Common use of Gerichtsstand/zuständiges Gericht Clause in Contracts

Gerichtsstand/zuständiges Gericht. 2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der WLSB seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den WLSB bzw. den Versicherten ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der WLSB seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: Sportversicherung

Gerichtsstand/zuständiges Gericht. 2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der WLSB LSB/NFV seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den WLSB LSB/NFV bzw. den Versicherten ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der WLSB LSB/NFV seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: Sportversicherungsvertrag

Gerichtsstand/zuständiges Gericht. 2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der WLSB BLSV seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den WLSB BLSV bzw. den Versicherten ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständigzustän- dig, in dessen Bezirk der WLSB BLSV seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: Sportversicherung

Gerichtsstand/zuständiges Gericht. 2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der WLSB NWDSB seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den WLSB NWDSB bzw. den Versicherten ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der WLSB NWDSB seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: Sportversicherung

Gerichtsstand/zuständiges Gericht. 2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen Ge- richtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der WLSB LSB S seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den WLSB LSB S bzw. den Versicherten ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständigzu- ständig, in dessen Bezirk der WLSB LSB S seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: Sportversicherung

Gerichtsstand/zuständiges Gericht. 2.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung (ZPO) auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der WLSB LSB seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den WLSB LSB bzw. den Versicherten ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständigzustän- dig, in dessen Bezirk der WLSB LSB seinen Sitz bzw. der Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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Samples: Sportversicherung