Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • - Arm 70 % • - Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • - Hand 55 % • - Daumen 20 % • - Zeigefinger 10 % • - anderer Finger 5 % • - Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • - Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • - Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • - Fuß 40 % • - große Zehe 5 % • - andere Zehe 2 % • - Auge 50 % • - Gehör auf einem Ohr 30 % • - Geruchssinn 10 % • - Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung genannten Invaliditätsgrade. gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7070 %. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 77 % (= ein Zehntel von 7070 %).
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Samples: Insurance Policy, Kapital Unfallversicherung, Unfallversicherungsbedingungen
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)des jeweiligen Prozentsatzes.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung Verbraucherinformation, KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • - Arm 70 % • - Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • - Hand 55 % • - Daumen 20 % • - Zeigefinger 10 % • anderer - Anderer Finger 5 % • - Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • - Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • - Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • - Fuß 40 % • - große Zehe 5 % • - andere Zehe 2 % • - Auge 50 % • - Gehör auf einem Ohr 30 % • - Geruchssinn 10 % • - Geschmackssinn 5 % Organe - Verlust der Milz 10 % - Verlust einer Niere 10 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende entsprechen- de Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Reiter Unfall Versicherung, Reiter Unfall Versicherung, Reiter Unfall Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kraftfahrtversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende ent- sprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad Invaliditäts- grad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließ- lich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Stimme 60 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des d. Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder nachstehend genannten Körper- teile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten folgenden Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % eine Niere 20 % beide Nieren 100 % Stimmverlust aufgrund Kehlkopfverletzung 60 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)des jeweiligen Prozentsatzes.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • folgenden Invaliditäts- grade: Arm 70 80 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 75 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 70 % • Hand 65 % Daumen 25 % Zeigefinger 15 % anderer Finger 10 % mehrere Finger einer Hand maximal 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 80 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 70 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 60 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 55 % • Fuß 40 50 % • große Zehe 5 12 % • andere Zehe 2 7 % • Auge 50 % • 60 %* Gehör auf einem Ohr 30 40 %** Geruchssinn 20 % • Geruchssinn 10 Geschmackssinn 15 % • Geschmackssinn 5 Stimme 60 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 70% • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 65% • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 60% • Hand 55 55% • Daumen 20 20% • Zeigefinger 10 10% • anderer Finger 5 5% • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 70% • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 60% • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 50% • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 45% • Fuß 40 40% • große Zehe 5 5% • andere Zehe 2 2% • Auge 50 50% • Gehör auf einem Ohr 30 30% • Geruchssinn 10 10% • Geschmackssinn 5 5% Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit eines der folgenden nachstehend genannten Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten folgenden Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Ellenbogengelenks Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbeein- trächtigung gilt der entsprechende Teil der genannten ge- nannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile Kör- perteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer andere Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende ent- sprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden folgen- den Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Große Zehe 5 % • andere Andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr Geruchssinn Geschmackssinn 70 % 65 % 60 % 55 % 20 % 10 % 5 % 70 % 60 % 50 % 45 % 40 % 5 % 2 % 50 % 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen ei- nen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. Invaliditätsgrade • Arm im Schultergelenk 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbeeinträchti- gung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)In- validitätsgrade.
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Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • - Arm 70 % • - Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • - Hand 55 % • - Daumen 20 % • - Zeigefinger 10 % • - anderer Finger 5 % • - Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • - Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 Knies50 % • - Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • - Fuß 40 % • - große Zehe 5 % • - andere Zehe 2 % • - Auge 50 % • - Gehör auf einem Ohr 30 % • - Geruchssinn 10 % • - Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung genannten Invaliditätsgrade. gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7070 %. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 77 % (= ein Zehntel von 7070 %).
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Samples: Insurance Policy, Insurance Policy
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit völliger Funktionsunfähig- keit eines der folgenden nachstehend genannten Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • folgenden In- validitätsgrade: Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbeeinträchti- gung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)Invali- ditätsgrade.
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Samples: KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder und Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktions- beeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Vereinsunfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 70% • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 65% • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 60% • Hand 55 55% • Daumen 20 20% • Zeigefinger 10 10% • anderer Finger 5 5% • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 70% • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 60% • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 50% • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 45% • Fuß 40 40% • große Große Zehe 5 5% • andere Andere Zehe 2 2% • Auge 50 50% • Gehör auf einem Ohr 30 30% • Geruchssinn 10 10% • Geschmackssinn 5 5% Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbeeinträch- tigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden fol- genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Stimme 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung Invest
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 80 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 75 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 70 % • Hand 65 % Daumen 25 % Zeigefinger 15 % anderer Finger 10 % Mehrere Finger einer Hand max. 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 80 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 70 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 60 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 55 % • Fuß 40 50 % • große Zehe 5 12 % • andere Zehe 2 7 % • Auge 50 Sehkraft eines Auges 60 % • Gehör auf einem Ohr 30 40 % • Geruchssinn 10 20 % • Geschmackssinn 5 20 % Stimme 60 % Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge erblindet war 100 % Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlo- sigkeit auf einem Ohr vorhanden war 70 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende entspre- chende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)des jeweiligen Prozentsatzes.
