Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
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Sources: KFZ Versicherung Verbraucherinformation, KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: . Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kraftfahrtversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des d. Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgradefolgenden Invaliditäts- grade: Arm 70 80 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 75 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 70 % Hand 55 65 % Daumen 20 25 % Zeigefinger 10 15 % anderer Finger 5 10 % mehrere Finger einer Hand maximal 55 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 80 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 70 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 60 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 55 % Fuß 40 50 % große Zehe 5 12 % andere Zehe 2 7 % Auge 50 % 60 %* Gehör auf einem Ohr 30 % 40 %** Geruchssinn 10 20 % Geschmackssinn 5 15 % Stimme 60 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: . Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende ent- sprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditäts- grad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Sources: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließ- lich die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Stimme 60 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder nachstehend genannten Körper- teile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten folgenden Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % eine Niere 20 % beide Nieren 100 % Stimmverlust aufgrund Kehlkopfverletzung 60 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
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Sources: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile Kör- perteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer andere Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende ent- sprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit eines der folgenden nachstehend genannten Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten folgenden Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Ellenbogengelenks Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbeein- trächtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder ge- nannten Invaliditätsgrade.
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Sources: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit Funktions- unfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane Sin- nesorgane gelten ausschließlich ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Stimme 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbe- einträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden fol- genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Stimme 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Unfallversicherung Invest
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden folgen- den Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die hier genannten Invaliditätsgrade: Invalidi- Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Stimme 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: . Arm bzw. Schulter 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels bzw. Hüfte 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Unfall Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: . Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktions- beeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Vereinsunfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließ- lich die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 80 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 75 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 70 % Hand 55 65 % Daumen 20 25 % Zeigefinger 10 15 % anderer Finger 5 8 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 80 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 70 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 60 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 55 % Fuß 40 50 % große Zehe 5 8 % andere Zehe 2 5 % Auge 50 60 % Gehör auf einem Ohr 30 40 % Geruchssinn 15 % Geschmackssinn 10 % Geschmackssinn Stimme 100 % Niere 25 % beider Nieren 100 % Milz 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden folgen- den Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: . Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit völliger Funktionsunfähig- keit eines der folgenden nachstehend genannten Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgradefolgenden In- validitätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbeeinträchti- gung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invali- ditätsgrade.
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Sources: KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: . Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 5% Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 5% andere Zehe 2 2% Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 5% Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Kraftfahrtversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließ- lich die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Stimme 60 % Niere 20 % beider Nieren 80 % Milz 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: . Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbeeinträch- tigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten In- validitätsgrade.
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Sources: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Basisschutz
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: . Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade: Arm 70 80 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 75 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 70 % Hand 55 65 % Daumen 20 25 % Zeigefinger 10 15 % anderer Finger 5 10 % Mehrere Finger einer Hand max. 55 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 80 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 70 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 60 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 55 % Fuß 40 50 % große Zehe 5 12 % andere Zehe 2 7 % Auge 50 Sehkraft eines Auges 60 % Gehör auf einem Ohr 30 40 % Geruchssinn 10 20 % Geschmackssinn 5 20 % Stimme 60 % Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge erblindet war 100 % Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlo- sigkeit auf einem Ohr vorhanden war 70 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende entspre- chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
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Sources: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit eines der folgenden nachstehend genannten Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten folgenden Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Gliedertaxe. Bei Die bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit eines der folgenden nach- stehend genannten Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich aus- schließlich die hier genannten folgenden Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks Ellenbogens 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks Ellenbogens 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des ▇▇▇▇▇ 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzesder genannten Invaliditätsgrade.
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Sources: Versicherungsbedingungen