Common use of GEWÄHRLEISTUNGEN VON SAP Clause in Contracts

GEWÄHRLEISTUNGEN VON SAP. 7.1. SAP gewährleistet, dass der Cloud Service während seiner Laufzeit die in den Ergänzenden Bedingungen und in der Dokumentation vereinbarten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. SAP beseitigt Sach- und Rechtsmängel des Services nach Maßgabe von Abschnitt 7.4. Hat SAP den Mangel auch nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Cloud Services dadurch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht zur Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat. Ist die Tauglichkeit des Cloud Services zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.2. Für Professional Services, die als Werkvertrag erbracht werden, gewährleistet SAP, dass der Professional Service der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung nach Maßgabe von Abschnitt 7.4. Schlägt die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die in der entsprechenden Order Form für den betroffenen Professional Service zu zahlende Vergütung angemessen zu mindern oder insoweit von der Order Form zurücktreten. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.3. Erbringt SAP nicht der Abnahme unterliegende Professional Services nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht SAP bei Professional Services oder beim Cloud Service außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen, hat der Auftraggeber dies gegenüber SAP schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.4. SAP beseitigt Mängel an den Cloud Services und an den der Abnahme unterliegenden Professional Services dadurch, dass SAP dem Auftraggeber nach ihrer Xxxx einen mangelfreien Stand des Cloud Service bzw. des Professional Service zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird SAP nach eigener Xxxx dem Auftraggeber entweder (i) das Recht verschaffen, den Cloud Service bzw. den Professional Service vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) den Cloud Service bzw. den Professional Service ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Auftraggebers dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder (iii) die Order Form insoweit kündigen und dem Auftraggeber vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz und / oder Aufwendungsersatz im Rahmen des Abschnitts 9 (Haftungsbeschränkung) leisten. 7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen der SAP unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Professional Services verjähren ein Jahr nach Abnahme. Die Gewährleistungsrechte für den Cloud Service gelten entsprechend für die Supportleistungen.

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Samples: Cloud Services Agreement, Specific Terms for Sell Cloud (Indirect Sales Model)

GEWÄHRLEISTUNGEN VON SAP. 7.1. SAP gewährleistet, dass der Cloud Service während seiner Laufzeit die in den Ergänzenden Bedingungen und in der Dokumentation vereinbarten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. SAP beseitigt Sach- und Rechtsmängel des Services nach Maßgabe von Abschnitt 7.4. Error! Reference source not found.. Hat SAP den Mangel auch nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Cloud Services dadurch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht zur Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat. Ist die Tauglichkeit des Cloud Services zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 Error! Reference source not found. (Haftungsbeschränkung). 7.2. Für Professional Services, die als Werkvertrag Werkleistung erbracht werden, gewährleistet SAP, dass der Professional Service der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung nach Maßgabe von Abschnitt 7.4. Error! Reference source not found.. Schlägt die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die in der entsprechenden Order Form für den betroffenen Professional Service zu zahlende Vergütung angemessen zu mindern oder insoweit von der Order Form zurücktreten. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 Error! Reference source not found. (Haftungsbeschränkung). 7.3. Erbringt SAP nicht der Abnahme unterliegende Professional Services nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht SAP bei Professional Services oder beim Cloud Service außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen, hat der Auftraggeber dies gegenüber SAP schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt Abschnitt 9 Error! Reference source not found. (Haftungsbeschränkung). 7.4. SAP beseitigt Mängel an den Cloud Services und an den der Abnahme unterliegenden Professional Services dadurch, dass SAP dem Auftraggeber nach ihrer Xxxx einen mangelfreien Stand des Cloud Service bzw. des Professional Service zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird SAP nach eigener Xxxx dem Auftraggeber entweder (i) das Recht verschaffen, den Cloud Service bzw. den Professional Service vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) den Cloud Service bzw. den Professional Service ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Auftraggebers dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder (iii) die Order Form insoweit kündigen und dem Auftraggeber vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz und / oder Aufwendungsersatz im Rahmen des Abschnitts 9 Error! Reference source not found. (Haftungsbeschränkung) leisten. 7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen der SAP unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Professional Services verjähren ein Jahr nach Abnahme. Die Gewährleistungsrechte für den Cloud Service gelten entsprechend für die Supportleistungen.

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Samples: Specific Terms for Sell Cloud (Indirect Sales Model)

GEWÄHRLEISTUNGEN VON SAP. 7.1. SAP gewährleistet, dass der Cloud Service während seiner Laufzeit die in den Ergänzenden Bedingungen und in der Dokumentation vereinbarten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. SAP beseitigt Sach- und Rechtsmängel des Services nach Maßgabe von Abschnitt 7.4. Hat SAP den Mangel auch nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Cloud Services dadurch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht zur Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat. Ist die Tauglichkeit des Cloud Services zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.2. Für Professional Services, die als Werkvertrag Werkleistung erbracht werden, gewährleistet SAP, dass der Professional Service der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung nach Maßgabe von Abschnitt 7.4. Schlägt die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die in der entsprechenden Order Form für den betroffenen Professional Service zu zahlende Vergütung angemessen zu mindern oder insoweit von der Order Form zurücktreten. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.3. Erbringt SAP nicht der Abnahme unterliegende Professional Services nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht SAP bei Professional Services oder beim Cloud Service außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen, hat der Auftraggeber dies gegenüber SAP schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.4. SAP beseitigt Mängel an den Cloud Services und an den der Abnahme unterliegenden Professional Services dadurch, dass SAP dem Auftraggeber nach ihrer Xxxx einen mangelfreien Stand des Cloud Service bzw. des Professional Service zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird SAP nach eigener Xxxx dem Auftraggeber entweder (i) das Recht verschaffen, den Cloud Service bzw. den Professional Service vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) den Cloud Service bzw. den Professional Service ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Auftraggebers dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder (iii) die Order Form insoweit kündigen und dem Auftraggeber vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz und / oder Aufwendungsersatz im Rahmen des Abschnitts 9 (Haftungsbeschränkung) leisten. 7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen der SAP unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Professional Services verjähren ein Jahr nach Abnahme. Die Gewährleistungsrechte für den Cloud Service gelten entsprechend für die Supportleistungen.

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Samples: Cloud Services Agreement

GEWÄHRLEISTUNGEN VON SAP. 7.1. SAP gewährleistet, dass der Cloud Service während seiner Laufzeit die in den Ergänzenden Bedingungen und in der Dokumentation vereinbarten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. SAP beseitigt Sach- und Rechtsmängel des Services nach Maßgabe von Abschnitt 7.4. Hat SAP den Mangel auch nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Cloud Services dadurch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht zur Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat. Ist die Tauglichkeit des Cloud Services zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. 7.2. Für Professional Services, die als Werkvertrag Werkleistung erbracht werden, gewährleistet SAP, dass der Professional Service der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung nach Maßgabe von Abschnitt 7.4. Schlägt die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die in der entsprechenden Order Form für den betroffenen Professional Service zu zahlende Vergütung angemessen zu mindern oder insoweit von der Order Form zurücktreten. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.3. Erbringt SAP nicht der Abnahme unterliegende Professional Services nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht SAP bei Professional Services oder beim Cloud Service außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen, hat der Auftraggeber dies gegenüber SAP schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.4. SAP beseitigt Mängel an den Cloud Services und an den der Abnahme unterliegenden Professional Services dadurch, dass SAP dem Auftraggeber nach ihrer Xxxx einen mangelfreien Stand des Cloud Service bzw. des Professional Service zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird SAP nach eigener Xxxx dem Auftraggeber entweder (i) das Recht verschaffen, den Cloud Service bzw. den Professional Service vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) den Cloud Service bzw. den Professional Service ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Auftraggebers dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder (iii) die Order Form insoweit kündigen und dem Auftraggeber vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz und / oder Aufwendungsersatz im Rahmen des Abschnitts 9 (Haftungsbeschränkung) leisten. 7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen der SAP unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Professional Services verjähren ein Jahr nach Abnahme. Die Gewährleistungsrechte für den Cloud Service gelten entsprechend für die Supportleistungen.

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Samples: Cloud Services Agreement

GEWÄHRLEISTUNGEN VON SAP. 7.1. 7.1 SAP gewährleistet, dass der Cloud Service während seiner Laufzeit die in den Ergänzenden Bedingungen und in der Dokumentation vereinbarten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer vertragsgemässer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletzt. SAP beseitigt Sach- und Rechtsmängel des Services nach Maßgabe Massgabe von Abschnitt 7.4. Hat SAP den Mangel auch nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Cloud Services zum vertragsgemässen Gebrauch dadurch mehr als nur unerheblich erheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht zur Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat. Ist die Tauglichkeit des Cloud Services zum vertragsgemäßen vertragsgemässen Gebrauch mehr als nur unerheblich (aber nicht erheblich) gemindert, hat der Auftraggeber das (ausschliessliche) Recht, die Vergütung angemessen zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatz Schadensersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung)9. 7.2. 7.2 Für Professional Consulting Services, die als Werkvertrag Werkleistung erbracht werden, gewährleistet SAP, dass der Professional Consulting Service der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletztentspricht. Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung nach Maßgabe Massgabe von Abschnitt 7.4. Schlägt die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die in der entsprechenden Order Form für den betroffenen Professional Consulting Service zu zahlende Vergütung angemessen zu mindern oder insoweit von der Order Form zurücktreten. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung)9. 7.3. 7.3 Erbringt SAP nicht der Abnahme unterliegende Professional Consulting Services nicht oder nicht ordnungsgemäß ordnungsgemäss oder begeht SAP bei Professional Consulting Services oder beim Cloud Service außerhalb ausserhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen, hat der Auftraggeber dies gegenüber SAP schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemäßen ordnungsgemässen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung)9. 7.4. 7.4 SAP beseitigt Mängel an den Cloud Services und an den Consulting Services, die der Abnahme unterliegenden Professional Services unterliegen, und am Cloud Service dadurch, dass SAP dem Auftraggeber nach ihrer Xxxx einen neuen, mangelfreien Stand des Cloud Consulting Service bzw. des Professional Cloud Service zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird SAP nach eigener Xxxx dem Auftraggeber entweder (i) das Recht verschaffen, den Cloud Service bzw. den Professional Consulting Service vereinbarungsgemäß vereinbarungsgemäss zu nutzen, oder (ii) den Cloud Service bzw. den Professional Consulting Service ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße vertragsgemässe Gebrauch des Auftraggebers dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder (iii) die Order Form insoweit kündigen und dem Auftraggeber vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz und / oder Aufwendungsersatz im Rahmen des Abschnitts 9 (Haftungsbeschränkung) leisten. 7.5. 7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen der SAP unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. . 7.6 Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Professional Consulting Services verjähren ein Jahr sechzig Kalendertage nach Abnahme. Die Gewährleistungsrechte Gewährleistungen für den Cloud Service gelten entsprechend für die Supportleistungenden Support entsprechend.

