Diversity Management Musterklauseln

Diversity Management. Die HFBK integriert das Ziel der Chancengleichheit in alle Planungs-, Entscheidungs- und (Re-) Organisationsprozesse. In den Bereichen Bildung und Ausbildung ist die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund unterdurchschnittlich. Bei einem ohnehin zu niedrigen Anteil an Hochschulzugangsberechtigten mit Migrationshintergrund verringert sich deren Reprä- sentanz an den Hochschulen erneut. Gerade dieser Personenkreis hat aber spezielle Fähigkeiten erworben, die von erheblichem gesellschaftlichen Nutzen sind: interkulturel- le Kompetenzen, Kenntnisse und Reflexion unterschiedlicher Wertesysteme durch ihre Alltagserfahrungen und die Fähigkeit zum Umgang mit Mehrsprachigkeit. Diese Qualifi- kationen gilt es, an der HFBK aufzunehmen und auszubauen. Um die Zugangschancen von Zuwanderern zu allen gesellschaftlichen Bereichen zu er- höhen, setzt die HFBK sich zum Ziel, mit speziellen Maßnahmen ▪ den Anteil von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Migrationshin- tergrund, ▪ den Anteil von Studienanfängerinnen und Studienanfängern mit Migrationshin- tergrund sowie ▪ die Studienerfolgsquote der Studierenden mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Zu diesem Zwecke erarbeitet die HFBK gemeinsam mit der BWF in 2008 ein Maßnah- mekonzept, dessen Umsetzung von auf Freiwilligkeit beruhenden statistischen Erhe- bungen begleitet wird, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu evaluieren. Die HFBK gestaltet ihre neu ins Internet eingespeisten Informationen stets nach den Standards der Hamburgischen Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (HmbBIT- VO). Sie sorgt dafür, dass alle Informationsseiten und interaktive Seiten bis zum 31.12.2008 an die neuen Standards angepasst werden. Die Empfehlungen des Bündnisses Barrierefreies Studium zur Verankerung von Nachteilsausgleichen in Bezug auf Studienzulassung, Workload sowie Studien- und Prüfungsmodifikationen werden von der HFBK im Zusammenhang mit der Einführung der Studienstruktur Bachelor und Master umgesetzt.
Diversity Management. Die Medizinische Fakultät wird Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt (diversity) erarbeiten, sowohl für das wissenschaftliche Personal als auch für die Studierenden, primär im Bereich Gender (Geschlechtergerechtigkeit) und Integration (Menschen mit Migrationshintergrund).
Diversity Management. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des Diversity Managements die Vielfalt (u. a. Ge- schlecht, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) sowie die unter- schiedlichen Lebenssituationen und Interessen der Teilnehmenden zu berücksichtigen und wertzu- schätzen. Bei der Durchführung der Maßnahme soll eine produktive Gesamtatmosphäre erreicht, sozi- ale Diskriminierung von Minderheiten verhindert und die Chancengleichheit verbessert werden.
Diversity Management. Mit „Diversity Management“ ist die Gewinnung von und die Optimierung der Studienbe- dingungen für spezifische Gruppen von Studierenden gemeint. Die Hochschule Mün- chen hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen des Hochschulpakts, den Anteil an Studie- renden mit allgemeiner Hochschulreife im Doppelabiturjahrgang 2011 zu erhöhen. Gleichzeitig verfolgt sie zum einen das Ziel, hochbegabte bzw. leistungsstarke Studie- rende gezielt zu fördern. Zum anderen will sie den Anteil der „first generation students“ erhöhen und die StudienabbrecherInnenquote gerade in den MINT-Fächern so gering wie möglich halten. „First generation students“ beschreibt die Gruppe junger Erwachse- ner, deren Eltern keine akademische Ausbildung absolviert haben. Hier liegt unausge- schöpftes Potential, da von 100 Kindern aus bildungsfernen Schichten nur 36 eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben und nur 11 dann tatsächlich ein Studium aufnehmen.1 1 Vgl.: Lebenslagen in Deutschland. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, April 2005. Eine wesentliche Entwicklung für die Fachhochschulen zeichnet sich durch die Neue- rung bei der Hochschulzugangsberechtigung ab. Mit der Ausweitung auf Personen, die eine abgeschlossene Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen können, wird sich die Gruppe der Studierenden aus Nichtakademikerfamilien tenden- ziell vergrößern. Ausgangssituation an der Hochschule München (basierend auf CEUS): • Neue Gruppen von StudienanfängerInnen, insbesondere die in Art. 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz vorgesehenen 5% qualifizierten Berufstätigen, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen • Der Anteil der ausländischen Studierenden betrug im WS 2005/06 13,9% und ist im WS 2008/2009 auf 15,2% gestiegen. Der Anteil der BildungsinländerInnen 2 lag im WS 2008/09 bei 6,3% und verzeichnet seit WS 2006/2007 (5,7%) ebenso eine leichte Zunahme. • Ca. 22% der StudienanfängerInnen weisen eine fachgebundene oder sonstige Fachhochschulreife auf (d.h. ohne allgemeine Hochschulreife und FOS- AbsolventInnen). Auch wenn dies kein sicherer Indikator für „first generation students“ ist, so lässt sich daraus doch auf die signifikante Größe der Studie- rendengruppe mit Hochschulzugangsberechtigung über den 2. Bildungsweg aus eher nicht-akademischen Familien schließen. Mit den aktuellen Änderungen beim Hochschulzugang wird sich diese Gruppe tendenziell noch vergrößern. • 14,4% aller AbsolventInnen in den Diplom- und Bachelorstu...
Diversity Management. Das UKE wird Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt (diversity) erarbeiten, so- wohl für das wissenschaftliche Personal als auch für die Studierenden, primär im Be- reich Gender (Geschlechtergerechtigkeit) und Integration (Menschen mit Migrations- hintergrund).
Diversity Management. Die Universität Hamburg wird im Dialog mit der BWF Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt (Diversity) an der Universität erarbeiten, sowohl für das wissenschaftliche Personal als auch für die Studierenden, prioritär im Bereich Gender (Geschlechterge- rechtigkeit) und Integration (Migrationshintergrund). Die Universität wird in 2009 besondere Maßnahmen ergreifen, um die Integration so- wie den Studienerfolg von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Über diese Maßnahmen wird sie der BWF bis Ende des ersten Halbjahres 2009 berichten. Zur Evaluation der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen wird die Universität Hamburg eine Studie zur Untersuchung der Studienbedingungen von Studierenden mit Migrations- hintergrund erstellen, die auch quantitative Aspekte einschließt. Über den Stand wird die Universität Hamburg die BWF bis zum Frühjahr 2010 informieren.
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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.