Common use of Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen Clause in Contracts

Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen. Für sachlich gerechtfertigte Aufwände und gesetzliche Verpflichtungen die mit der Beendigung der Tätigkeit des Projektes in Zusammenhang stehen, ist bis zur Höhe der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtung eine bedingte Förderzusage möglich. Im Anlassfall hat der Förderungsnehmer das Arbeitsmarktservice schriftlich hierüber in Kenntnis zu setzen und die Anweisung der entsprechenden Nachförderung zu beantragen. Ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Einlösung der bedingten Förderzusage vorliegen, wird vom Arbeitsmarktservice im Einzelfall festgestellt.

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