Getrennte Verwaltung Musterklauseln

Getrennte Verwaltung. Der Treuhänder wird als Gläubiger der Grundpfandrechte in das Grundbuch eingetragen. Er hat die Sicherheiten, die ihm gemäß diesem Vertrag bestellt werden, als Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten.
Getrennte Verwaltung. Der Treuhänder hat den Emissionserlös als Treuhandver- mögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten.