Eigene Aktien. Die Emittentin hält zum Prospektdatum keine eigenen Aktien
Eigene Aktien. Eigene Aktien werden von der Gesellschaft derzeit nicht gehalten.
Eigene Aktien. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 hatte die 1&1 Drillisch AG 400.704 eigenen Aktien im Bestand. Der Vorstand der 1&1 Drillisch AG wurde durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 2015 zu erwerben (auch unter dem Einsatz von Derivaten). Die erteilte Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wurde durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 aufgehoben und durch nach- folgende neue Ermächtigung ersetzt: Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 11. Januar 2023 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke unmittelbar durch die Gesellschaft oder auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Gesellschaften oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaften beauftragte Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann nach Xxxx des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu veräußern. Darüber hinaus dürfen Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden zu allen weiteren gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken verwendet werden: • Die Aktien können an Dritte gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien insgesamt 10 % des Grund...
Eigene Aktien. Der Vorstand der Pfeiffer Vacuum ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Betrag niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung beste- henden Grundkapitals der Pfeiffer Vacuum zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, ein- malig oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesell- schaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Ge- sellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 19. Mai 2025. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertragsberichts hält Xxxxxxxx Vacuum keine eigenen Aktien.
Eigene Aktien. B.1 Ordentliche Aktien 0 0 B.3 Sparaktien 0 0 B.3 Vorzugsaktien 0 0 B.4 Sonstige Aktien 0 0
A. Aktien - Anfangsbestände 1.615 -
A.1 Eigene Aktien (-) - -
A.2 Aktien in Umlauf: Anfangsbestände 1.615 -
B. Zunahmen 46 -
B.1 Neuausgaben 46 - - gegen Bezahlung 46 - - Zusammenschlüsse - - - Umwandlung von Schuldverschreibungen - - - Ausübung von Warrant - - - sonstige 46 - - unentgeltlich - - - zu Gunsten der Angestellte - - - zu Gunsten der Verwaltungsräte - - - sonstige - -
B.2 Verkauf di Aktien eigene - -
B.3 Sonstige Veränderungen - -
Eigene Aktien. Die Emittentin hält derzeit 2.779.006 Stück Aktien als eigene Aktien, die rund 2,71% des derzeitigen Grundkapitals der Emittentin repräsentieren. Aus diesen Aktien stehen der Emittentin gemäß § 65 Abs 5 AktG keine Rechte zu. Diese Aktien sind daher nicht ausschüttungsberechtigt und für diese Aktien bestehen auch keine Bezugsrechte auf neue Aktien.
Eigene Aktien. Es ist der Deutsche Wohnen möglich, innerhalb der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien zurückzukaufen. Auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 ist der Vorstand der Deutsche Wohnen mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Juni 2023 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung – oder falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Deutsche Wohnen entsprechend den in der Ermächtigung genannten Maßgaben zu erwerben und zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Deutsche Wohnen, die diese bereits erworben hat und noch besitzt oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Deutsche Wohnen übersteigen. Am 12. November 2019 veröffentlichte die Deutsche Wohnen per Ad-hoc-Mitteilung, dass der Vorstand der Deutsche Wohnen am 12. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 beschlossen hat, bis zu maximal 25.000.000 Aktien der Deutsche Wohnen (dies entspricht bis zu rund 7 % des eingetragenen Grundkapitals der Deutsche Wohnen) bis zu einem Gesamtkaufpreis ohne Nebenkosten von maximal EUR 750 Mio. zurückzukaufen. Die zurückgekauften Aktien der Deutsche Wohnen sollten für nach der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Hauptversammlung vom 15. Juni 2018 zulässige Zwecke verwendet werden. Das Rückkaufprogramm begann am 15. November 2019 und sollte spätestens mit Ablauf des 30. Oktober 2020 enden. Am 14. September 2020 gab die Deutsche Wohnen per Ad-hoc-Mitteilung die vorzeitige Beendigung des Aktienrückkaufprogramms bekannt. Im Zeitraum vom 15. November 2019 bis zum 14. September 2020 hatte die Deutsche Wohnen 16.070.566 eigene Aktien zu einem durchschnittlichen Kaufpreis je Aktie von EUR 37,1675 erworben. Im Rahmen des DW-Übernahmeangebots (wie in Ziffer 5.1 definiert) hat die Bieterin 12.708.563 dieser eigenen Aktien zu einem Kaufpreis von EUR 52,00 je Aktie an die Vonovia veräußert. Derzeit hält die Deutsche Wohnen 3.362.000 eigene Aktien.
Eigene Aktien. Erworbene eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten (Kaufpreis inkl. direkt zurechenbarer Transakti- onskosten), Abgänge zum Durchschnittswert bilanziert. Allfällige Gewinne oder Verluste werden über die Kapitalreserven verbucht.
Eigene Aktien. B.1 Ordentliche Aktien 0 0 B.3 Sparaktien 0 0 B.3 Vorzugsaktien 0 0 B.4 Sonstige Aktien 0 0
A. Aktien - Anfangsbestände 1.047 -
A.2 Aktien in Umlauf: Anfangsbestände 1.047 -
Eigene Aktien. Per Bilanzstichtag hält New Value keine eigenen Aktien. 2017/2018 21.3 Bedeutende Aktionäre Aktionär Bestand Aktien Anteil Erworben Wirtschaftlich Berechtigte Mt. Grinnell Financière XX 000 000 15.82 % 27.06.16 Xxx Xxxxx Bernd Pfister 476 157 14.49 % 11.03.16 Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx 221 578 6.74 % 11.03.16 Xxxxxxxx Xxxx Xxxxxx und Colombo Fasano 207500 6.31 % 23.11.11 Marusa und Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Letter 193 080 5.87 % 11.03.16 Peter Letter Xxxxxx Xxxxxxx 114 481 3.48 % 26.03.18 Xxxxxx Xxxxxxx Deutsche Balaton AG 108003 3.29 % 28.09.12 Xxxxxxx X.X. Zours