Gepäckfördersysteme Musterklauseln

Gepäckfördersysteme. Bereitstellen und Bedienen der Gepäckförderanlagen ankunfts- und abflugsseitig; • Bereitstellen von Einrichtungen für Gepäckabfertigung einschließlich der dafür erforderlichen Räumlichkeiten und Übergabeflächen; • Sortieren und Bereitstellen des Gepäcks; • Transportieren des Abfluggepäcks bis zur Übergabestelle; • Transportieren des Ankunftsgepäcks von der Übergabestelle zum Ausgabeband bzw. zur Transfereingabe; • Bearbeitung von Transfer-, Sperr- und Kuriergepäck.