Grafische Darstellung Musterklauseln

Grafische Darstellung. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrissplänen (Bestandszeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben. - Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wände mit Türöffnungen ohne Maße und Maßketten und ohne eingezeichnete Möblierung zu wählen. - Wände, die Gebäudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere Strichbreiten deutlich hervorzuheben. - Für die Beschriftung sind die Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. - Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rücksprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr oder der Kreisbrandmeisterstelle zu halten. - Die Karten sind mit einer Legende und Nordpfeil zu versehen. - Die Straßenbezeichnungen sind als Orientierungshilfen einzuzeichnen. - Treppenräume sind hellgrün zu hinterlegen und fortlaufend zu nummerieren sowie im Treppenschnitt anzuzeigen. - Hilfsmittel wie zum Beispiel Feuerwehrleitern für die Zugänglichkeit von Zwischendecken sind einzuzeichnen.
Grafische Darstellung. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrissplänen (Bestandszeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben. - Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wände mit Türöffnungen ohne Maße und Maßketten und ohne eingezeichnete Möblierung zu wählen. - Wände, die Gebäudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere Strichbreiten deutlich hervorzuheben. - Für die Beschriftung sind die unter Ziffer 7.1.4 dargestellten Bildzeichen und, falls erforderlich, weitere Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. - Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rücksprache mit der Feuerwehr Villingen-Schwenningenzu halten. - Die Karten sind mit einer Legende und Nordpfeil zu versehen. - Die Straßenbezeichnungen sind als Orientierungshilfen einzuzeichnen. - Treppenräume sind hellgrün zu hinterlegen.
Grafische Darstellung. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrißplänen (Bestandszeichnung) zu erstel- len und ständig fortzuschreiben. • Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wände mit Türöffnungen ohne Maße und Maßket- ten und ohne eingezeichnete Möblierung zu wählen. Bei Lager- und Verkaufsstätten ist die Regalisierung einzuzeichnen. • Auf den Laufkarten müssen Gebäudeumrisse, alle Gebäudezugänge, alle Treppenräume und ein vereinfachter Gebäudeschnitt zu erkennen sein. • Wände, die Gebäudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere Strich- breiten deutlich hervorzuheben. • Für die Beschriftung sind die unter Ziffer 9.1.4 dargestellten Bildzeichen und, falls erfor- derlich, weitere Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. • Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rücksprache mit der Feuerwehr der Stadt Frechen, SG GEFAHRENVORBEUGUNG zu halten. • Auf den Laufkarten ist die kartografische Nordrichtung, Maßstabslineal und eine Legende anzugeben. Die Laufkarten sind formatfüllend zu gestalten. Ein „runder“ Maßstab (z.B. 1:100) ist wegen der anzuordnenden Maßskala nicht unbedingt erforderlich, sollte aber angestrebt werden. • Treppenräume sind hellgrün zu hinterlegen. • Als Orientierungshilfe sind anliegende Straßennamen einzutragen.
Grafische Darstellung. Die Pläne sind auf der Basis von aktuellen Grundrißplänen (Bestands- zeichnung) zu erstellen und ständig fortzuschreiben. • Es ist eine vereinfachte Darstellung der Wände mit Türöffnungen ohne Maße und Maßketten und ohne eingezeichnete Möblierung zu wählen. • Wände, die Gebäudeumrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere Strichbreiten deutlich hervorzuheben. • Für die Beschriftung sind die Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. • Falls von diesen Forderungen abgewichen wird, ist Rücksprache mit der Feuerwehr zu halten. • Die Karten sind mit einer Legende und Nordpfeil zu versehen.
Grafische Darstellung. Diese Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und eigenhändig unterschrieben.

Related to Grafische Darstellung

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Gleichstellung Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

  • Bereitstellung Der Kunde stellt gemäß § 11 Abs. 1 AVBFernwärmeV zu diesem Zweck dem Fernwärmeversorgungsunternehmen einen geeigneten Hausanschlussraum unentgeltlich zur Verfügung. Der Raum muss die im Folgenden genannten Anforderungen erfüllen (s. a. DIN 18012 - Haus- Anschlusseinrichtungen). Können im Einzelfall diese Anforderungen an den Hausanschlussraum nicht eingehalten werden, ist eine Abstimmung mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen erforderlich.

  • Beitragsfreistellung Dauert ein erstattungsfähiger Krankenhausaufenthalt länger als acht Wochen an, erhält der Versicherungsnehmer für Tarif MP der betroffenen versicherten Person für den laufenden Monat eine Beitragsgutschrift. Dies gilt entsprechend auch für die nächsten Monate, in denen die stationäre Heilbehandlung fortbesteht. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Versicherungsdauer bei Beginn der stationären Heilbehandlung.

  • Zahnbehandlung inklusive professioneller Zahnreinigung und sonstiger Maßnahmen für Zahnprophylaxe nach dem Abschnitt der Gebührenordnung für Zahnärzte, der prophylaktische Leistungen regelt,

  • Beistellungen 8.1. Falls der AG für das gegenständliche Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abgeschlossen hat bzw. abschließen wird, in welcher die Leistungen des AN mitversichert sind, wird hierfür ein Prämienanteil in der vereinbarten Höhe sowie im Schadensfall zusätzlich der vertragliche Selbstbehalt (siehe Verhandlungsprotokoll) bei den Zahlungen in Abzug gebracht. Risiken, Selbstbehalte und Haftungsausschlüsse, die nicht von dieser Polizze gedeckt sind, gehen zu Lasten des AN. 8.2. Mit einer Beauftragung ist kein Anspruch auf (Mit-)Nutzung von Baustellenressourcen (Strom, Wasser, Benützung von sanitären Anlagen, etc.) zur Ausführung der Auftragsleistungen verbunden. Für die (Mit-)Nutzung der Baustellenressourcen wird ein %-Anteil in der vereinbarten Höhe verrechnet bzw. bei den Zahlungen in Abzug gebracht (gilt auch für Regierechnungen und Mehrkostenforderungen). Sonstige Leistungen (zB Kranbenützung) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Beistellungen erfolgen nach Ermessen des AG nur insoweit, als und solange die entsprechenden Anlagen oder Geräte vorhanden sind und nicht vom AG selbst oder von anderen AN benützt werden. Aus zeitweiligen Störungen von Beistellungen kann der AN keinerlei Ansprüche ableiten. 8.3. Die laufende Baureinigung wird nach tatsächlichem Aufwand umsatzanteilig verrechnet und bei der TR bzw. SR in Abzug gebracht. 8.4. Im Falle der Errichtung einer gemeinsamen Baustellentafel durch den AG ist diese durch den AN zur Anbringung der äußeren Geschäftsbe- zeichnung unter anteiliger Kostenbeteiligung verpflichtend zu nutzen. 8.5. Die Nutzung von Lagerflächen bzw. versperrbaren Räumen ist nur nach Genehmigung durch den Bauleiter des AG möglich, wobei für ver- sperrbare Lagerräume ein Zweitschlüssel vorhanden sein muss. Für Beschädigungen, Diebstahl etc. der gelagerten Materialien trägt der AN das Risiko und übernimmt der AG keine Haftung.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.