Grabpflege. 1. Zum Umfang der Grabpflege gehören folgende Leistungen: Säubern der Grabstätte, Freihalten von Unkraut, Rückschnitt der Pflanzen, Gießen und Düngen sowie Bepflanzungen (insbesondere Jahreszeitbepflanzungen, Bepflanzungen zu Feier-/Gedenktagen, Bepflanzungen bei Erst- und Neuanlagen) gemäß Vereinbarung. 2. Die vorgenannten Leistungen werden regelmäßig, soweit ortsüblich und aus fachmännischer Sicht erforderlich, erbracht. Es kann aber auch im Rahmen des Dauergrabpflegevertrages nicht aus- geschlossen werden, dass es aufgrund von besonderen Witterungs- umständen oder Wildeinflüssen zu Schäden an den Pflanzen kommt; solche Schäden stellen keine Mängel der Leistung dar, soweit sie bei regelmäßiger Pflege im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nicht zu vermeiden waren.
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Samples: Dauergrabpflege Vertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Grabpflege. 1. Zum Umfang der Grabpflege gehören folgende Leistungen: Säubern der Grabstätte, Freihalten von Unkraut, Rückschnitt der Pflanzen, Gießen und Düngen sowie Bepflanzungen (insbesondere Jahreszeitbepflanzungen, Bepflanzungen zu Feier-/Gedenktagen, Bepflanzungen bei Erst- und Neuanlagen) gemäß Vereinbarung.
2. Die vorgenannten Leistungen werden regelmäßig, soweit ortsüblich und aus fachmännischer Sicht erforderlich, erbracht. Es kann aber auch im Rahmen des Dauergrabpflegevertrages nicht aus- geschlossen werden, dass es aufgrund von besonderen Witterungs- umständen oder Wildeinflüssen zu Schäden an den Pflanzen kommtPflanzenkommt; solche Schäden stellen keine Mängel der Leistung dar, soweit sie bei regelmäßiger Pflege im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung nicht zu vermeiden waren.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag