Eigene Aktien Musterklauseln

Eigene Aktien. Die Emittentin hält zum Prospektdatum keine eigenen Aktien
Eigene Aktien. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 hatte die 1&1 Drillisch AG 400.704 eigenen Aktien im Bestand. Der Vorstand der 1&1 Drillisch AG wurde durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 2015 zu erwerben (auch unter dem Einsatz von Derivaten). Die erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 aufgehoben und durch nach- folgende neue Ermächtigung ersetzt: Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 11. Januar 2023 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke unmittelbar durch die Gesellschaft oder auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaften beauftragte Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann nach Xxxx des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu veräußern. Darüber hinaus dürfen Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken verwendet werden: • Die Aktien können an Dritte gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien insgesamt 10 % des Grund...
Eigene Aktien. B.1 Ordentliche Aktien 0 0 B.3 Sparaktien 0 0 B.3 Vorzugsaktien 0 0 B.4 Sonstige Aktien 0 0 - zur Gänze eingezahlt 1.047 -
Eigene Aktien. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Betrag niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung beste- henden Grundkapitals der Pfeiffer Vacuum zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, ein- malig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesell- schaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Ge- sellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 19. Mai 2025. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertragsberichts hält Xxxxxxxx Vacuum keine eigenen Aktien.
Eigene Aktien. Die Emittentin hält derzeit 2.779.006 Stück Aktien als eigene Aktien, die rund 2,71% des derzeitigen Grundkapitals der Emittentin repräsentieren. Aus diesen Aktien stehen der Emittentin gemäß § 65 Abs 5 AktG keine Rechte zu. Diese Aktien sind daher nicht ausschüttungsberechtigt und für diese Aktien bestehen auch keine Bezugsrechte auf neue Aktien. Die ordentliche Hauptversammlung der Emittentin am 16.6.2023 hat zu Tagesordnungspunkt 7 darüber beschlossen, dass ein Teilbetrag von EUR 1.900.000.000,00 der im Jahresabschluss der Emittentin zum 31.12.2022 ausgewiesenen gebundenen Kapitalrücklage in Höhe von EUR 2.159.447.129,96 durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 1 ff Kapitalberichtigungsgesetz in Grundkapital umgewandelt wird, um das so erhöhte Grundkapital anschließend in zwei Schritten herabzusetzen: (i) im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung von EUR 996.620.004,30 zum Zweck der Einstellung in nicht gebundene Rücklagen und (ii) im Wege einer weiteren ordentlichen Kapitalherabsetzung von EUR 903.379.995,70 zum Zweck der Ausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre. In dem Beschluss der Hauptversammlung zur Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung wurde den Aktionärinnen und Aktionären die Wahlmöglichkeit eingeräumt, die aus der Kapitalherabsetzung nach Maßgabe der in dem Beschluss festgesetzten Bedingungen entstehende Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Stückaktie in bar oder nach Xxxx jeder Aktionärin bzw. jedes Aktionärs in Form von neuen Aktien der Emittentin zu erhalten. Zur Ausgabe dieser neuen Aktien hat die Hauptversammlung der Emittentin am 16.6.2023 den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Emittentin um bis zu EUR 24.955.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.955.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ausschüttung in Form von neuen Aktien der Emittentin ist als Wahlmöglichkeit der Aktionärinnen und Aktionäre ausgestaltet. Eine Verpflichtung, eine Ausschüttung in Aktien zu wählen, besteht nicht. Die Emittentin will den Aktionärinnen und Aktionären die Möglichkeit geben, zu entscheiden, ob sie die Ausschüttung in bar erhalten wollen oder sie im Wege der Ausschüttung in Aktien ihre Beteiligung an der Emittentin (im Verhältnis zu jenen Aktionärinnen und Aktionären, die von der Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch machen) erhöhen wollen. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass mit der Xxxx der Ausschüttung in Fo...
Eigene Aktien. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Rückstellungen von TEUR 586,8 im Geschäftsjahr 2016 und TEUR 542,4 im Geschäftsjahr 2017 setzen sich in 2016 aus einer Steuerrückstellung von TEUR 54,3 (2017: TEUR 0) sowie sonstigen Rückstellungen von TEUR 532,5 im Geschäftsjahr 2016 und TEUR 542,4 im Ge- schäftsjahr 2017 zusammen. Sie betrafen im Wesentlichen ausstehende Wareneingangsrech- nungen von TEUR 526,0 in 2016 und 2017 sowie Abschluss- und Prüfungskosten 2016 von TEUR 6,5 und 2017 von TEUR 16,4. Bei den nachstehend aufgeführten Verbindlichkeiten (2016: TEUR 7.344,9 und 2017: TEUR 366,5) handelt es sich um die nachstehend beschriebenen Positionen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ( 2016: TEUR 1.796,6 und 2017: TEUR 366,4) handelt es sich in den beiden Wirtschaftsjahren im Wesentlichen um Verbind- lichkeiten aus dem Ankauf von Sachwerten (ausgewählte Kraftfahrzeuge).
Eigene Aktien. Eigene Aktien werden von der Gesellschaft derzeit nicht gehalten. Wandelbare Wertpapiere oder Wertpapiere mit Optionsscheinen bestehen nicht. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22.11.2006 hat ein Genehmigtes Kapital von bis zu insgesamt 502.080 Euro beschlossen, das bis zum Ablauf des 21.11.2011 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig ausgenutzt werden kann. Der Vor- stand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ermächtigt, und zwar für so genannte Spitzenbeträge, zum Zwecke der Ausgabe der Aktien bei Sacheinlagen, nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG, zum Zwecke der Ausgabe von Belegschaftsakti- en, für Inhaber von Wandel- und /oder Optionsschuldverschreibungen um deren Wandel- bzw. Optionsrecht zu wahren, soweit die Aktien nicht bereits aufgrund bedingten Kapitals ausgegeben werden können. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22.11.2006 hat ferner ein Bedingtes Kapital be- schlossen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren unmittelba- ren oder mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Haupt- versammlung vom 22.11.2006 gegen bar ausgegeben worden sind, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuld- verschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflich- ten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung im Zusammenhang mit dem bedingten Kapital ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. November 2011 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 125.520,00 mit einer Laufzeit von längstens zwanzig Jahren zu begeben, die den Inhabern bzw. Gläubigern Umtausch- bzw. Bezugsrechte auf bis zu 125.520 neue Inhaberstammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von ins- gesamt bis zu EUR 125.520,00 nach näherer Maßgabe der Wa...
Eigene Aktien. Erworbene eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten (Kaufpreis inkl. direkt zurechenbarer Transakti- onskosten), Abgänge zum Durchschnittswert bilanziert. Allfällige Gewinne oder Verluste werden über die Kapitalreserven verbucht.
Eigene Aktien. Es ist der Deutsche Wohnen möglich, innerhalb der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien zurückzukaufen. Auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 ist der Vorstand der Deutsche Wohnen mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Juni 2023 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung – oder falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Deutsche Wohnen entsprechend den in der Ermächtigung genannten Maßgaben zu erwerben und zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Deutsche Wohnen, die diese bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Deutsche Wohnen übersteigen. Am 12. November 2019 veröffentlichte die Deutsche Wohnen per Ad-hoc-Mitteilung, dass der Vorstand der Deutsche Wohnen am 12. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 beschlossen hat, bis zu maximal 25.000.000 Aktien der Deutsche Wohnen (dies entspricht bis zu rund 7 % des eingetragenen Grundkapitals der Deutsche Wohnen) bis zu einem Gesamtkaufpreis ohne Nebenkosten von maximal EUR 750 Mio. zurückzukaufen. Die zurückgekauften Aktien der Deutsche Wohnen sollten für nach der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 zulässige Zwecke verwendet werden. Das Rückkaufprogramm begann am 15. November 2019 und sollte spätestens mit Ablauf des 30. Oktober 2020 enden. Am 14. September 2020 gab die Deutsche Wohnen per Ad-hoc-Mitteilung die vorzeitige Beendigung des Aktienrückkaufprogramms bekannt. Im Zeitraum vom 15. November 2019 bis zum 14. September 2020 hatte die Deutsche Wohnen 16.070.566 eigene Aktien zu einem durchschnittlichen Kaufpreis je Aktie von EUR 37,1675 erworben. Im Rahmen des DW-Übernahmeangebots (wie in Ziffer 5.1 definiert) hat die Bieterin 12.708.563 dieser eigenen Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 52,00 je Aktie an die Vonovia veräußert. Derzeit hält die Deutsche Wohnen 3.362.000 eigene Aktien.
Eigene Aktien. Per Bilanzstichtag hält New Value keine eigenen Aktien.