Verfügbarkeit der Software Musterklauseln

Verfügbarkeit der Software. 3.1. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss der Suus UG (haftungsbeschränkt) Xxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxx Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx HRB 763318 Email xxxx@xxxxxxx.xx Gerichtsstand Steuernummer IBAN Tübingen 86118/52505 XX00 0000 0000 0000 0000 00 auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.
Verfügbarkeit der Software. 19.1 MagicInfoSolution tut alles, um sicherzustellen, dass die Dienste und die Software verfügbar und zugänglich sind. MagicInfoSolution übernimmt jedoch keine Garantie: Die uneingeschränkte Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Software; die Zuverlässigkeit und Unüberwindbarkeit der Software. MagicInfoSolution haftet nicht für die Nichtfunktionalität, Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Software. 19.2 MagicInfoSolution wird alles für den Schutz der Software tun, ohne dass dadurch die Verantwortung des Kunden aufgehoben wird. MagicInfoSolution verfügt über ein sogenanntes SSL- Zertifikat (https-Verbindung), welches den maximalen Schutz darstellt, der beim Kauf des Cloud- Dienstes angeboten werden kann. Bei einer eigenen Installation vor Ort liegt es in der Verantwortung des Kunden. 19.3 Der Kunde kann von MagicInfoSolution niemals die Wiederherstellung verlorener oder beschädigter Daten verlangen, die durch die Nutzung der Software entstanden sind. Auch kann MagicInfoSolution niemals verpflichtet werden, dem Kunden Schadenersatz für Schäden zu leisten, die durch die Verwendung der Software entstanden sind. 19.4 MagicInfoSolution kann jederzeit und unangekündigt die Software oder Teile davon verbessern, modifizieren, vorübergehend oder dauerhaft außer Betrieb setzen und den Zugang beschränken oder untersagen. Hierfür kann MagicInfoSolution nicht haftbar gemacht werden. 19.5 Ausfälle oder Unterbrechungen können von MagicInfoSolution vorgenommen werden, wenn sie nach ihrem vernünftigen Ermessen notwendig sind, um Verbesserungen an der Software oder deren Wartung zu ermöglichen.
Verfügbarkeit der Software. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen wie z.B. des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich mit dem TicketManager beim Anbieter anzuzeigen. Störungsmeldungen werden 24/7 angenommen. Die Bearbeitung der Störungsmeldungen erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten des Verkäufers: montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr. Telefonische Unterstützung bei Störungen der Software erfolgt während der vorgenannten Geschäftszeiten.
Verfügbarkeit der Software. 6.1 Die Force8 weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die ausserhalb des Einflussbereichs der Force8 liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der Force8 handeln, von Force8 nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Force8 haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Force8 erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemässheit der erbrachten Leistungen. 6.2 Der Kunde kann Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software an xxxx@xxxxx0.xxxxx xxxxxx.
Verfügbarkeit der Software. 18.1. Dem Kunden ist bekannt, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit Programmfehler und systemimmanente Störungen nicht sicher ausschließen lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, höhere Gewalt etc.), können zu einem Nutzungsausfall führen. Es ist auch nicht möglich, Software oder Services einzusetzen, die jede vorhandene Schadsoftware (Virus, Malware etc.) entdecken. Selbst bei ordnungsgemäß laufendem System kann daher keine 100%-ige Verfügbarkeit der Retail.me-Dienste gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich natürlich, die Retail.me-Dienste konstant verfügbar zu halten. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Software haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. 18.2. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend. 18.3. Bei einem Nutzungsausfall – gleich aus welchem Grund – besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Anbieters beruht, besteht seitens des Kunden weder das Recht zur Minderung noch zur außerordentlichen Kündigung.
Verfügbarkeit der Software. 6.1 Die eyevip AG weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemässheit der erbrachten Leistungen. 6.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich an xxxxxxx@xxxxxx.xx zu melden.
Verfügbarkeit der Software. 19.1 XxxxxXxxxXxxxx.xx tut alles, um sicherzustellen, dass die Dienste und die Software verfügbar und zugänglich sind. XxxxxXxxxXxxxx.xx übernimmt jedoch keine Garantie: Die uneingeschränkte Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit der Software; die Zuverlässigkeit und Unüberwindbarkeit der Software. XxxxxXxxxXxxxx.xx haftet nicht für die Nichtfunktionalität, Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Software. 19.2 XxxxxXxxxXxxxx.xx wird alles für den Schutz der Software tun, ohne dass dadurch die Verantwortung des Kunden aufgehoben wird. XxxxxXxxxXxxxx.xx verfügt über ein sogenanntes SSL-Zertifikat (https- Verbindung), welches den maximalen Schutz darstellt, der beim Kauf des Cloud-Dienstes angeboten werden kann. Bei einer eigenen Installation vor Ort liegt es in der Verantwortung des Kunden. 19.3 Der Kunde kann von XxxxxXxxxXxxxx.xx niemals die Wiederherstellung verlorener oder beschädigter Daten verlangen, die durch die Nutzung der Software entstanden sind. Auch kann XxxxxXxxxXxxxx.xx niemals verpflichtet werden, dem Kunden Schadenersatz für Schäden zu leisten, die durch die Verwendung der Software entstanden sind. 19.4 XxxxxXxxxXxxxx.xx kann jederzeit und unangekündigt die Software oder Teile davon verbessern, modifizieren, vorübergehend oder dauerhaft außer Betrieb setzen und den Zugang beschränken oder untersagen. Hierfür kann XxxxxXxxxXxxxx.xx nicht haftbar gemacht werden. 19.5 Ausfälle oder Unterbrechungen können von XxxxxXxxxXxxxx.xx vorgenommen werden, wenn sie nach ihrem vernünftigen Ermessen notwendig sind, um Verbesserungen an der Software oder deren Wartung zu ermöglichen.
Verfügbarkeit der Software wegscheider-os gewährleistet eine Erreichbarkeit der Software von der Server-Infrastruktur des Rechenzentrums bis zum Übergabepunkt in das öffentliche bzw. das vereinbarte Datennetz von 95% im Jahresmittel für jedes Kalenderjahr. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Verantwortungs- oder Einflussbereich von wegscheider-os liegen (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streik, Arbeitskämpfe, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. wegscheider-os kann den Zugang zum Server beschränken, wenn technische Änderungen, Wartungen des Systems, die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung von Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten es erfordern. Die Erreichbarkeit kann wegen der Wartung der Software und der Serverinfrastruktur insbesondere in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 07:00 Uhr eingeschränkt sein.
Verfügbarkeit der Software. 3.1 Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.
Verfügbarkeit der Software a) Telution weist den Auftraggeber darauf hin, dass er keine 100- prozentige Verfügbarkeit der Software garantieren kann, wenn Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von Telution stehen. b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Telution unverzüglich telefonisch oder per E-Mail darüber zu unterrichten, sobald die Software nicht verfügbar ist. c) Der Telution überlässt dem Auftraggeber die Software mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel. Telution kann zur Durchführung von Wartungsarbeiten für einen im Voraus festgelegten Zeitraum unterbrechen. Eine Zustimmung des Auftraggebers ist hierzu nicht notwendig. Diese Zeiträume bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsquote unberücksichtigt.