Gewährleistung allgemein Musterklauseln

Gewährleistung allgemein. SR garantiert die Ausführung unter Anwendung allgemein anerkannter Informatikmethoden und aktueller Standards unter Beachtung der vom Kunden vertragsgemäss erteilten Weisungen. Die Beraterdienstleistungen (Aufträge) ist der Kunde allein für die mittels Beratung erzielten Resultate verantwortlich, die SR trägt keine Verantwortung für einen Erfolg. Realisierungsdienstleistungen (Werkvertrag) werden unter der Leitung von SR durchgeführt, welche für den Erfolg, die Erreichung der Resultate gemäss der Leistungsbeschreibung in den Vertragsdokumenten verantwortlich zeichnet. Nicht unter die Gewährleistung von SR fallen in jedem Fall die durch fehlerhafte Bedienung oder Betriebskomponenten Dritter (Bsp. Internetprovider) verursachte Störungen. Der Kunde hat nachzuweisen, dass Nutzungsbeschränkungen oder Störungen nicht durch die von ihm gegebene Aufgabenstellung bzw. durch seine unzureichende Mitwirkung, noch durch seine Bedienung oder Nutzung entgegen den Vorgaben, durch Änderungen der Arbeitsergebnisse, durch die Systemumgebung oder Gegenstände, die nicht von SR geliefert wurden, verursacht oder mitverursacht sind. SR unterstützt den Kunden bei der Suche nach der Fehlerursache. Kein Recht auf Minderung der Vergütung besteht, wenn der Mangel auf höhere Gewalt oder Verschulden (Vorsatz, grobe oder leichte Fahrlässigkeit) des Kunden zurückzuführen ist.
Gewährleistung allgemein. = Verschuldensunabhängiges Einstehenmüssen Der Verkäufer hat für bestimmte, nach der Übergabe auftretende Mängel der Sache verschuldensunabhängig einzustehen. Ein doloses Verhalten des Verkäufers führt zu einer strengeren Haftung. Die Gewährleistung umfasst nur • Solche Mängel, die im Zeitpunkt der Übergabe vorliegen, sofern sie nicht nach Perfektion entstanden sind • Ab Perfektion zufällige auftretende Mängel Z> nach Gefahrtragungsregeln beurteilt, wenn der Verkäufer nach Perfektion einen Mangel verschuldet Z > haftet für Nichterfüllung • Ein Sachmangel muss zu den relevanten Zeitpunkten zumindest seiner Anlage nach bestehen Gewährleistungsregeln sind dispositiver Natur, können eingeschränkt oder gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Parteienvereinbarung findet jedoch ihre Grenze bei DOLUS MALUS Z> Ausschluss einer Haftung dafür wird als Verstoß gegen die BONA FIDES gewertet.

Related to Gewährleistung allgemein

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.