Geschenkschecks Musterklauseln

Geschenkschecks. In diesem Fall zahlen Arbeitnehmer weder Sozialbeiträge (LASS) noch Steuern unter der Voraussetzung, dass: • Alle Arbeitnehmer denselben Vorteil genießen; • Der Scheck anlässlich einer Feier (z.B. Weihnachten, Xxxxxxxx, ...) oder eines Ereignisses (Rente, Auszeichnung, …) erteilt wird; • Der Gesamtbetrag seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr beträgt als: ◊ € 40 pro Jahr und pro Arbeitnehmer(in) (ggf. um € 40 erhöht für jedes unterhaltsberechtigte Kind des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin, insofern es sich zum Beispiel um Xxxxxxxx oder ähnlich handelt) ◊ € 120 pro Jahr und pro Arbeitnehmer(in) für die Übergabe einer Auszeichnung ◊ € 40 pro vollständiges Dienstjahr beim Arbeitgeber, der das Geschenk anbietet, wenn die betroffene Person in Rente geht, jedoch wenigstens € 120 und höchstens € 1.000. Auch diese Geschenkschecks finden Sie nicht auf dem Lohndokument.