Common use of Glasfaserhausanschluss und Stromversorgung Clause in Contracts

Glasfaserhausanschluss und Stromversorgung. Voraussetzung für die Nutzung der von teranet angebotenen Leistungen ist der Anschluss des vom Kunden genutzten Gebäudes über eine Glasfaserleitung bis zu einem optischen Netzwerkabschluss mit einem Glasfaser-Abschlussgerät (ONT). Ein solcher Glasfaserhausanschluss ist separat durch den/die Gebäudeeigentümer mit einem eigenen Vertrag zu beauftragen, sofern dieser durch teranet errichtet wird. Das Glasfaser-Abschlussgerät wandelt die optischen Glasfasersignale in elektrische Signale für den Anschluss eines Routers (nachfolgend auch „Costumer Premise Equipment“ oder „CPE“) um. Die Stromversorgung für diese Endgeräte (ONT und CPE) muss durch den Kunden bereitgestellt werden.

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Samples: www.teranet.de, www.teranet.de

Glasfaserhausanschluss und Stromversorgung. Voraussetzung für die Nutzung der von teranet nordischnet angebotenen Leistungen ist der Anschluss des vom Kunden genutzten Gebäudes über eine Glasfaserleitung bis zu einem optischen Netzwerkabschluss mit einem Glasfaser-Abschlussgerät (ONT). Ein solcher Glasfaserhausanschluss ist separat durch den/die Gebäudeeigentümer mit einem eigenen Vertrag zu beauftragen, sofern dieser durch teranet nordischnet errichtet wird. Das Glasfaser-Abschlussgerät wandelt die optischen Glasfasersignale in elektrische elektri­ sche Signale für den Anschluss eines Routers (nachfolgend auch „Costumer Premise Equipment“ oder „CPE“) um. Die Stromversorgung für diese Endgeräte (ONT und CPE) muss durch den Kunden bereitgestellt werden.

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Samples: www.nordischnet.de, www.nordischnet.de