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Samples: Cloud Services Agreement

GEWÄHRLEISTUNGEN VON SAP. 7.1. 8.1 SAP gewährleistet, dass der Cloud Service während seiner der Laufzeit der Order Form die in den Ergänzenden Bedingungen und in der Dokumentation vereinbarten festgelegten Spezifikationen erfüllt und der Cloud Service bei vertragsgemäßer vertragsgemäßen Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletztentgegenstehen. SAP beseitigt Sach- und Rechtsmängel des Services nach Maßgabe von Abschnitt 7.4Abs. 4. Hat SAP den Mangel auch nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge nicht beseitigt, und ist die Tauglichkeit des Cloud Services dadurch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht zur Kündigung, die schriftlich gegenüber SAP und dem SAP Reseller zu erfolgen hat. Ist die Tauglichkeit des Cloud Services zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich gemindert, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatz Schadensersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung)10. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen. 7.2. 8.2 Für Professional ServicesBeratungsleistungen, die als Werkvertrag Werkleistung erbracht werden, gewährleistet SAP, dass der Professional Service die Beratungsleistung der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber keine Rechte Dritter verletztentspricht. Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung nach Maßgabe von Abschnitt 7.4Abs. 4. Schlägt die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten Nachfrist von angemessener Länge fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die in der entsprechenden Order Form für den betroffenen Professional Service die betroffene Beratungsleistung zu zahlende Vergütung angemessen zu mindern oder insoweit von der Order Form zurücktreten. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung). 7.310. 8.3 Erbringt SAP nicht Lnicht der Abnahme unterliegende Professional Services Beratungsleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht SAP bei Professional Services oder beim Cloud Service außerhalb des Bereichs der Sach- und Rechtsmängelhaftung sonstige Pflichtverletzungen, hat der Auftraggeber dies gegenüber dem SAP Reseller und SAP schriftlich zu rügen und SAP eine Nachfrist von ausreichender Länge einzuräumen, innerhalb derer SAP Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatz gegenüber SAP gilt Abschnitt 9 (Haftungsbeschränkung)10. 7.4. SAP beseitigt Mängel an den Cloud Services und an den der Abnahme unterliegenden Professional Services dadurch, dass SAP dem Auftraggeber nach ihrer Xxxx einen mangelfreien Stand des Cloud Service bzw. des Professional Service zur Verfügung stellt oder den Mangel beseitigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass SAP dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Bei Rechtsmängeln wird SAP nach eigener Xxxx dem Auftraggeber entweder (i) das Recht verschaffen, den Cloud Service bzw. den Professional Service vereinbarungsgemäß zu nutzen, oder (ii) den Cloud Service bzw. den Professional Service ersetzen oder so ändern, dass der Verletzungsvorwurf aufgehoben ist, der vertragsgemäße Gebrauch des Auftraggebers dadurch aber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, oder (iii) die Order Form insoweit kündigen und dem Auftraggeber vorausbezahlte Vergütung für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit erstatten sowie Schadensersatz und / oder Aufwendungsersatz im Rahmen des Abschnitts 9 (Haftungsbeschränkung) leisten. 7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Pflichtverletzungen der SAP unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Grundes zu rügen. Gewährleistungsrechte wegen Sach- und Rechtsmängeln der Abnahme zugänglicher Professional Services verjähren ein Jahr nach Abnahme. Die Gewährleistungsrechte für den Cloud Service gelten entsprechend für die Supportleistungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Services