Ergänzungen. Aufräumungskosten: Unter Aufräumungskosten sind die dem Versicherungsnehmer zur Last fallenden Schuttes und nicht mehr verwendbarer Reste bis zur nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte zu verstehen, soweit sie die versicherten Sachen betreffen. Abbruchkosten: Unter Abbruchkosten sind die Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehengebliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte zu verstehen. Demontage- und Remontagekosten: Unter Demontage- und Remontagekosten sind die unvermeidlichen Kosten zu verstehen, die nach einem Schadenfall dadurch notwendig werden, dass beschädigte oder unbeschädigt gebliebene versicherte technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen demontiert und wieder montiert oder sonstwie bewegt oder geschützt werden müssen. Bewegungs- und Schutzkosten für nicht versicherte Sachen. Radioaktive Isotope; Aufräumungs-, Abbruch- und Isolierungskosten: Die Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses radioaktiv verunreinigt (kontaminiert) wurden, sind insoweit mitversichert, als diese Maßnahmen behördlich angeordnet sind. Feuerlöschkosten: Unter Feuerlöschkosten sind die Aufwendungen zu verstehen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, soweit sie sich auf versicherte Sachen bezogen haben.
Ergänzungen. Soweit im Vorstehenden nichts Anderes geregelt ist, sollen noch offene Fragen unter Beachtung und im Geiste des gemeinsamen Interesses der Partner an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Universitätsstandorts „Im Neuenheimer Feld“ geregelt werden.
Ergänzungen. 17.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner. Das gilt auch für den Fall des einvernehmlichen Abgehens von der vereinbarten Schriftform.
Ergänzungen. Wünscht eine Partei Zugang zu zusätzlichen Verkehrsarten oder zu in diesem Vertrag nicht geregelten Sonder-, Hilfs-, oder Zusatzdiensten bzw. innovativen Dienstleistungen, so sind darüber gemäß § 48 TKG 2003 Verhandlungen zu führen. Im Fall einer Nichteinigung über derartige Verkehrsarten bzw. Dienste kann jede Partei die Regulierungsbehörde zur Entscheidung gemäß den Bestimmungen des TKG 2003 anrufen.
Ergänzungen. Wünscht ein Vertragspartner Zugang zu zusätzlichen Verkehrsarten oder zu in diesem Vertrag nicht geregelten Sonder-, Hilfs-, oder Zusatzdiensten bzw. innovativen Dienst- leistungen, so sind darüber gemäß § 48 TKG Verhandlungen zu führen. Im Fall einer Nicht- einigung über derartige Verkehrsarten bzw. Dienste kann jeder Vertragspartner die Regulierungsbehörde zur Entscheidung gemäß den Bestimmungen des TKG anrufen.
Ergänzungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PSD Bank (AGB) sowie die Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Die AGB bzw. Sonderbedin- gungen für den Sparverkehr können in den Geschäftsräumen der PSD Bank eingesehen werden, auf Verlangen werden sie ausgehändigt.
Ergänzungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses MSA dürfen nur schriftlich und mit Unterzeichnung durch die jeweiligen Zeichnungsberechtigten der Parteien erfolgen.
Ergänzungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sowie deren Sonderbedingungen für die jeweils in Anspruch genommene Leistung der Bank. Die Bedingungen können jederzeit in den Geschäftsräumen der Bank oder unter xxx.xxx-xxx.xx eingesehen werden; auf Verlangen werden sie ausgehändigt bzw. zugesandt.
Ergänzungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Die Bedingungen können jederzeit in den Geschäftsräumen der Bank oder unter xxx.xxx-xxx.xx eingesehen werden; auf Verlangen werden sie ausgehändigt bzw. zugesandt. Stand: Xxxx 2023
Ergänzungen. Die D.&W. FLEXO-MANUFAKTUR GmbH & CO. KG behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB zu ändern oder zu ergänzen, und zwar allgemein oder in Bezug auf bestimmte Waren- oder Kundengruppen.