Common use of Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen Clause in Contracts

Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen. Für sachlich gerechtfertigte Aufwände und gesetzliche Verpflichtungen die mit der Beendigung der Tätigkeit des Projektes in Zusammenhang stehen, ist bis zur Höhe der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtung eine bedingte Förderzusage möglich. Im Anlassfall hat der Förderungsnehmer das Arbeitsmarktservice schriftlich hierüber in Kenntnis zu setzen und die Anweisung der entsprechenden Nachförderung zu beantragen. Ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Einlösung der bedingten Förderzusage vorliegen, wird vom Arbeitsmarktservice im Einzelfall festgestellt. Resturlaube und Zeitguthaben aus der laufenden Abrechnungsperiode können anerkannt werden. Über die laufende Periode hinausgehende Ansprüche können nur dann anerkannt werden, wenn die Nichtinanspruch- nahme begründet und nachvollziehbar ist. Nicht anerkannt werden jene Ansprüche die auf Grund unsachgemäßer und unwirtschaftlicher Betriebsführung entstanden sind.

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Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen. Für Die Vorsorge für sachlich gerechtfertigte Aufwände und gesetzliche Verpflichtungen Verpflichtungen, die mit der Beendigung der Tätigkeit des Projektes eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes in Zusammenhang stehen, ist bis zur Höhe der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtung eine bedingte Verpflichtungen in Form einer bedingten Förderzusage möglich. Im Anlassfall hat der Förderungsnehmer das Arbeitsmarktservice schriftlich hierüber in Kenntnis zu setzen und die Anweisung der entsprechenden Nachförderung zu beantragen. Ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Einlösung der bedingten Förderzusage vorliegen, wird vom Arbeitsmarktservice im Einzelfall festgestellt. Resturlaube und Zeitguthaben aus der laufenden Abrechnungsperiode können anerkannt werden. Über die laufende Periode hinausgehende Ansprüche können nur dann anerkannt werden, wenn die Nichtinanspruch- nahme begründet und nachvollziehbar ist. Nicht anerkannt werden förderbar sind jene Ansprüche die auf Grund unsachgemäßer und unwirtschaftlicher Betriebsführung entstanden sind.

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Samples: www.ams.at, www.ams.at