Gleitende Arbeitszeit (GLAZ). 1Mitarbeitende mit gleitender Arbeitszeit können ihre Arbeitsleistung innerhalb der Betriebszeiten und unter Beachtung der betrieblichen Bedürfnisse sowie allfälliger Ansprechzeiten eigenverantwortlich einteilen. 2Der Zeitsaldo der Mitarbeitenden soll zu keinem Zeitpunkt zehn Minus- stunden und 50 Plusstunden überschreiten. 3Die Mitarbeitenden können einen positiven Zeitsaldo unter Beachtung der Rahmenbedingungen gemäss Abs. 1 und nach Absprache mit der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten stunden- oder tageweise kompen- sieren. Pro Kalenderjahr können insgesamt maximal zehn Kompensations- tage bezogen werden. Halbe Tage werden bei der Berechnung der bezo- genen Anzahl Kompensationstage mitberücksichtigt. 4Weist der Zeitsaldo mehr als 50 Plusstunden auf, verfallen diese Stunden grundsätzlich ohne Entschädigung. Ausnahmsweise verfallen diese Stun- den nicht und gelten als Überstunden, wenn sie von der Arbeitgeberin angeordnet oder nachträglich genehmigt wurden. Diese Überstunden dürfen ein Total von 50 Stunden nicht übersteigen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Gleitende Arbeitszeit (GLAZ). 1Mitarbeitende mit gleitender 1 Glaz ist das Normmodell. Innerhalb der ordentlichen Betriebszeit kann die Arbeitszeit können ihre Arbeitsleistung innerhalb durch die Mitarbeitende/den Mitarbeitenden weitgehend in Eigenverantwortung gewählt werden. Wo dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, legen die Bereiche Ansprech- und Servicezeiten fest.
2 Der Zeitsaldo entspricht der Betriebszeiten Differenz zwischen der vertraglichen Arbeitszeit und unter Beachtung der betrieblichen Bedürfnisse sowie allfälliger Ansprechzeiten eigenverantwortlich einteilen. 2Der Zeitsaldo der Mitarbeitenden soll zu keinem Zeitpunkt zehn Minus- stunden und 50 Plusstunden überschreiten. 3Die Mitarbeitenden können einen positiven Zeitsaldo unter Beachtung der Rahmenbedingungen gemäss Abs. 1 und nach Absprache mit der Vorgesetzten geleisteten bzw. dem Vorgesetzten stunden- oder tageweise kompen- sierenanrechenbaren Arbeitszeit.
3 Ein Zeitsaldo soll auf eine Bandbreite von +50 bzw. Pro Kalenderjahr können insgesamt maximal zehn Kompensations- tage bezogen –10 Stunden begrenzt werden. Halbe Tage werden bei der Berechnung der bezo- genen Anzahl Kompensationstage mitberücksichtigt. 4Weist der Zeitsaldo mehr als 50 Plusstunden auf, Darüber hinausgehende Stunden verfallen diese Stunden grundsätzlich ohne Entschädigung. Ausnahmsweise verfallen diese Stun- den nicht und gelten als ÜberstundenEin Übertrag auf Überzeit ist nur möglich, wenn sie von der Arbeitgeberin die Arbeitsleistung angeordnet oder nachträglich genehmigt wurdenwird. Diese Überstunden dürfen Innerhalb der Bandbreite geleistete Arbeitsstunden gelten nicht als Überzeit.
4 Der Zeitsaldo kann in Absprache mit der/dem Vorgesetzten stunden- und tageweise kompensiert oder auf ein Total von 50 Stunden nicht übersteigenZeitsparkonto übertragen werden.
5 Die Kompensation darf an maximal fünf ganzen Tagen im Monat und maximal zehn ganzen Tagen im Jahr erfolgen.
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