Gesundheits-Apps/Online-Therapien Musterklauseln

Gesundheits-Apps/Online-Therapien. Falls der Arzt es als angemessen betrachtet, soll dem Versicherten in frühen Phasen der Erkrankung die Möglichkeit der Nutzung von Gesundheits-Apps zur Erleichterung der Therapieadhärenz bezüglich chronischer Begleiterkrankungen geboten werden. Hierbei soll auf Gesundheits-Apps verwiesen werden, welche eine Medikations-Erinnerungsfunktion besitzen und auch die Dokumentation der Medikationseinnahme ermöglichen (z.B. App „MyTherapy“ o.Ä.). Hierdurch soll das frühzeitige Erkennen einer Medikationsvernachlässigung und somit potenziell negative Verlaufsbeeinflussung der Begleiterkrankungen ermöglicht werden, während dem Versicherten so lange wie möglich eine Eigenständigkeit ermöglicht wird. Im Verlauf der Nachsorge setzt sich der Arzt mit dem durch die Gesundheits-App erstellten Verlaufsreport auseinander, um die Qualität der Medikationsadhärenz zu überprüfen. • Mit dem Ziel ein detaillierteres Verständnis der Erkrankung auf Seiten der Angehörigen zu erreichen und ihnen den Umgang mit dem Versicherten zu erleichtern, soll der Arzt in diesem Rahmen auf verschiedene Gesundheits-Apps zur Erleichterung der Betreuung des Versicherten durch die Angehörigen hinweisen und die Nutzung dieser Möglichkeiten laienverständlich ausführen. • Die vorgeschlagenen Gesundheits-Apps sollten zum einen eine ausreichend detaillierte Informationsplattform mit praktischen Tipps für die Angehörigen darstellen (z.B. App „Alzheimer & You“, Online-Pflegekurse der Krankenkasse o.Ä.), zum anderen sollten diese spielerisches Hirnleistungstraining beinhalten (z.B. App „Xxxxxxx“), welche die Angehörigen mit den Versicherten durchführen können, um deren kognitive Restfunktion zu stärken. Die Gesundheits-App kann der Arzt beruhend auf seiner persönlichen Erfahrung und Präferenz wählen. • Darüber hinaus verweist der Arzt auf mögliche digitale unterstützende Kommunikationsforen für Betroffene und Angehörige (z.B. das von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angebotene Forum „WegweiserDemenz“).
Gesundheits-Apps/Online-Therapien. Nach Ermessen des Arztes kann zusätzlich auf Gesundheits-Apps verwiesen werden, welche eine Me- dikations-Erinnerungsfunktion besitzen und auch die Dokumentation der Medikationseinnahme ermög- lichen (z.B. „MyTherapy“ App o.Ä.). Hierdurch soll das frühzeitige Erkennen einer Medikationsvernach- lässigung und ein somit potenziell negativer Krankheitsverlauf verhindert werden. Im Verlauf der Nach- sorge setzt sich der Arzt mit dem durch die Gesundheits-App erstellten Verlaufsreport auseinander, um die Qualität der Medikationsadhärenz zu überprüfen. Anhang 1: pAVK-Fragebogen und Medikamentenplan
Gesundheits-Apps/Online-Therapien. Falls der Arzt es als angemessen betrachtet, soll dem Versicherten in frühen Phasen der Erkrankung die Möglichkeit der Nutzung von Gesundheits-Apps zur Erleichterung der Therapieadhärenz bezüglich chronischer Begleiterkrankungen geboten werden. Hierbei soll auf Gesundheits-Apps verwiesen werden, welche eine Medikations-Erinnerungsfunktion besitzen und auch die Dokumentation der Medikationseinnahme ermöglichen (z.B. App „MyTherapy“ o.Ä.). Hierdurch soll das frühzeitige Erkennen einer Medikationsvernachlässigung und somit potenziell negative Verlaufsbeeinflussung der Begleiterkrankungen ermöglicht werden, während dem Versicherten so lange wie möglich eine Eigenständigkeit ermöglicht wird. Im Verlauf der Nachsorge setzt sich der Arzt mit dem durch die Gesundheits-App erstellten Verlaufsreport auseinander, um die Qualität der Medikationsadhärenz zu überprüfen. • Als Ergänzung zur o. g. Gesundheits-App werden die Versicherten noch über ergänzende webbasierte Angebote informiert. Als Beispiel seien genannt (Quelle: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxx-xxxx.xxxx): o „COPD aktuell“ (xxx.xxxx-xxxxxxx.xx) ist ein Onlineportal für Versicherte und Angehörige mit umfangreichen Informationen über die Erkrankungen und Möglichkeiten der Selbsthilfe. o „TheraKey“ (xxx.xxxxxxxx.xx) ist ein Onlineportal für Versicherte, Ärzte und Angehörige mit umfangreichen Informationen zur Erkrankung und u. a. zu nichtmedikamentösen Behandlungsmöglichkeiten. Anhang 1: Mein COPD-Maßnahmenplan Name Vorname Geburtsdatum Datum Für Patienten die folgende Einschlusskriterien erfüllen (und/oder): • KHK • Diabetes • Hypertonie • Alter >60 und männlich 1. Größe: Gewicht: 2. Rauchen Sie? Ja Ο Nein Ο Wenn ja, wieviel? 3. Sind bei Ihnen andere Erkrankungen (außer den oben genannten) bekannt? Ja Ο Nein Ο Wenn ja, welche sind das? 4. Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein? Ja Ο Nein Ο (Wenn ja, tragen Sie die Medikamente und die Einnahmezeiten (morgen-mittags-abends) bitte in den umseitigen Medikamentenplan ein) 5. Sind unter den Medikamenten auch blutverdünnende Medikamente (x.X. Xxxxxxxx o.ä.) oder Plättchenhemmer (z.B. ASS o.ä.)? Ja Ο Nein Ο 6. Fühlen Sie sich beim Laufen eingeschränkt? Ja Ο Nein Ο Wenn ja, wie weit können Sie schmerzfrei gehen? 7. Hatten Sie in der Vergangenheit schlecht heilende Wunden? Ja Ο Nein Ο Wenn ja, wo?

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  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M08.23 Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form: Unterarm [Radius, Xxxx, Xxxxxxxxxx] 0 2,00 EUR 93320

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.