Gepäck und Fahrräder Musterklauseln

Gepäck und Fahrräder. Fahrgäste mit einem gültigen Fahrausweis sind berechtigt, folgende Sachen unentgeltlich mitzunehmen: · Reisegepäck sowie Traglast, welches insgesamt von dem mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann · ein Paar Skier, ein Snowboard oder Rodelschlitten · zusammenklappbare Fahrräder in Taschen · Fahrräder (einschließlich Kinderfahrräder), Fahrradanhänger, Liegeräder, Tandems, E-Bikes und Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektrohilfsmotor (z. B. Pedelecs) Für die Mitnahme von sonstigem Gepäck ist pro Gegenstand/Gepäckstück ein entspre- chender Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder zu lösen.