Landes- und Bundespolizei, Sicherheitswacht und Vollzugsbedienstete. Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen und der Bundespolizei sowie Be- dienstete der Sächsischen Sicherheitswacht werden in Uniform mit Dienstausweis unent- geltlich befördert. Das Mitführen von Diensthunden ist gestattet. Gemeindliche Vollzugsbedienstete gemäß § 80 Sächsisches Polizeigesetz werden in Dienstkleidung mit Dienstausweis im Gebiet ihrer Kommunen unentgeltlich befördert. In den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse.