Common use of GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE Clause in Contracts

GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE. 7.1 Oracle räumt Ihnen eine eingeschränkte Gewährleistung („Oracle Gewährleistung für Hardware“ oder „Oracle Hardware Warranty“) für (i) die Hardware, (ii) das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen sowie (iii) den Betriebssystem-Datenträger, den Datenträger für die Integrierte Software und den Datenträger für die Integrierten Software Optionen (gemeinsam bezeichnet als "Datenträger"; und (i), (ii) und (iii) gemeinsam bezeichnet als „Hardware Elemente“) ein. Oracle gewährleistet für die Dauer eines Jahres ab Lieferung der Hardware an Sie, dass die Hardware frei von wesentlichen Mängeln bezüglich Material und Verarbeitung ist und dass solche Mängel nicht durch die Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen verursacht werden. Oracle gewährleistet für die Dauer von 90 Tagen ab Lieferung der Datenträger an Sie, dass die Datenträger frei von wesentlichen Mängeln bezüglich Material und Verarbeitung sind. Detailliertere Informationen zur Oracle Gewährleistung für Hardware können Sie unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx (“Warranty-Web Page”) abrufen. Jegliche Änderungen der Oracle Gewährleistung für Hardware, die auf der Warranty-Web Page angeführt sind, kommen auf Hardware oder Datenträger, die vor Durchführung dieser Änderungen bestellt wurden, nicht zur Anwendung. Die Oracle Gewährleistung für Hardware gilt nur für Hardware und Datenträger, die (1) von oder für Oracle hergestellt wurden, und (2) von Oracle (entweder direkt oder über einen von Oracle autorisierten Vertriebspartner) verkauft wurden. Die Hardware kann neu oder wie neu sein. Die Oracle Gewährleistung für Hardware besteht für Hardware, die neu ist und für Hardware, die wie neu ist, dh die von Oracle wiederaufbereitet wurde und für die das Recht auf Gewährleistung bestätigt wurde.

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GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE. 7.1 Oracle räumt Ihnen eine eingeschränkte Gewährleistung („Oracle Gewährleistung für Hardware“ oder „Oracle Hardware Warranty“) für (i) die Hardware, (ii) das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen sowie (iii) den Betriebssystem-Datenträger, den Datenträger für die Integrierte Software und den Datenträger für die Integrierten Software Optionen (gemeinsam bezeichnet als "Datenträger"; und (i), (ii) und (iii) gemeinsam bezeichnet als „Hardware Elemente“) ein. Oracle gewährleistet für die Dauer eines Jahres ab Lieferung der Hardware an Sie, dass die Hardware frei von wesentlichen Mängeln bezüglich Material und Verarbeitung ist und dass solche Mängel nicht durch die Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen verursacht werden. Oracle gewährleistet für die Dauer von 90 Tagen ab Lieferung der Datenträger an Sie, dass die Datenträger frei von wesentlichen Mängeln bezüglich Material und Verarbeitung sind. Detailliertere Informationen zur Oracle Gewährleistung für Hardware können Sie unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx (“Warranty-Web Page”) abrufen. Jegliche Änderungen der Oracle Gewährleistung für Hardware, die auf der Warranty-Web Page angeführt sind, kommen auf Hardware oder Datenträger, die vor Durchführung dieser Änderungen bestellt wurden, nicht zur Anwendung. Die Oracle Gewährleistung für Hardware gilt nur für Hardware und Datenträger, die (1) von oder für Oracle hergestellt wurden, und (2) von Oracle (entweder direkt oder über einen von Oracle autorisierten Vertriebspartner) verkauft wurden. Die Hardware kann neu oder wie neu sein. Die Oracle Gewährleistung für Hardware besteht für Hardware, die neu ist und für Hardware, die wie neu ist, dh d. h. die von Oracle wiederaufbereitet wurde und für die das Recht auf Gewährleistung bestätigt wurde.

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GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE. 7.1 Oracle räumt Ihnen eine eingeschränkte Gewährleistung („Oracle Gewährleistung für Hardware“ oder „Oracle Hardware Warranty“) für (i) die Hardware, (ii) das Betriebssystem, die Integrierte Software 2UDFOH UlXPW ,KQHQ HLQH HLQJHVFKUlQNWH *HZlKUOHLVWXQJ RGHU Ä2UDFOH +DUGZDUH :DUUDQW\³ IU L GLH +DUGZDUH L und die Integrierten Software Optionen sowie (iii) den Betriebssystem-Datenträger, den Datenträger für die Integrierte Software und den Datenträger für die Integrierten Software Optionen (gemeinsam bezeichnet als "Datenträger"; und (i), (ii) und (iii) gemeinsam bezeichnet als „Hardware Elemente“) ein. EH]HLFKQHW DOV 'DWHQWUlJHU XQG L LL XQG LLL JHP Oracle gewährleistet für die Dauer eines Jahres ab Lieferung der Hardware an Sie, dass die Hardware frei von wesentlichen Mängeln bezüglich Material und Verarbeitung ist und dass solche Mängel nicht durch die Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen verursacht werden. Oracle gewährleistet für die Dauer von 90 Tagen ab Lieferung der Datenträger an Sie, dass die Datenträger frei von wesentlichen Mängeln bezüglich Material und Verarbeitung sind. Detailliertere Informationen zur Oracle Gewährleistung für Hardware können Sie unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx (“Warranty-Web Page”) abrufen. Jegliche Änderungen der Oracle Gewährleistung für Hardware, die auf der Warranty-Web Page angeführt sind, kommen auf Hardware oder Datenträger, die vor Durchführung dieser Änderungen bestellt wurden, nicht zur Anwendung. Die Oracle Gewährleistung für Hardware gilt nur für Hardware und Datenträger, die (1) von oder für Oracle hergestellt wurden, und (2) von Oracle (entweder direkt oder über einen von Oracle autorisierten Vertriebspartner) verkauft wurden. Die Hardware kann neu oder wie neu sein. Die Oracle Gewährleistung für Hardware besteht für Hardware, die neu ist und für Hardware, die wie neu ist, dh die von Oracle wiederaufbereitet wurde und für die das Recht auf Gewährleistung bestätigt wurde.

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