Geschäfts- und Bankkundengeheimnis. Die Angestellten sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alles ver pflichtet, was sie bei ihrer beruflichen Tätigkeit in der Bank erfahren. Die Angestellten haben für eine absolute Geheimhaltung aller Geschäftsbe ziehungen der Bankkunden zu sorgen. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch nach dem Austritt aus der Bank.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten, Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten
Geschäfts- und Bankkundengeheimnis. Die Angestellten sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alles ver pflichtet, was sie bei ihrer beruflichen Tätigkeit in der Bank erfahren. Die Angestellten haben für eine absolute Geheimhaltung aller Geschäftsbe ziehungen Geschäftsbezie hungen der Bankkunden zu sorgen. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch nach dem Austritt aus der Bank.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab)
Geschäfts- und Bankkundengeheimnis. Die Angestellten sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alles ver ver- pflichtet, was sie bei ihrer beruflichen Tätigkeit in der Bank erfahren. Die Angestellten haben für eine absolute Geheimhaltung aller Geschäftsbe Geschäftsbe- ziehungen der Bankkunden zu sorgen. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch nach dem Austritt aus der Bank.
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