die Parteien sind sich einig, dass dies im Notfall kürzer oder un- möglich sein kann); und 39.2.2 sich mit dem Kunden über geplante Wartungsarbeiten abstimmen, wenn die Mana- ged Services auf Equipment erbracht werden, das ausschließlich der Kunde nutzt. 39.3 Proact ist berechtigt, operative Aufgaben (wie etwa das Erstellen von Backups) ohne vorhe- rige Ankündigung durchzuführen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. 39.1 42.1 Proact kann jederzeit geplante Wartungsarbeiten ausführen (einschließlich Wartungsarbeiten, die als risikobehaftet für die unterbrechungsfreie Erbringung von Leistungen gelten).
39.2 42.2 Proact wird nach Möglichkeit,
39.2.1 42.2.1 den Kunden mindestens 5 Arbeitstage vor Durchführung einer geplanten Wartung benachrichtigen (die Parteien sind sich einig, dass dies im Notfall kürzer oder un- möglich unmöglich sein kann); und
39.2.2 42.2.2 sich mit dem Kunden über geplante Wartungsarbeiten abstimmen, wenn die Mana- ged Managed Services auf Equipment erbracht werden, das ausschließlich der Kunde nutzt.
39.3 42.3 Proact ist berechtigt, operative Aufgaben (wie etwa das Erstellen von Backups) jederzeit ohne vorhe- rige vorherige Ankündigung durchzuführen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. 39.1 43.1 Proact kann geplante Wartungsarbeiten ausführen (einschließlich Wartungsarbeiten, die als risikobehaftet gelten).
39.2 43.2 Proact wird nach Möglichkeit,
39.2.1 43.2.1 den Kunden mindestens 5 Arbeitstage vor Durchführung einer geplanten Wartung benachrichtigen (die Parteien sind sich einig, dass dies im Notfall kürzer oder un- möglich unmöglich sein kann); und
39.2.2 43.2.2 sich mit dem Kunden über geplante Wartungsarbeiten abstimmen, wenn die Mana- ged Managed Services auf Equipment erbracht werden, das ausschließlich der Kunde nutzt.
39.3 43.3 Proact ist berechtigt, operative Aufgaben (wie etwa das Erstellen von Backups) ohne vorhe- rige vorherige Ankündigung durchzuführen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
GEPLANTE WARTUNGSARBEITEN. 39.1 43.1 Proact kann geplante Wartungsarbeiten ausführen (einschließlich Wartungsarbeiten, die als risikobehaftet gelten).
39.2 43.2 Proact wird nach Möglichkeit,
39.2.1 43.2.1 den Kunden mindestens 5 Arbeitstage vor Durchführung einer geplanten Wartung benachrichtigen (die Parteien sind sich einig, dass dies im Notfall kürzer oder un- möglich sein kann); und
39.2.2 43.2.2 sich mit dem Kunden über geplante Wartungsarbeiten abstimmen, wenn die Mana- ged Services auf Equipment erbracht werden, das ausschließlich der Kunde nutzt.
39.3 43.3 Proact ist berechtigt, operative Aufgaben (wie etwa das Erstellen von Backups) ohne vorhe- rige Ankündigung durchzuführen.
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