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Samples: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließ- lich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Stimme 60 % Niere 20 % beider Nieren 80 % Milz 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden fol genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließ lich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Stimme 100 % eine Niere 15 % zwei Nieren 100 % Milz - vor Vollendung des 14. Lebensjahrs 10 % - nach Vollendung des 14. Lebensjahrs 5 % B UV 3 (01.01.2022) 3002AVU024 D U1A615 X Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)Invaliditätsgra de.
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Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 85 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 80 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 75 % • Hand 55 70 % • Daumen 30 % Zeigefinger 20 % • Zeigefinger anderer Finger 10 % • anderer Mehrere Finger 5 einer Hand max.55 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 85 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 75 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 70 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 60 % • Fuß 40 55 % • große Zehe 5 15 % • andere Zehe 2 7 % • Auge 50 Sehkraft eines Auges 60 % • Gehör auf einem Ohr 30 45 % • Geruchssinn 20 % Geschmackssinn 20 % Stimme 100 % Verlust der Sehkraft, wenn bereits ein Auge erblindet war 100 % Verlust des Gehörs, wenn bereits Gehörlosigkeit auf einem Ohr vorhanden war 75 % Eine Niere 25 % Beide Nieren 50 % Milz 10 % • Geschmackssinn 5 Gallenblase 10 % Magen 15 % Zwölffinger-, Dünn-, Dick- oder Enddarm jeweils 20 % Lungenflügel 45 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende entspre- chende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%)des jeweiligen Prozentsatzes.
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Samples: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließ- lich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 80 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 75 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 70 % • Hand 55 65 % • Daumen 20 25 % • Zeigefinger 10 15 % • anderer Finger 5 8 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 80 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 70 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 60 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 55 % • Fuß 40 50 % • große Zehe 8 % andere Zehe 5 % • andere Zehe 2 Auge 60 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 40 % • Geruchssinn 15 % Geschmackssinn 10 % • Geschmackssinn Stimme 100 % Niere 25 % beider Nieren 100 % Milz 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden folgen- den Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die hier genannten Invaliditätsgrade. • Invalidi- Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Stimme 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile Kör- perteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • genann- ten lnvaliditätsgrade: Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgradelnvaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad lnvaliditätsgrad von 70%70 Prozent. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad lnvaliditätsgrad von 7% 7 Pro- zent (= ein Zehntel von 70%70 Prozent).
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Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten ge- nannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 70% • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 65% • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 60% • Hand 55 55% • Daumen 20 20% • Zeigefinger 10 10% • anderer Finger 5 5% • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 70% • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 60% • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 50% • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 45% • Fuß 40 40% • große Zehe 5 5% • andere Zehe 2 2% • Auge 50 50% • Gehör auf einem Ohr 30 30% • Geruchssinn 10 10% • Geschmackssinn 5 5% Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: Unfallversicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden folgen- den Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • Arm 70 % • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Hand 55 % • Daumen 20 % • Zeigefinger 10 % • anderer Finger 5 % • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Fuß 40 % • große Zehe 5 % • andere Zehe 2 % • Auge 50 % • Gehör auf einem Ohr 30 % • Geruchssinn 10 % • Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der genannten Invaliditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 70%. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 7% (= ein Zehntel von 70%).
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Samples: KFZ Versicherung
Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger völliger Funktionsunfähigkeit der folgenden fol- genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich aus- schließlich die hier genannten Invaliditätsgrade. • : Arm 70 % • Prozent Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % • Prozent Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % • Prozent Hand 55 % • Prozent Daumen 20 % • Prozent Zeigefinger 10 % • Prozent anderer Finger 5 % • Prozent Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % • Prozent Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % • Prozent Bein bis unterhalb des Xxxxx 50 % • Prozent Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % • Prozent Fuß 40 % • Prozent große Zehe 5 % • Prozent andere Zehe 2 % • Prozent Auge 50 % • Prozent Gehör auf einem Ohr 30 % • Prozent Geruchssinn 10 % • Prozent Geschmackssinn 5 % Prozent Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung Funktionsbeeinträchti- gung gilt der entsprechende Teil der genannten InvaliditätsgradeInvali- ditätsgrade. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen ei- nen Invaliditätsgrad von 70%70 Prozent. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen ei- nen Invaliditätsgrad von 7% 7 Prozent (= ein Zehntel von 70%70 Prozent).
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Samples: Unfallversicherung