Common use of Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer Clause in Contracts

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, Neuantrag Änderungsantrag

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, www.kuv24-manager.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag gegen uns können bei dem für seinen unseren Geschäftssitz oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer uns erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Sie zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzIhren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hathaben.

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Samples: stone.de, www.dauercampingversicherung24.de, www.kvs-versicherungsmakler.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: www.wifo.com, www.assecon.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag gegen uns können bei dem für seinen oder unseren Geschäftssitzoder für den Geschäftssitz der Geschäftssitzder vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer uns erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Sie zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzIhren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hathaben.

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Samples: www.dauercampingversicherung24.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung Schlie- ßung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. hatte Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: www.germanu.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: www.germanu.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder oder, bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung gewerb- lichen Niederlassung, seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzGeschäftssitz oder, in Ermangelung eines solchen solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: www.carlrieck.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder oder, bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung gewerb- lichen Niederlassung, seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zur Zeit der Klageerhebung seinen ihren Wohn- oder GeschäftssitzGeschäftssitz oder, in Ermangelung eines solchen seinen solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: www.carlrieck.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzWohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: www.germanu.de

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag gegen uns können bei dem für seinen unseren Ge- schäftssitz oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für KlagenKla- gen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer uns erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Sie zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder GeschäftssitzIhren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hathaben.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Kunstversicherung

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter Versicherungsagent den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter Versicherungsagent zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder oder, bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung Niederlassung, seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zur Zeit der Klageerhebung seinen ihren Wohn- oder GeschäftssitzGeschäftssitz oder, in Ermangelung eines solchen seinen solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Jahresnettobeitrag D&o Versicherung

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer. Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für seinen oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden. Hat ein Versicherungsvertreter den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung oder Schließung seine gewerbliche Niederlassung oder oder, bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung Niederlassung, seinen Wohnsitz hatte. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer die Versicherungsnehmerin zur Zeit der Klageerhebung seinen ihre Wohn- oder GeschäftssitzGeschäftssitz oder, in Ermangelung eines solchen seinen solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

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Samples: Jahresnettobeitrag D&o Versicherung