Common use of Gewährleistung und Haftungsausschluss Clause in Contracts

Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der Käufer muss die Ware im Sinne des § 377 UGB untersuchen und etwaige Rügen innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum erheben. Rücksendung der Ware darf nur auf Aufforderung des Verkäufers erfolgen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, er hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt. Die Haftung des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen: - für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung; - der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist; - die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber der Verantwortung. Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen. Eine Haftungsfreizeichnung des Verkäufers gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Der Käufer darf Ersatzgüter verlangen, oder die Reparatur oder einen Preisnachlass, wenn dies im Einzelvertrag entsprechend festgelegt ist. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wird, ist der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Ist der Verkäufer zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Fordert der Verkäufer den Käufer in Folge einer Mängelrüge zur Rücksendung der Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, den Begleitschein für Rücksendungen (unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx unter der Rubrik „Downloads“ Rücksendeformular abrufbar) auszufüllen und dem Verkäufer vorab zuzuleiten sowie den Transportpapieren beizulegen. Wird der Begleitschein für Rücksendungen nicht an den Verkäufer gesandt und den Transportpapieren beigegeben und sichtbar auf der Ware angebracht und ist in Folge dessen die Zuordnung der zurückgesendeten Ware erschwert oder nicht möglich, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers.

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Gewährleistung und Haftungsausschluss. Für Mängel i.S.v. § 434 BGB leistet BREUELL für verkaufte Waren Gewähr und haftet nach den folgenden Bestimmungen: - Grundlage der Mängelhaftung von XXXXXXX ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware ge- troffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschrei- bungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von BREUELL (ins- besondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der ge- setzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der KÄUFER nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt XXXXXXX jedoch keine Haf- tung. - Der Käufer muss die Ware im Sinne des KÄUFER hat gelieferte Waren gemäß § 377 UGB HGB zu untersuchen und etwaige Rügen innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum grundsätzlich unverzüglich, in jedem Falle aber vor einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung schriftlich und spezifi- ziert zu erheben. Rücksendung Weitergehende gesetzliche Obliegenheiten bleiben unberührt. - Stellt der KÄUFER Mängel der Ware fest, so darf nur er nicht ohne Zustimmung von BREUELL darüber verfügen, wenn dadurch der Eintritt größerer Schäden droht. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, XXXXXXX hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. - Der KÄUFER ist verpflichtet, BREUELL die beanstandete Kaufsache oder Muster davon auf Aufforderung des Verkäufers erfolgenVerlangen zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung Bei schuldhafter Weigerung entfällt die Gewährleistung. Ersetzte Sachen oder Teile gehen in das Eigentum von XXXXXXX über. - BREUELL haftet außer im Falle schriftlicher Erklärung nicht dafür, dass die Ware Waren für einen bestimmten Zweck geeignet istsind. - Für Fehler oder Schäden bei Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des KÄUFERS angefertigt werden, auf eine Beschreibung, Spezifikation, Konstruktion oder Konstruktionsunterlagen des KÄUFERs zurückgehen oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des KÄUFERS zugeschnitten sind, sind Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, es sei denn, er hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmtdass deren Fehlerhaftigkeit für BREUELL ohne zusätzliche Prüfung erkennbar war. Die Haftung des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen: - Das gleiche gilt für Defekte der WareFehler oder Schäden aufgrund von Teilen, Materialien oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen, die auf eine Warenbeschreibung der KÄUFER zur Verfügung gestellt hat oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung; - der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist; - die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag von Dritten hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber der Verantwortung. Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen. Eine Haftungsfreizeichnung des Verkäufers Dies gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz der Fehler aufgrund von Ma- terial, welches XXXXXXX gestellt hat oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen Verarbeitung, welche BREUELL vorgenommen hat, auftritt. - BREUELL leistet keine Gewähr und haftet nicht für Fehler oder Schäden, die aufgrund vertragswidriger, fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Anschluss, Bedienung, Nutzung oder ähnlichen Handlun- gen durch den KÄUFER oder von ihm beauftragte Dritte entstehen. Die Unsachgemäßheit und Vertrags- widrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Die Gewährleistung ist aus- geschlossen, wenn die von BREUELL gelieferte Ware ohne die Zustimmung von BREUELL von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist, oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt sinddie Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. - Bei berechtigten Beanstandungen ist BREUELL berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des KÄUFERs die Art der Nacherfüllung (Behebung des Mangels, Er- satzlieferung) festzulegen. Nur wenn der Versuch der Nacherfüllung durch XXXXXXX aufgrund dessel- xxx Xxxxxxx auch beim zweiten Versuch fehlschlägt oder verweigert wird, kann der KÄUFER mindern oder vom Vertrag zurücktreten. XXXXXXX ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KÄUFER den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer darf Ersatzgüter verlangenKÄUFER ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. - Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der KÄUFER die BREUELL unverzüglich zu informieren. - Der KÄUFER hat XXXXXXX die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. - Vor der Rückgabe/Rücksendung fehlerhafter Ware hat der KÄUFER bei BREUELL eine schriftliche Rückgabebestätigung anzufordern. - Zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs hat der KÄUFER den Kaufnachweis zumindest in Kopie vorzulegen. Sofern der KÄUFER diesen Gewährleistungsnachweis nicht erbringt, sendet BREUELL die Ware unrepariert gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr zurück. - Ohne korrekte und ausführliche Fehlerbeschreibung wird für eine einwandfreie Reparaturausführung keine Gewähr übernommen. Allgemeine Angaben, wie z.B. „defekt“, sind nicht ausreichend. - Die Ware ist in originaler oder sachgemäßer Verpackung zu übersenden. Kosten und Schäden, die Reparatur oder einen Preisnachlassdurch unsachgemäße Verpackung entstanden sind, trägt der KÄUFER. - Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet BREU- ELL nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn dies tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann BREUELL vom KÄUFER die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kos- ten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen. - Gewährleistungsansprüche stehen nur dem KÄUFER zu und sind nicht abtretbar. - BREUELL behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. XXXXXXX ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferter Ware vorzunehmen bzw. zu kommunizieren. - Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Ver- braucher berechtigt war und nur im Einzelvertrag entsprechend festgelegt istgesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit BREUELL abge- stimmte Kulanzregelungen. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel Sie setzen im Übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsbe- rechtigten, insbesondere die Beachtung der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wirdRügeobliegenheiten, ist voraus. - Für Schadensersatzansprüche gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung nach der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigtfolgenden Nr. Ist der Verkäufer zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Fordert der Verkäufer den Käufer in Folge einer Mängelrüge zur Rücksendung der Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, den Begleitschein für Rücksendungen (unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx unter der Rubrik „Downloads“ Rücksendeformular abrufbar) auszufüllen und dem Verkäufer vorab zuzuleiten sowie den Transportpapieren beizulegen. Wird der Begleitschein für Rücksendungen nicht an den Verkäufer gesandt und den Transportpapieren beigegeben und sichtbar auf der Ware angebracht und ist in Folge dessen die Zuordnung der zurückgesendeten Ware erschwert oder nicht möglich, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers9.

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Gewährleistung und Haftungsausschluss. Für Mängel i.S.v. § 434 BGB leistet KOLIBRI für verkaufte Waren Gewähr und haftet nach den folgenden Bestimmungen: - Der Käufer muss die Ware im Sinne des KÄUFER hat gelieferte Waren gemäß § 377 UGB HGB zu untersuchen und etwaige Rügen innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum grundsätzlich unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Tagen, in jedem Falle aber vor einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung schriftlich und spezifiziert zu erheben. Rücksendung Weitergehende gesetzliche Obliegenheiten bleiben unberührt. - Stellt der KÄUFER Mängel der Ware fest, so darf nur er nicht ohne Zustimmung von KOLIBRI darüber verfügen, wenn dadurch der Eintritt größerer Schäden droht. - Der KÄUFER ist verpflichtet, KOLIBRI die beanstandete Kaufsache oder Muster davon auf Aufforderung des Verkäufers erfolgenVerlangen zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung Bei schuldhafter Weigerung entfällt die Gewährleistung. Ersetzte Sachen oder Teile gehen in das Eigentum von KOLIBRI über. - KOLIBRI haftet außer im Falle schriftlicher Erklärung nicht dafür, dass die Ware Waren für einen bestimmten Zweck geeignet istsind. - Für Fehler oder Schäden bei Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des KÄUFERS angefertigt werden, insbesondere auf eine Beschreibung, Spezifikation, Konstruktion oder Konstruktionsunterlagen des KÄUFERs zurückgehen oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des KÄUFERS zugeschnitten sind, sind Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, es sei denn, er hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmtdass deren Fehlerhaftigkeit für KOLIBRI ohne zusätzliche Prüfung erkennbar war. Die Haftung des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen: - Das gleiche gilt für Defekte der WareFehler oder Schäden aufgrund von Teilen, Materialien oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen, die auf eine Warenbeschreibung der KÄUFER zur Verfügung gestellt hat oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung; - der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist; - die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag von Dritten hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber der Verantwortung. Diese Gewährleistung erfasst - KOLIBRIleistet keine ProduktfehlerGewähr und haftet nicht für Fehler oder Schäden, die aufgrund vertragswidriger, fehlerhafter Installation oder Nutzungunsachgemäßer Installation, FehlgebrauchAnschluss Bedienung, Fahrlässigkeit Nutzung oder anderen Gründen ähnlichen Handlungen durch den KÄUFER oder von ihm beauftragte Dritte entstehen. Eine Haftungsfreizeichnung Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Verkäufers Herstellers. - Bei berechtigten Beanstandungen ist KOLIBRI berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des KÄUFERs die Art der Nacherfüllung (Behebung des Mangels, Ersatzlieferung) festzulegen. Nur wenn der Versuch der Nacherfüllung durch KOLIBRIaufgrund desselben Mangels auch beim zweiten Versuch fehlschlägt oder verweigert wird, kann der KÄUFER mindern oder vom Vertrag zurücktreten. - Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der KÄUFER die KOLIBRI unverzüglich zu informieren. - Die Ansprüche des KÄUFERs bei Mängeln einer Sache verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt sindsoweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. Der Käufer darf Ersatzgüter verlangen1 Nr. 2 und § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt. - Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, oder 479 BGB bestehen nur, sofern die Reparatur oder einen Preisnachlass, wenn dies Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im Einzelvertrag entsprechend festgelegt istgesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit KOLIBRI abgestimmte Kulanzregelungen. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel Sie setzen im Übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wirdRügeobliegenheiten, ist voraus. - Für Schadensersatzansprüche gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung nach der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigtfolgenden Nr. Ist der Verkäufer zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Fordert der Verkäufer den Käufer in Folge einer Mängelrüge zur Rücksendung der Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, den Begleitschein für Rücksendungen (unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx unter der Rubrik „Downloads“ Rücksendeformular abrufbar) auszufüllen und dem Verkäufer vorab zuzuleiten sowie den Transportpapieren beizulegen. Wird der Begleitschein für Rücksendungen nicht an den Verkäufer gesandt und den Transportpapieren beigegeben und sichtbar auf der Ware angebracht und ist in Folge dessen die Zuordnung der zurückgesendeten Ware erschwert oder nicht möglich, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers9.

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Gewährleistung und Haftungsausschluss. Für Mängel i.S.v. § 434 BGB leistet B-SAFETY für verkaufte Waren Gewähr und haftet nach den folgenden Bestimmungen: - Grundlage der Mängelhaftung von B-SAFETY ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware ge- troffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschrei- bungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von B-SAFETY (ins- besondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der ge- setzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der KÄUFER nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt B-SAFETY jedoch keine Haf- tung. - Der Käufer muss die Ware im Sinne des KÄUFER hat gelieferte Waren gemäß § 377 UGB HGB zu untersuchen und etwaige Rügen innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum grundsätzlich unverzüglich, in jedem Falle aber vor einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung schriftlich und spezifi- ziert zu erheben. Rücksendung Weitergehende gesetzliche Obliegenheiten bleiben unberührt. - Stellt der KÄUFER Mängel der Ware fest, so darf nur er nicht ohne Zustimmung von B-SAFETY darüber verfügen, wenn dadurch der Eintritt größerer Schäden droht. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, B-SAFETY hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. - Der KÄUFER ist verpflichtet, B-SAFETY die beanstandete Kaufsache oder Muster davon auf Aufforderung des Verkäufers erfolgenVerlangen zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung Bei schuldhafter Weigerung entfällt die Gewährleistung. Ersetzte Sachen oder Teile gehen in das Eigentum von B-SAFETY über. - B-SAFETY haftet außer im Falle schriftlicher Erklärung nicht dafür, dass die Ware Waren für einen bestimmten Zweck geeignet istsind. - Für Fehler oder Schäden bei Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des KÄUFERS angefertigt werden, auf eine Beschreibung, Spezifikation, Konstruktion oder Konstruktionsunterlagen des KÄUFERs zurückgehen oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des KÄUFERS zugeschnitten sind, sind Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, es sei denn, er hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmtdass deren Fehlerhaftigkeit für B-SAFETY ohne zusätzliche Prüfung erkennbar war. Die Haftung des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen: - Das gleiche gilt für Defekte der WareFehler oder Schäden aufgrund von Teilen, Materialien oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen, die auf eine Warenbeschreibung der KÄUFER zur Verfügung gestellt hat oder Spezifikation des Käufers zurückgeht, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung; - der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist; - die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag von Dritten hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber der Verantwortung. Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen. Eine Haftungsfreizeichnung des Verkäufers Dies gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz der Fehler aufgrund von Ma- terial, welches B-SAFETY gestellt hat oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen Verarbeitung, welche B-SAFETY vorgenommen hat, auftritt. - B-SAFETY leistet keine Gewähr und haftet nicht für Fehler oder Schäden, die aufgrund vertragswidriger, fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Anschluss, Bedienung, Nutzung oder ähnlichen Handlun- gen durch den KÄUFER oder von ihm beauftragte Dritte entstehen. Die Unsachgemäßheit und Vertrags- widrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Die Gewährleistung ist aus- geschlossen, wenn die von B-SAFETY gelieferte Ware ohne die Zustimmung von B-SAFETY von frem- der Seite behandelt oder verändert worden ist, oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt sinddie Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. - Bei berechtigten Beanstandungen ist B-SAFETY berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des KÄUFERs die Art der Nacherfüllung (Behebung des Mangels, Er- satzlieferung) festzulegen. Nur wenn der Versuch der Nacherfüllung durch B-SAFETY aufgrund dessel- xxx Xxxxxxx auch beim zweiten Versuch fehlschlägt oder verweigert wird, kann der KÄUFER mindern oder vom Vertrag zurücktreten. B-SAFETY ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KÄUFER den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer darf Ersatzgüter verlangenKÄUFER ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. - Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der KÄUFER die B-SAFETY unverzüglich zu informieren. - Der KÄUFER hat B-SAFETY die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. - Vor der Rückgabe/Rücksendung fehlerhafter Ware hat der KÄUFER bei B-SAFETY eine schriftliche Rückgabebestätigung anzufordern. - Zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs hat der KÄUFER den Kaufnachweis zumindest in Kopie vorzulegen. Sofern der KÄUFER diesen Gewährleistungsnachweis nicht erbringt, sendet B-SAFETY die Ware unrepariert gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr zurück. - Ohne korrekte und ausführliche Fehlerbeschreibung wird für eine einwandfreie Reparaturausführung keine Gewähr übernommen. Allgemeine Angaben, wie z.B. „defekt“, sind nicht ausreichend. - Die Ware ist in originaler oder sachgemäßer Verpackung zu übersenden. Kosten und Schäden, die Reparatur oder einen Preisnachlassdurch unsachgemäße Verpackung entstanden sind, trägt der KÄUFER. - Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet B- SAFETY nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn dies tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann B-SAFETY vom KÄUFER die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstande- nen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen. - Gewährleistungsansprüche stehen nur dem KÄUFER zu und sind nicht abtretbar. - B-SAFETY behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. B-SAFETY ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferter Ware vorzunehmen bzw. zu kommunizieren. - Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Ver- braucher berechtigt war und nur im Einzelvertrag entsprechend festgelegt istgesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit B-SAFETY abge- stimmte Kulanzregelungen. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel Sie setzen im Übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsbe- rechtigten, insbesondere die Beachtung der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wirdRügeobliegenheiten, ist voraus. - Für Schadensersatzansprüche gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung nach der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigtfolgenden Nr. Ist der Verkäufer zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Fordert der Verkäufer den Käufer in Folge einer Mängelrüge zur Rücksendung der Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, den Begleitschein für Rücksendungen (unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx unter der Rubrik „Downloads“ Rücksendeformular abrufbar) auszufüllen und dem Verkäufer vorab zuzuleiten sowie den Transportpapieren beizulegen. Wird der Begleitschein für Rücksendungen nicht an den Verkäufer gesandt und den Transportpapieren beigegeben und sichtbar auf der Ware angebracht und ist in Folge dessen die Zuordnung der zurückgesendeten Ware erschwert oder nicht möglich, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers9.

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Gewährleistung und Haftungsausschluss. Für Mängel i.S.v. § 434 BGB leistet B-COMMAND für verkaufte Waren Gewähr und haftet nach den folgen- den Bestimmungen: - Grundlage der Mängelhaftung von B-COMMAND ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbe- schreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von B-COM- MAND (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der KÄUFER nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt B-COMMAND jedoch keine Haftung. - Der Käufer muss die Ware im Sinne des KÄUFER hat gelieferte Waren gemäß § 377 UGB HGB zu untersuchen und etwaige Rügen innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum grundsätzlich unverzüglich, in jedem Falle aber vor einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung schriftlich und spezifi- ziert zu erheben. Rücksendung Weitergehende gesetzliche Obliegenheiten bleiben unberührt. - Stellt der KÄUFER Mängel der Ware fest, so darf nur auf Aufforderung des Verkäufers erfolgener nicht ohne Zustimmung von B-COMMAND darüber verfügen, wenn dadurch der Eintritt größerer Schäden droht. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware Die Haftung für einen bestimmten Zweck geeignet istMangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, er B-COMMAND hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmtden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verur- sacht. Die Haftung des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen: - Der KÄUFER ist verpflichtet, B-COMMAND die beanstandete Kaufsache oder Muster davon auf Verlan- gen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Weigerung entfällt die Gewährleistung. Ersetzte Sachen oder Teile gehen in das Eigentum von B-COMMAND über. - B-COMMAND haftet außer im Falle schriftlicher Erklärung nicht dafür, dass die Waren für Defekte der Wareeinen be- stimmten Zweck geeignet sind. - Für Fehler oder Schäden bei Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des KÄUFERS angefertigt werden, auf eine Warenbeschreibung Beschreibung, Spezifikation, Konstruktion oder Spezifikation Konstruktionsunterlagen des Käufers zurückgehtKÄUFERs zurückgehen oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des KÄUFERS zugeschnitten sind, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung; - der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist; - die Verantwortung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurdensind Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber der Verantwortungdass deren Fehlerhaftigkeit für B-COM- MAND ohne zusätzliche Prüfung erkennbar war. Diese Gewährleistung erfasst keine ProduktfehlerDas gleiche gilt für Fehler oder Schäden aufgrund von Teilen, Materialien oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen, die aufgrund fehlerhafter Installation der KÄUFER zur Verfügung gestellt hat oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehendie in dessen Auftrag von Dritten hergestellt wurden. Eine Haftungsfreizeichnung des Verkäufers Dies gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz der Fehler aufgrund von Material, welches B-Command gestellt hat oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen Verarbeitung, welche B-Command vorgenommen hat, auftritt. - B-COMMAND leistet keine Gewähr und haftet nicht für Fehler oder Schäden, die aufgrund vertragswid- riger, fehlerhafter oder unsachgemäßer Installation, Anschluss, Bedienung, Nutzung oder ähnlichen Handlungen durch den KÄUFER oder von ihm beauftragte Dritte entstehen. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von B-COMMAND gelieferte Xxxx ohne die Zustimmung von B-COM- MAND von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist, oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt sinddie Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. - Bei berechtigten Beanstandungen ist B-COMMAND berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Man- gels und der berechtigten Interessen des KÄUFERs die Art der Nacherfüllung (Behebung des Mangels, Ersatzlieferung) festzulegen. Nur wenn der Versuch der Nacherfüllung durch B-COMMAND aufgrund desselben Mangels auch beim zweiten Versuch fehlschlägt oder verweigert wird, kann der KÄUFER mindern oder vom Vertrag zurücktreten. B-COMMAND ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung da- von abhängig zu machen, dass der KÄUFER den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer darf Ersatzgüter verlangenKÄUFER ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. - Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der KÄUFER die B-COMMAND unverzüglich zu informieren. - Der KÄUFER hat B-COMMAND die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. - Vor der Rückgabe/Rücksendung fehlerhafter Ware hat der KÄUFER bei B-COMMAND eine schriftliche Rückgabebestätigung anzufordern. - Zur Prüfung des Gewährleistungsanspruchs hat der KÄUFER den Kaufnachweis zumindest in Kopie vorzulegen. Sofern der KÄUFER diesen Gewährleistungsnachweis nicht erbringt, sendet B-COMMAND die Ware unrepariert gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr zurück. - Ohne korrekte und ausführliche Fehlerbeschreibung wird für eine einwandfreie Reparaturausführung keine Gewähr übernommen. Allgemeine Angaben, wie z.B. „defekt“, sind nicht ausreichend. - Die Ware ist in originaler oder sachgemäßer Verpackung zu übersenden. Kosten und Schäden, die Reparatur oder einen Preisnachlassdurch unsachgemäße Verpackung entstanden sind, trägt der KÄUFER. - Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstattet B- COMMAND nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn dies tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andern- falls kann B-COMMAND vom KÄUFER die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen ent- standenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen. - Gewährleistungsansprüche stehen nur dem KÄUFER zu und sind nicht abtretbar. - B-COMMAND behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. B-COM- MAND ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits ausgelieferter Ware vorzunehmen bzw. zu kommunizieren. - Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Ver- braucher berechtigt war und nur im Einzelvertrag entsprechend festgelegt istgesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit B-COMMAND abgestimmte Kulanzregelungen. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel Sie setzen im Übrigen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffs- berechtigten, insbesondere die Beachtung der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wirdRügeobliegenheiten, ist voraus. - Für Schadensersatzansprüche gilt die allgemeine Haftungsbegrenzung nach der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigtfolgenden Nr. Ist der Verkäufer zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Fordert der Verkäufer den Käufer in Folge einer Mängelrüge zur Rücksendung der Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, den Begleitschein für Rücksendungen (unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx unter der Rubrik „Downloads“ Rücksendeformular abrufbar) auszufüllen und dem Verkäufer vorab zuzuleiten sowie den Transportpapieren beizulegen. Wird der Begleitschein für Rücksendungen nicht an den Verkäufer gesandt und den Transportpapieren beigegeben und sichtbar auf der Ware angebracht und ist in Folge dessen die Zuordnung der zurückgesendeten Ware erschwert oder nicht möglich, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers9.

