Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung Musterklauseln

Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung. Die Schule betreibt einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet Dir die Mitbenutzung des WLAN- Zugangs zum Internet mittels Voucher-Zugang über dein privates Endgerät nur dann, wenn die Lehrkraft die Internetnutzung im Unterricht einplant und dir dafür einen Voucher-Zugang für die Stunde ausgibt. Das Schülernetz steht Dir nur in diesem Fall für Unterrichtsthemen zur Verfügung. Die Mitbenutzung kostet dich nichts, kann Dir aber jederzeit wieder untersagt werden, wenn du z.B. gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt. Du darfst dich ausschließlich über die für dich vorgesehenen Zugangsdaten in das WLAN-Netz einwählen. Eine Nutzung des WLANs durch Dritte über Deine Geräte ist nicht gestattet und Du bist verantwortlich für alle Handlungen, die über Deine Zugangsdaten vorgenommen werden. Deine Schule ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der berechtigten Personen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Deine Schule behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Du darfst das WLAN nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz, Urheberrecht, Jugendschutzgesetz) nutzen.
Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung. Das Xxxxxx-Xxxxxx-Gymnasium gestattet Dir die Nutzung von Office 365 Education, solange Du dieser Schule angehörst. Die Nutzung kostet Dich nichts, kann Dir aber jederzeit wieder untersagt werden, wenn Du z.B. gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt. Du darfst nicht Deinen Freunden oder Bekannten die Nutzung von Office 365 Education unter Deinen Zugangsdaten gestatten. Das ist auch in Deinem Interesse, da Du für alle Handlungen, die über Deine Zugangsdaten vorgenommen werden, verantwortlich bist. Das Xxxxxx-Xxxxxx-Gymnasium ist jederzeit berechtigt, den Betrieb von Office 365 Education ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der berechtigten Personen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung. Der Inhaber betreibt in seinem Objekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Xxxx/Mieter für die Dauer des Aufenthaltes im Gebäude eine Nutzung des Anschlusses. Die Nutzung wird als Serviceleistung des Vermieters gewährt und ist jederzeit widerruflich. Der jeweilige Xxxx/Mieter hat nicht das Recht Dritten die Nutzung des Internetzugangs/ WLANs zu gestatten. Der Inhaber ist jederzeit berechtigt den Betrieb dieses Zuganges ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der Gäste/Mieter ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über die Zugänge zu sperren (z.B. gewaltverherr- lichende, porno- graphische oder kostenpflichtige Seiten)
Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung. Die Gesamtschule Jüchen betreibt einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dir Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet, solange du dieser Schule angehörst. Die Mitbenutzung kostet dich nichts, kann dir aber jederzeit wieder untersagt werden, wenn du z.B. gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt. Das Schülernetz steht dir nur an ausgewählten Orten zur Verfügung. Du darfst nicht deinen Freunden oder Bekannten die Nutzung des WLANs über deine Geräte gestatten. Das ist auch in deinem Interesse, da du für alle Handlungen, die über deine Zugangsdaten vorgenommen werden, verantwortlich bist. Die Gesamtschule Jüchen ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der berechtigten Personen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Die Gesamtschule Jüchen behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung. Die Gutenbergschule gestattet Dir die Nutzung von Office 365, solange Du dieser Schule angehörst. Die Nutzung kostet Dich nichts, kann Dir aber jederzeit wieder untersagt werden, wenn Du z.B. gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt. Du darfst nicht Deinen Freunden oder Bekannten die Nutzung von Office 365 unter Deinen Zugangsdaten gestatten. Das ist auch in Deinem Interesse, da Du für alle Handlungen, die über Deine Zugangsdaten vorgenommen werden, verantwortlich bist. Die Gutenbergschule ist jederzeit berechtigt, den Betrieb von Office 365 ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der berechtigten Personen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung. Die Städtische Sekundarschule Meinerzhagen gestattet Dir die Nutzung von Office 365, solange Du dieser Schule angehörst. Die Nutzung kostet Dich nichts, kann Dir aber jederzeit wieder untersagt werden, wenn Du z.B. gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt. Du darfst nicht Deinen Freunden oder Bekannten die Nutzung von Office 365 unter Deinen Zugangsdaten gestatten. Das ist auch in Deinem Interesse, da Du für alle Handlungen, die über Deine Zugangsdaten vorgenommen werden, verantwortlich bist. Die Städtische Sekundarschule Meinerzhagen ist jederzeit berechtigt, den Betrieb von Office 365 ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der berechtigten Personen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung. Unsere Schule betreibt einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet Ihnen als Lehrkraft die Mitbenutzung des WLAN-Zugangs über eine eigene Nutzerkennung mittels Benutzername und Passwort bzw. Keys, solange Sie der Schule angehören. Sie dürfen sich ausschließlich über Ihre eigenen Zugangsdaten in das WLAN-Netz einwählen. Eine Nutzung des WLANs durch Dritte über Ihre Geräte ist nicht gestattet und Sie sind verant- wortlich für alle Handlungen, die über Ihre Zugangsdaten vorgenommen werden. Wir sind jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustel- len, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der berechtigten Personen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Wir behalten uns insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf be- stimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographi- sche oder kostenpflichtige Seiten).
Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung. Die Christliche Schule Nordheide gestattet Dir die Nutzung von Office 365 A1/Pro, solange Du dieser Schule angehörst. Die Nutzung kostet Dich nichts, kann Dir aber jederzeit wieder untersagt werden, wenn Du z.B. gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt. Du darfst nicht Deinen Freunden oder Bekannten die Nutzung von Office 365 A1/Pro unter Deinen Zugangsdaten gestatten. Das ist auch in Deinem Interesse, da Du für alle Handlungen, die über Deine Zugangsdaten vorgenommen werden, verantwortlich bist. Die Christliche Schule Nordheide ist jederzeit berechtigt, den Betrieb von Office 365 A1/Pro ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der berechtigten Personen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.

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  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Nutzungsentgelt 1.10.1. Die vom Betreiber für die Nutzung der Vertragsleistungen zu zahlende Vergütung ergibt sich – vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien – aus der jeweils geltenden Preisliste des Anbieters (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx) bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Fachhandelspartner ("Nutzungsentgelt"). Alle in der Preisliste des Anbieters angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit einschlägig. 1.10.2. Das Nutzungsentgelt ist, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung oder Regelung in der Preisliste des Anbieters oder einer im Allgemeinen oder Speziellen Teil dieser AGB abweichenden Regelung, monatlich zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats zu entrichten. Bei Vertragsbeginn oder -ende im laufenden Kalendermonat wird das Nutzungsentgelt anteilig (pro rata temporis) geschuldet. 1.10.3. Die Zahlung des Betreibers erfolgt durch Einzug vom Konto des Betreibers auf Basis eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats. Sofern der Betreiber das erteilte SEPA-Mandat widerruft oder kein SEPA-Mandat erteilt, erfolgt die Zahlung per Überweisung durch den Betreiber. Der zusätzliche manuelle Aufwand wird in diesem Fall vom Betreiber mit 15,00 Euro pro Rechnung vergütet. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig. Eventuelle Gebühren für Rücklastschrift oder ähnliche Gebühren, die dadurch entstehen, dass eine Abbuchung des Nutzungsentgelts nicht möglich ist, werden dem Betreiber vom Anbieter weiterbelastet. 1.10.4. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung aussetzen. Dies kann bedeuten, dass der Betreiber die Kasse samt den gebuchten Leistungen nicht mehr nutzen kann, insbesondere, dass in Abhängigkeit der gewählten Module die mit der Vectron Cloud verbundenen Kassen außer Funktion gesetzt werden und Zugänge in das Kunden-Portal für angelegte Mitarbeiter gesperrt werden, so dass diese sich nicht mehr in der ReportingApp einloggen können. Ist der Betreiber mit der Summe aus zumindest zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug, besteht für den Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Anbieter aufgrund eines Vertragsverstoßes des Betreibers, ist der Betreiber verpflichtet, die noch bis zum regulären Vertragslaufzeitende ausstehende Summe der monatlichen Nutzungsentgelte gemäß der Preisliste anteilig als Schadensersatz an den Anbieter zu zahlen. Der jeweilige Anteil bestimmt sich nach der Anzahl der Monate bis zum regulären Vertragslaufzeitende, wobei dieser bei einer Restlaufzeit von bis zu sechs Monaten 90% beträgt, bei einer darüberhinausgehenden Restlaufzeit von bis zu 18 Monaten 85% und bei einer Restlaufzeit von mehr als 18 Monaten 80%. Dem Betreiber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, den Eintritt eines höheren Effektivschadens nachzuweisen und diesen sowie neben der vorgenannten Pauschale weitere Schadensposten geltend zu machen. 1.10.5. Der Betreiber ist einverstanden, dass die Rechnungsstellung ausschließlich elektronisch erfolgt. Der Anbieter hat hierbei die Xxxx, dem Betreiber die Rechnung per E-Mail als pdf- Dokument oder im Kunden-Portal zur Verfügung zu stellen. 1.10.6. Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzungsentgelt nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Betreibers an seine Kostenentwicklung anzupassen. Über solche Preisanpassungen informiert der Anbieter den Betreiber in Textform spätestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail. Die Anpassungen gelten als vom Betreiber genehmigt, wenn er nicht in Textform bis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens widerspricht und die Vertragsleistungen weiterhin in Anspruch nimmt. Auf diese Folge weist der Anbieter den Betreiber in der Änderungsmitteilung hin. Widerspricht der Betreiber der Preisanpassung, besteht für den Anbieter ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, welches binnen eines Monats nach Zugang des Widerspruchs ausgeübt werden muss. 1.10.7. Diese Ziffer 1.10 findet keine Anwendung, sofern der Betreiber ausschließlich unentgeltliche Vertragsleistungen gebucht hat.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.