Gesundheitsschädigungen bei Rettungsmaßnahmen. Versicherungsschutz besteht auch bei Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erleidet.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung
Gesundheitsschädigungen bei Rettungsmaßnahmen. Versicherungsschutz besteht auch bei GesundheitsschädigungenGesundheitsschä- digungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder der Bemühung zur Rettung von MenschenMen- schen, Tieren oder Sachen erleidet.
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Samples: Versicherungs Bedingungen Für Den Gruppenunfallvertrag