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Gewährleistung und Haftungsausschluss. Der Käufer muss ist verpflichtet, die Ware im Sinne des § 377 UGB untersuchen und etwaige Rügen jeweilige Warenlieferung gründlich auf Fehler zu untersuchen. Mängelrügen sind innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum von acht Tagen zu erheben. Rücksendung der Der Verkäufer sichert zu, dass die gelieferte Ware darf nur auf Aufforderung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, Produktbeschreibungen einhält und, bei vom Käufer vorgegebenen Produktbeschreibungen, keine Fehler enthält und damit den Wünschen des Verkäufers erfolgenKäufers entspricht. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, er hat dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt. Abweichend von der gesetzlichen Regelung zur Mängelhaftung wird der Verkäufer einen Sach- mangel an den nachstehend genannten Produkten zusätzlich auch innerhalb der nachstehenden Fristen beseitigen, wenn ihm der Sachmangel innerhalb der genannten Frist mitgeteilt wird. Die Haftung Fristen berechnen sich ab dem Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist und betragen - für das NordCap Kühltechnik-Sortiment weitere 12 Monate auf den Ersatz von Material- und Lohnkosten, - für Produkte unseres Koch- und Spültechnik-Sortiments weitere 12 Monate auf den Ersatz von Materialkosten. Die erweiterte Sachmangelbeseitigung bezieht sich auf alle Sachmängel der Produkte, die nach- weislich auf Material oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Von der erweiterten Sachman- gelbeseitigung ausgenommen sind Teile, die infolge unsachgemäßer Bedienung oder Reparatur, wegen mangelhafter Wartung oder wegen normaler Abnutzung (Verschleißteile) unbrauchbar geworden sind. Die erweiterte Sachmangelbeseitigung beinhaltet nach Xxxx des Verkäufers wird unter folgenden Bedingungen übernommen: - für Defekte der WareNacherfüllung durch Sachmangelbeseitigung oder nach Absprache den Ausbau durch den Käufer, die Transport und Ersatz des mangelhaften Teils auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation Kosten des Käufers zurückgeht, Verkäufers. Nach vorhergehender Absprache übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung; - der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Waredem Käufer bei dem Ausbau entstehenden Kosten, wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist; - die Verantwortung allerdings nur, soweit sie Selbstkosten des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Teile, Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt dem Verkäufer gegenüber der Verantwortung. Diese Gewährleistung erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen. Eine Haftungsfreizeichnung des Verkäufers gilt nicht, wenn eine Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt Käufers ohne Gewinnanteil sind. Der Käufer darf Ersatzgüter verlangen, oder die Reparatur oder einen Preisnachlass, wenn dies im Einzelvertrag entsprechend festgelegt ist. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und dem Verkäufer mitgeteilt wird, ist der Verkäufer zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Ist der Verkäufer zu Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung Kosten für den Einbau des ersetzten Teils werden nicht bereit oder in der Lage, ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Fordert der Verkäufer den Käufer in Folge einer Mängelrüge zur Rücksendung der Ware auf, so ist der Käufer verpflichtet, den Begleitschein für Rücksendungen (unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx unter der Rubrik „Downloads“ Rücksendeformular abrufbar) auszufüllen und dem Verkäufer vorab zuzuleiten sowie den Transportpapieren beizulegen. Wird der Begleitschein für Rücksendungen nicht an den Verkäufer gesandt und den Transportpapieren beigegeben und sichtbar auf der Ware angebracht und ist in Folge dessen die Zuordnung der zurückgesendeten Ware erschwert oder nicht möglich, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufersübernommen.

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