Gewährleistung, Schadensersatz. a. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen. b. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei ein Mangel der Mietsache nicht, so hat der Mieter die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. c. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. d. Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen. e. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle groben Verschuldens der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder ausgebliebenen Teils des Mietgegenstands beschränkt. f. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Samples: Mietvertrag Veranstaltungstechnik
Gewährleistung, Schadensersatz. a. a) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.
b. b) Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters von uns untersucht und zeigt sich zeigtsich hierbei ein Mangel der Mietsache nicht, so hat der Mieter die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
c. c) Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
d. d) Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen.
e. e) Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sindsind ansonsten, außer im Falle groben vorsätzlichen Verschuldens der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder bzw. bei Teilleistung auf den ausgebliebenen Teils des Mietgegenstands beschränkt.
f. f) Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Samples: Mietvertrag
Gewährleistung, Schadensersatz. a. a) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.
b. b) Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters von uns untersucht und zeigt sich hierbei ein Mangel der Mietsache nicht, so hat der Mieter die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
c. c) Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
d. d) Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen.
e. e) Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sindsind ansonsten, außer im Falle groben vorsätzlichen Verschuldens der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder bzw. bei Teilleistung auf den ausgebliebenen Teils des Mietgegenstands beschränkt.
f. f) Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Samples: Mietvertrag
Gewährleistung, Schadensersatz. a. a) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir wird SIGMA nach unserer Xxxx den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.
b. b) Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei ein Mangel der Mietsache nicht, so hat der Mieter die uns SIGMA hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
c. c) Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
d. d) Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässige fahrlässiger Verletzung unserer der vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen mit der SIGMA beruhen, sind ausgeschlossen.
e. e) Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle des groben Verschuldens der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder ausgebliebenen Teils des Mietgegenstands Mietgegenstandes beschränkt.
f. f) Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere die Haftung der SIGMA auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen