Common use of Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung Clause in Contracts

Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung. 4.1 Der Kunde ist zur Wahrung sämtlicher Rechte von Obrist an der Software, insbesondere gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechtes einschließlich des Rechts auf Copyright-Vermerk, verpflichtet. Er hat auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Überspielungen der Software den Obrist-Copyright- Vermerk und allfällige weitere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte von Obrist in gleicher Weise anzubringen, wie sie auf der Originalversion der lizenzierten Software enthalten sind. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden und Verfahren streng vertraulich zu behandeln. Er hat diese Verpflichtung auf seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu überbinden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Änderung oder Verbindung der Software mit anderen Programmen weiter. Der Kunde darf keine Verfahren welcher Art auch immer anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen, oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software bzw. von Hardware- oder Firmware- Implementierungen der Software zu erlangen. 4.3 Der Kunde ist zur Führung von Aufzeichnungen verpflichtet, welche die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der lizenzierten Anlage, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet, und die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Er hat auf Anforderung Obrist diese Aufzeichnungen vorzulegen. Obrist wird von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn ein begründeter Anlass zur Vermutung besteht, dass der Kunde Software entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages verwendet (hat). 4.4 Bei Beendigung des Software-Lizenzvertrages hat der Kunde Obrist sämtliche Softwarescheine zurückzugeben, sämtliche Kopien aller ihm überlassenen Softwareversionen, auch soweit sie Bestandteil von Adaptionen sind, zu vernichten und dies Obrist schriftlich zu bestätigen. Die Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Punkt 4.2 bleiben auch nach Beendigung des Software-Lizenzvertrages aufrecht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung. 4.1 Der Kunde ist zur Wahrung sämtlicher Rechte von Obrist der AVL DITEST an der Software, insbesondere gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechtes einschließlich des Rechts auf Copyright-Vermerk, verpflichtet. Er hat auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Überspielungen der Software den ObristAVL DITEST- Copyright-Copyright- Vermerk und allfällige weitere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte von Obrist AVL DITEST in gleicher Weise anzubringen, wie sie auf der Originalversion der lizenzierten Software enthalten sind. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden und Verfahren streng vertraulich zu behandeln. Er hat diese Verpflichtung auf seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu überbinden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Änderung oder Verbindung der Software mit anderen Programmen weiter. Der Kunde darf keine Verfahren welcher Art auch immer anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen, oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software bzw. von Hardware- oder Firmware- Implementierungen der Software zu erlangen. 4.3 Der Kunde ist zur Führung von Aufzeichnungen verpflichtet, welche die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der lizenzierten Anlage, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet, und die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Er hat auf Anforderung Obrist der AVL DITEST diese Aufzeichnungen vorzulegen. Obrist AVL DITEST wird von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn ein begründeter Anlass zur Vermutung besteht, dass der Kunde Software entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages verwendet (hat). 4.4 Bei Beendigung des Software-Lizenzvertrages hat der Kunde Obrist AVL DITEST sämtliche Softwarescheine zurückzugeben, sämtliche Kopien aller ihm überlassenen Softwareversionen, auch soweit sie Bestandteil von Adaptionen sind, zu vernichten und dies Obrist AVL DITEST schriftlich zu bestätigen. Die Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Punkt Absatz 4.2 bleiben auch nach Beendigung des Software-Lizenzvertrages aufrecht.

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Samples: General Terms and Conditions

Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung. 4.1 Der Kunde ist zur Wahrung sämtlicher Rechte von Obrist der AVL DITEST an der Software, insbesondere gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechtes einschließlich des Rechts auf Copyright-Vermerk, verpflichtet. Er hat auf allen vollständigen oder teilweisen Kopien, Adaptionen oder Überspielungen der Software den ObristAVL DITEST-Copyright- Copyright-Vermerk und allfällige weitere Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte von Obrist AVL DITEST in gleicher Weise anzubringen, wie sie auf der Originalversion der lizenzierten Software enthalten sind. 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen über die Software, die verwendeten Methoden und Verfahren streng vertraulich zu behandeln. Er hat diese Verpflichtung auf seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu überbinden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Änderung oder Verbindung der Software mit anderen Programmen weiter. Der Kunde darf keine Verfahren welcher Art auch immer anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen, oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software bzw. von Hardware- oder Firmware- Implementierungen der Software zu erlangen. 4.3 Der Kunde ist zur Führung von Aufzeichnungen verpflichtet, welche die lizenzierte Software einschließlich der jeweiligen Version, die Seriennummer der lizenzierten Anlage, den Ort, an dem sich die lizenzierte Software befindet, und die Anzahl der erstellten Kopien enthalten. Er hat auf Anforderung Obrist der AVL DITEST diese Aufzeichnungen vorzulegen. Obrist AVL DITEST wird von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn ein begründeter Anlass zur Vermutung besteht, dass der Kunde Software entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages verwendet (hat). 4.4 Bei Beendigung des Software-Lizenzvertrages hat der Kunde Obrist AVL DITEST sämtliche Softwarescheine zurückzugeben, sämtliche Kopien aller ihm überlassenen Softwareversionen, auch soweit sie Bestandteil von Adaptionen sind, zu vernichten und dies Obrist AVL DITEST schriftlich zu bestätigen. Die Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Punkt Absatz 4.2 bleiben auch nach Beendigung des Software-Lizenzvertrages aufrecht.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen