Früherkennung. 07 Sonstige Hilfen 08 Sonderleistungen 09 Physikalisch-medizinische Leistungen
Früherkennung nur falls vertraglich geregelt ** wird nicht ausgeführt, da nicht prüfrelevant Die qualifizierte Auffälligkeitsprüfung Arzneimittel nach § 17 erfolgt durch die Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern insbesondere nach folgenden Prüffeldern:
Früherkennung. Der Nachweis über die letzte fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung wurde O durch persönliche Einsichtnahme in das Kinder-Untersuchungsheft O durch eine entsprechende ordnungsgemäße Bestätigung des Kinderarztes (Anlage) erbracht am . O Der Nachweis über die letzte fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung wurde nicht vorgelegt. Es wurde auf die Notwendigkeit der Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchung hingewie- sen am . Die Personensorgeberechtigten weigern sich aber definitiv, den Nachweis vorzulegen. (In diesem Falle sind die Personensorgeberechtigten darauf hinzuweisen, dass sie nach Art. 14 Abs. 1 des Ge- sundheits- und Verbraucherschutzgesetzes (in Kraft seit 16.05.2008) verpflichtet sind, die Teilnah- me ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen, und dass die Einrichtung verpflichtet ist, den Nachweis zu verlangen. Ebenso ist ihnen die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Früherkennungsuntersuchung für die Entwicklung ihrer Kinder zu erläutern.)
Früherkennung. Treten innerhalb von 24 Stunden in einem geflügelhaltenden Bestand oder einem räumlich abgegrenzten Teil des Bestandes Verluste von
a) mindestens drei Tieren bei einer Größe des Bestandes oder des räumlich abgegrenzten Teils des Bestandes von bis einschließlich 100 Tieren oder
b) mehr als 1 vom Hundert der Tiere bei einer Größe des Bestandes oder des räumlich abgegrenzten Teils des Bestandes von mehr als 100 Tieren
Früherkennung falls vertragsärztliche Leistung ** wird nicht ausgeführt, da nicht prüfrelevant
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