Common use of Geschlechtergerechtigkeit Clause in Contracts

Geschlechtergerechtigkeit. 1.1. Die Hochschulen werden unter Beteiligung der zentralen Frauenbeauftragten ihre zukunftsorientierten Gleichstellungskonzepte fortschreiben. Darin werden Steuerungsinstrumente zur Förderung der Gleichstellung festgehalten. 1.2. Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts setzen sich die Hochschulen selbst realistische, ihren spezifischen Anforderungen gemäße Zielzahlen auf zentraler Ebene – an Hochschulen mit Fachbereichen bzw. kleinen Einrichtungen auch auf dezentraler Ebene – zur Erhöhung des Anteils von Frauen in jenen Xxxxx- xxxx, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bis das Geschlechterverhältnis ausgeglichen ist, sind die Erhöhung des Anteils der Professorinnen und der Ju- niorprofessorinnen sowie die Besetzung von Qualifizierungsstellen mindestens im Verhältnis zur vorangehenden Qualifizierungsstufe vorrangig. 1.3. Zur Umsetzung der Gleichstellungskonzepte und zur Erreichung der Zielzahlen wird in den regulären Leistungsberichten der Hochschulen Stellung genommen. Im vierten Vertragsjahr findet eine Konferenz zu den Ergebnissen und Erfolgen der Gleichstellungspolitik an den Berliner Hochschulen statt. 1.4. Perspektiven der Frauen- und Geschlechterforschung werden in alle dafür ge- eigneten Fächer und hochschulübergreifende Forschungsprojekte und - verbünde integriert. Professuren und innovative Projekte im Bereich von Gen- der Studies werden weiter ausgebaut. 1.5. Die Hochschulen streben weiterhin an, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zu gewährleisten. Kooperationen mit geeigneten Initiativen, Netz- werken und Einrichtungen werden gefördert.

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Geschlechtergerechtigkeit. 1.1. 1.1 Die Hochschulen werden Charité wird unter Beteiligung der zentralen Frauenbeauftragten ihre zukunftsorientierten zu- kunftsorientierten Gleichstellungskonzepte fortschreiben. Darin werden Steuerungsinstrumente Steue- rungsinstrumente zur Förderung der Gleichstellung festgehalten. 1.2. 1.2 Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts setzen setzt sich die Hochschulen Charité selbst realistische, ihren spezifischen Anforderungen gemäße Zielzahlen auf zentraler Ebene – an Hochschulen mit Fachbereichen bzw. kleinen Einrichtungen auch auf dezentraler Ebene zur Erhöhung des Anteils von Frauen in jenen Xxxxx- xxxxBereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert unterre- präsentiert sind. Bis das Geschlechterverhältnis ausgeglichen ist, sind die Erhöhung Erhö- hung des Anteils der Professorinnen und der Ju- niorprofessorinnen Juniorprofessorinnen sowie die Besetzung Be- setzung von Qualifizierungsstellen mindestens im Verhältnis zur vorangehenden Qualifizierungsstufe vorrangig. 1.3. 1.3 Auch für außerplanmäßige Professuren ist eine deutliche Steigerung des Frauen- anteils sicherzustellen. 1.4 Zur Umsetzung der Gleichstellungskonzepte und zur Erreichung der Zielzahlen wird in den regulären Leistungsberichten der Hochschulen Charité Stellung genommen. Im vierten Vertragsjahr findet eine Konferenz zu den Ergebnissen und Erfolgen der Gleichstellungspolitik an den Berliner Hochschulen und der Charité statt. 1.4. 1.5 Perspektiven der Frauen- und Geschlechterforschung werden in alle dafür ge- eigneten geeig- neten Fächer und hochschulübergreifende Forschungsprojekte und - verbünde integriert-verbünde in- tegriert. Professuren und innovative Projekte im Bereich von Gen- der Gender Studies werden weiter ausgebaut. 1.5. 1.6 Die Hochschulen streben Charité strebt weiterhin an, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zu gewährleisten. Kooperationen mit geeigneten Initiativen, Netz- werken Netzwerken und Einrichtungen Ein- richtungen werden gefördert.

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Geschlechtergerechtigkeit. 1.1. Die Hochschulen werden unter Beteiligung der zentralen Frauenbeauftragten ihre zukunftsorientierten Gleichstellungskonzepte fortschreiben. Darin werden Steuerungsinstrumente zur Förderung der Gleichstellung festgehalten. 1.2. Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts setzen sich die Hochschulen selbst realistische, ihren spezifischen Anforderungen gemäße Zielzahlen auf zentraler Ebene – an Hochschulen mit Fachbereichen bzw. kleinen Einrichtungen auch auf dezentraler Ebene – zur Erhöhung des Anteils von Frauen in jenen Xxxxx- xxxx, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bis das Geschlechterverhältnis ausgeglichen ist, sind die Erhöhung des Anteils der Professorinnen und der Ju- niorprofessorinnen sowie die Besetzung von Qualifizierungsstellen mindestens im Verhältnis zur vorangehenden Qualifizierungsstufe vorrangig. 1.3. Zur Umsetzung der Gleichstellungskonzepte und zur Erreichung der Zielzahlen wird in den regulären Leistungsberichten der Hochschulen Stellung genommen. Im vierten Vertragsjahr findet eine Konferenz zu den Ergebnissen und Erfolgen der Gleichstellungspolitik an den Berliner Hochschulen statt. 1.4. Perspektiven der Frauen- und Geschlechterforschung werden in alle dafür ge- eigneten Fächer und hochschulübergreifende Forschungsprojekte und - verbünde -verbünde integriert. Professuren und innovative Projekte im Bereich von Gen- der Gender Studies werden weiter ausgebaut. 1.5. Die Hochschulen streben weiterhin an, die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zu gewährleisten. Kooperationen mit geeigneten Initiativen, Netz- werken und Einrichtungen werden gefördert.

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