Gewinnplan Musterklauseln

Gewinnplan. Unter allen teilnehmenden Losen werden Hauptgewinne von einmal 100.000 Euro, Sachgewinne im Gesamtwert von mindestens 200.000 Euro sowie achtmal 15.000 Euro (Extra-Geld-Auszahlplan) ausgelost. Auf je 200.000 Lose entfällt ein Hauptgewinn von 5.000 Euro. Auf je 2.750 Lose entfällt ein Hauptgewinn von 500 Euro. Die Gewinne je 10 Euro werden durch die Ziehung von mindestens einer vierstelligen Endzahl und die Gewinne von je 3 Euro durch die Ziehung einer einstelligen Endzahl ermittelt. Die Zahl der Gewinne und die Gewinnwahrscheinlichkeiten richten sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose und werden zu jeder Ziehung im Internet unter xxx.xxx.xx veröffentlicht. Das Verlustrisiko je Los beträgt maximal 20 % des monatlichen Lospreises; das ist der Losbeitrag von 1 Euro. Zusätzlich findet jährlich mindestens eine Zusatz- verlosung statt, für die ein gesondertes Entgelt nicht zu entrichten ist. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen. Die Gewinnzahlen werden innerhalb einer Woche nach der Ziehung durch Auslage in der Bank und durch Veröffentlichung im Internet (xxx.xxx.xx) bekannt gegeben.
Gewinnplan. Der Gewinnplan für die monatliche Ausspielung wird vom Beirat des Gewinnsparvereins jährlich überprüft. Hierbei werden die Auslosungsbeiträge in Höhe von insgesamt 55 % in Hauptgewinne und Endzifferngewinne aufgeteilt. Etwaige Überschüsse aus den Losentgelten des Jahres werden in der Regel in Form von zwei Sonderverlosun- gen (Juni und Dezember eines jeden Jahres) ausge- schüttet. An den Sonderverlosungen nehmen nur Ge- winnsparer teil, die für den betreffenden Monat das Los- entgelt und den Sparbeitrag rechtzeitig geleistet haben. Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der im jeweiligen Monat teilnehmenden Lose. Die Gewinne wer- den durch Ziehung von ganzen Losnummern bzw. 2-stel- ligen Endziffern ermittelt. Auf eine Losnummer können aufgrund der Endnummern-Ziehungen mehrere Gewinne entfallen. Die ausgelosten Gewinnzahlen werden spätestens inner- halb einer Woche nach der Auslosung durch Auslage der Gewinnlisten in der Bank bekannt gegeben. Die Auszah- lung der Geldgewinne erfolgt durch Gutschrift auf dem vom Gewinnsparer benannten Sparkonto. Eine evtl. Aus- zahlung eines Sachgewinns in bar ist mit 70 vom Hundert vorgesehen. Eine Barabgeltung von Sachpreisgewinnen aus Sonderziehungen ist ausgeschlossen. Werden Sach- gewinne aus den Monats- und Sonderziehungen nicht innerhalb eines halben Jahres nach der jeweiligen Auslo- sung abgeholt, wird der Veräußerungserlös dem Auslo- sungsfonds zugeführt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.