GESCHÄFTSFÜHRUNG DER GESELLSCHAFT. Verwaltungsrat der Gesellschaft
GESCHÄFTSFÜHRUNG DER GESELLSCHAFT. Die Biografie von Xxxxx Xxx Xxxxxx wurde wie folgt geändert:
GESCHÄFTSFÜHRUNG DER GESELLSCHAFT. Die Gesellschafter werden ihren Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft die Vorgaben für die Inhouse-Vergabe insbesondere gemäß § 108 Abs. 4, 5 und 7 GWB (in der jeweils gültigen Fassung) einhält und die Geschäftsführung hierzu anzuweisen.