Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden 6 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern die Lieferantin auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Abholung, Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile oder Reparaturarbeiten.
Gewährleistungsfrist. 8.1 Bei Instandhaltung* gegen pauschale Vergütung beträgt die Gewährleistungsfrist* für eingesetzte Teile 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist* beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Leistungserbringung abgeschlossen ist. Die Gewährleistungsfrist für Nacherfüllungsleistungen endet ebenfalls mit Ablauf der Gewährleistungsfrist nach Satz 1.
Gewährleistungsfrist. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt bei offensichtlichen Mängeln nicht, wenn der Kunde Unternehmer ist und den Mangel nicht rechtzeitig ange- zeigt hat (Ziff.(e)).
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Unternehmer auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Unternehmer Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Gewährleistungsfrist. 24 Monate ab Einweisung und Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur Gegenstände zu liefern bzw. Leistungen zu erbringen, die den Bestimmungen des MPG, des Gerätesicherheitsgesetzes, den in der EU und der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Die vorgenannten Eigenschaften gelten für vorgelegte Proben und Muster als zugesichert.
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate ab Lieferung der Vertragssoftware. Eine Erweiterung des Einsatzum- fangs hat keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährung.
Gewährleistungsfrist. 11.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt nach der Abnahme (Zif- fer 9) und dauert zwei (2) Jahre.
Gewährleistungsfrist. 15.1. Sofern in Ziffer 15.2 oder in der Auftragsbestätigung nicht anders notiert, gilt eine Gewährleistungsfrist von