Flexibilität Musterklauseln

Flexibilität. Die Parteien sind sich der Bedeutung von motivierten und erfahrenen Beschäftigten bewusst, die durch unbefristete Verträge auf ihre Zukunft bei Airbus in Deutschland vertrauen. Die Vertragspar- teien stimmen darin überein, dass ein hoher Grad an Flexibilität zur Sicherung der Arbeitsplätze der Stammbeschäftigten beiträgt und damit einen besonderen Stellenwert besitzt. Den Parteien ist jedoch auch bewusst, dass zur beidseitig beabsichtigten Steigerung der Produktivi- tät eine Anpassung bestimmter Flexibilisierungs- und Arbeitszeitsysteme erforderlich ist. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren die Fortführung der im Zusatztarifvertrag „Sicherheit durch Flexibilität“ niedergelegten Regelungen in der nachfolgenden Fassung.
Flexibilität. Die Strukturqualität spiegelt sich auch in der Flexibilität des Trägers wider, im Rahmen der Trägerphi- losophie/Leitbild. – Die qualitativen, quantitativen und zeitlichen Anforderungen an die Mitarbeiter/innen, – die Betreuungs- und Wohnformen, – bestimmte Therapieformen bzw. die Beschulungen sind grundsätzlich zu gewährleisten sowie diese Bedingungen im Prozeß der Hilfeplanung anzupas- sen.
Flexibilität. Bei unvorhergesehenem einvernehmlichen Arbeitseinsatz außerhalb der dienst- planmäßigen oder betriebsüblichen Arbeitszeit, bei dem die Ankündigungsfrist kürzer als vier Tage ist, erhalten die Mitarbeiter pro geleisteter Stunde eine Zeitgutschrift von 10 Minuten. Wenn der Arbeitsauftrag vorzeitig erledigt ist, keine durch den Mitarbeiter unterstützungsfähige Notsituation vorliegt, alle vereinbarten Aufgabenbündel im Zeitplan liegen, die Dienstübergabe sichergestellt ist und die gesetzlichen und internen Vorschriften eingehalten sind, soll im Einvernehmen mit dem zuständigen Arbeitszeitverantwortlichen die Arbeit vorzeitig beendet werden. Pro eingesparter Stunde bekommt der Mitarbeiter 10 Minuten auf dem Arbeits- zeitkonto gutgeschrieben. Erläuterung: Mit dieser Regelung wird ein Anreiz für die Mitarbeiter geschaffen, die Arbeit außerplanmäßig bei Nichtbedarf zu beenden sowie für die Bereitschaft, bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung zu stehen. Die Belohnung erfolgt durch anteilige Zeitgutschriften entsprechend der eingesparten / zusätzlichen Arbeitszeit. Im Prinzip ist hier eine Leistungsvergütung für unternehmerisches „Mitdenken“ gegeben, die in Zeit abgegolten wird.
Flexibilität. Die Telearbeitenden befinden sich nicht mehr im direkten Einflussbereich, d.h. die Arbeitsziele müssen gemeinsam im Voraus festgelegt werden. Diese Vorgehensweise erfordert ggf. eine Änderung des gewohnten Führungsstils und die Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Ergebnisorientierte Führung Durch die räumliche Trennung werden besondere Anforderungen an den Führungsstil gestellt. Die Mitarbeiterführung kann nur ergebnisorientiert erfolgen, d.h. • es werden gemeinsam Zielvereinbarungen getroffen und • Entscheidung und Verantwortung für die Organisation und die Erledigung der Aufgaben delegiert. In Konfliktsituationen sind die Führungskräfte gefordert, Stellung zu beziehen, für Klarheit zu sorgen und eine gemeinsame Verständigung herbeizuführen. Fähigkeit zu motivieren Der eingeschränkte direkte Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen sowie Führungskräften führt dazu, dass für die Telearbeitenden weniger Vergleichsmöglichkeiten untereinander bestehen und Erfolgserlebnisse ausbleiben können. Die Führungskräfte müssen daher in der Lage sein, auch über die räumliche Distanz hinweg den Telearbeitenden Wertschätzung zu zeigen und Feedback geben zu können. Das Team muss motiviert werden, die Telearbeit der Kollegin/des Kollegen zu unterstützen.
Flexibilität. Es soll ja tatsächlich Menschen geben, die genug Geld haben, um sich stets das neueste Modell zu kaufen. Während Verträge eine Laufzeit von meist 2 Jahren haben, bringen die Hersteller oft jährliche neue Modelle auf den Markt. Mit einer Vertragsbindung sammeln sich dann schnell diverse Schubladenverträge an.
Flexibilität. Wesentlicher Vorteil der Zeitarbeit gegenüber den herkömmlichen Beschäftigungsverhältnissen ist die Flexibilität. Mit Hilfe der Zeitarbeit können Unternehmen auf schwankende Auftragslagen flexibel rea- gieren.

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  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Transparenz Auf Anfrage stellt der Datenexporteur der betroffenen Person eine Kopie dieser Klauseln, einschließlich der von den Parteien ausgefüllten Anlage, unentgeltlich zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich der in Anhang II beschriebenen Maßnahmen und personenbezogener Daten, notwendig ist, kann der Datenexporteur Teile des Textes der Anlage zu diesen Klauseln vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen; er legt jedoch eine aussagekräftige Zusammenfassung vor, wenn die betroffene Person andernfalls den Inhalt der Anlage nicht verstehen würde oder ihre Rechte nicht ausüben könnte. Auf Anfrage teilen die Parteien der betroffenen Person die Gründe für die Schwärzungen so weit wie möglich mit, ohne die geschwärzten Informationen offenzulegen. Diese Klausel gilt unbeschadet der Pflichten des Datenexporteurs gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679.

  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Begriff Rationalisierungsmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie sind vom Arbeitgeber veranlasste betriebsorganisatorische oder technische Maßnahmen, soweit diese eine Änderung oder den Wegfall von Arbeitsplätzen zur Folge haben und damit unmittelbar zu Umgruppierungen, Versetzungen oder Kündigungen führen können. In diesen Fällen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.