Vorbereitungsmaßnahme (Arbeitstraining / Arbeitserprobung) Musterklauseln

Vorbereitungsmaßnahme (Arbeitstraining / Arbeitserprobung). Im Rahmen des GBP kann (für alle Teilnehmer_innen oder auch Einzelpersonen) nach Absprache mit der Regionalen Geschäftsstelle und dem AMS Steiermark eine Vorbereitungsmaßnahme vorgeschaltet werden. Die Kosten (ausgenommen der personenbezogenen DLU-Kosten) sind im Finanzplan zu berücksichtigen; die Vorbereitungsmaßnahme muss im Konzept als Bestandteil des Projektes definiert sein. Inhaltlich dient die Maßnahme der Vorbereitung auf die Transitbeschäftigung in Form einer Arbeitserprobung (Überprüfung und Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung), eines Arbeitstrainings (Erwerb von Arbeitserfahrung, Training von Fertigkeiten und Fähigkeiten bzw. der Verbesserung der Arbeitshaltung und der Zeitstruktur bzw. Steigerung der Belastbarkeit – nicht Trainingsmaßnahme für BBEN-Kund_innen bzw. für Personen mit niedrigen Arbeitsmarktchancen), und kann durch Clearing-, Orientierungs-, Aktivierungs- und Qualifizierungsmodule sowie Gesundheitsförderung ergänzt werden. Die Betreuung der Person mit dem Ziel des Übertritts in die Transitbeschäftigung steht im Vordergrund. Zumindest 50 % der Teilnehmer_innen an der Vorbereitungsmaßnahme müssen in das Projekt wechseln. Die Existenzsicherung während der Vorbereitungsmaßnahme erfolgt durch Gewährung einer DLU-Beihilfe. Die Vorbereitungsmaßnahme wird in einem wöchentlichen Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden angeboten und ist mit maximal 8 Wochen begrenzt, wobei die Dauer der Arbeitserprobung zum Zwecke der Feststellung der Eignung für die geplante Transitbeschäftigung bis zu 2 Wochen umfassen kann. Die Teilnahme an der Vorbereitungsmaßnahme wird nicht in die Verweildauer der Transitarbeitskräfte einberechnet. Wichtig ist, dass auf eine genaue und klare Trennung des Arbeitstrainings (AT) und der Arbeitserprobung (AE) zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis geachtet wird. Es wird empfohlen genaue und nachvollziehbare Aufzeichnungen zu führen, mit denen jederzeit belegt werden kann, dass es sich um bei einem AT / einer AE nicht um ein Dienstverhältnis gehandelt hat (Nachweis der notwendigen Betreuung / Begleitung etc…). Fehlzeiten der Arbeitskräfte im Rahmen des Arbeitstrainings / der Arbeitserprobung sind Tag genau mittels eAMS zu melden. Innerhalb des Projektes können Trainingsplätze für BBEN-Kund_innen bzw. Personen mit niedrigen Arbeitsmarktchancen angeboten werden. Ziel dieses Trainings ist der Erwerb von Arbeitserfahrung und Training von Fähigkeiten/Fertigkeiten bzw. die Steigerung der Belastbarkeit bzw. die Ver...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.