Vertragsdefinitionen. 16.1. „Von Oracle bereitgestellte Software“ bezeichnet jede Art von Software-Agent, Applikation oder Tool, den/die/das Oracle Ihnen zum Download bereitstellt, um Ihnen den Zugriff auf die, den Betrieb der und/oder die Nutzung mit den Services zu erleichtern.
Vertragsdefinitionen. 4.1 sidata betreibt Rechner in einem deutschen Rechenzentrum die ständig an das Internet angebunden sind und stellt diese Rechner komplett (dediziert) oder auch in Teilen davon (virtuell dediziert) als Workplace anderen Unter- nehmen für eigene Zwecke im Rahmen eines IaaS-Vertrages zur Verfügung.
Vertragsdefinitionen. Zur Klarstellung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist von folgenden Begriffsdefinitio- nen auszugehen: "Anbieter" sind wir, die Betreiber des Onlineshops, welche diese allgemeinen Geschäftsbedingungen stel- len.
Vertragsdefinitionen. „Sie“ und „Ihre“ beziehen sich auf die natürliche oder juristische Person, die den vorliegenden Vertrag (der „Vertrag“) geschlossen hat und bei der Oracle Deutschland GmbH („Oracle“) oder einem autorisierten Fachhändler Oracle Programme und/oder Services bestellt hat. Der Begriff „Zusatzprogramme“ bezieht sich auf Material Dritter, wie in der Programmdokumentation angegeben, das ausschließlich dazu verwendet werden darf, die mit den Zusatzprogrammen ausgelieferten Programme zu installieren und zu betreiben. Der Begriff „Programmdokumentation“ bezeichnet das Programm-Benutzerhandbuch und das Programm-Installationshandbuch.
Vertragsdefinitionen. „Sie“, „Ihr(e)“ und „Kunde“ beziehen sich auf die natürliche oder juristische Person (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet), die den vorliegenden Vertrag (im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet) geschlossen und bei der apptec GmbH, mit dem Firmensitz in Xxxxxxxxxxx 00, X-0000 Xxxx; Firmenbuchnummer FN 421226 a, Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien (im Folgenden als „apptec“ bezeichnet) Applikationen (im Folgenden als "Software") für Apple oder Android und/oder Services bestellt hat.
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