Grafische Darstellung Musterklauseln

Grafische Darstellung. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrissplänen (Bestandszeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben. - Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wände mit Türöffnungen ohne Maße und Maßketten und ohne eingezeichnete Möblierung zu wählen. - Wände, die Gebäudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere Strichbreiten deutlich hervorzuheben. - Für die Beschriftung sind die Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. - Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rücksprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr oder der Kreisbrandmeisterstelle zu halten. - Die Karten sind mit einer Legende und Nordpfeil zu versehen. - Die Straßenbezeichnungen sind als Orientierungshilfen einzuzeichnen. - Treppenräume sind hellgrün zu hinterlegen und fortlaufend zu nummerieren sowie im Treppenschnitt anzuzeigen. - Hilfsmittel wie zum Beispiel Feuerwehrleitern für die Zugänglichkeit von Zwischendecken sind einzuzeichnen.
Grafische Darstellung. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrissplänen (Bestandszeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben. - Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wände mit Türöffnungen ohne Maße und Maßketten und ohne eingezeichnete Möblierung zu wählen. - Wände, die Gebäudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere Strichbreiten deutlich hervorzuheben. - Für die Beschriftung sind die unter Ziffer 7.1.4 dargestellten Bildzeichen und, falls erforderlich, weitere Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. - Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rücksprache mit der Feuerwehr Villingen-Schwenningenzu halten. - Die Karten sind mit einer Legende und Nordpfeil zu versehen. - Die Straßenbezeichnungen sind als Orientierungshilfen einzuzeichnen. - Treppenräume sind hellgrün zu hinterlegen.
Grafische Darstellung. Diese Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und eigenhändig unterschrieben. Die Vereinbarungspartner erhalten jeweils eine Ausfertigung. Die/der Ausbildende übermittelt der Zuständigen Stelle Berufsbildung GeoIT, der jeweiligen Berufs- schule sowie der jeweiligen Hochschule je eine Kopie. _ _ (Ort, Datum) Ort, Datum) _ _ (Unterschrift Ausbildende/r) (Unterschrift Auszubildende/r) (ggf. Unterschriften gesetzliche Vertreter) ZustSt GeoIT: Berufsausbildungsverhältnis Nr._
Grafische Darstellung. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrißplänen (Bestands- zeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben. • Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wände mit Türöffnungen ohne Maße und Maßketten und ohne eingezeichnete Möblierung zu wählen. • Wände, die Gebäudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere Strichbreiten deutlich hervorzuheben. • Für die Beschriftung sind die Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. • Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rücksprache mit der Feuerwehr zu halten. • Die Karten sind mit einer Legende und Nordpfeil zu versehen.
Grafische Darstellung. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrißplänen (Bestandszeichnung) zu erstel- len und ständig fortzuschreiben. • Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wände mit Türöffnungen ohne Maße und Maßket- ten und ohne eingezeichnete Möblierung zu wählen. Bei Lager- und Verkaufsstätten ist die Regalisierung einzuzeichnen. • Auf den Laufkarten müssen Gebäudeumrisse, alle Gebäudezugänge, alle Treppenräume und ein vereinfachter Gebäudeschnitt zu erkennen sein. • Wände, die Gebäudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere Strich- breiten deutlich hervorzuheben. • Für die Beschriftung sind die unter Ziffer 9.1.4 dargestellten Bildzeichen und, falls erfor- derlich, weitere Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. • Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rücksprache mit der Feuerwehr der Stadt Frechen, SG GEFAHRENVORBEUGUNG zu halten. • Auf den Laufkarten ist die kartografische Nordrichtung, Maßstabslineal und eine Legende anzugeben. Die Laufkarten sind formatfüllend zu gestalten. Ein „runder“ Maßstab (z.B. 1:100) ist wegen der anzuordnenden Maßskala nicht unbedingt erforderlich, sollte aber angestrebt werden. • Treppenräume sind hellgrün zu hinterlegen. • Als Orientierungshilfe sind anliegende Straßennamen einzutragen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.