Grundlage der Leistungserbringung Musterklauseln

Grundlage der Leistungserbringung. Die Wiedmann & Winz GmbH -nachfolgend WIEDMANN & WINZ genannt – organisiert die Beförderung von Produkten im Geschäftsfeld Industrie- und Konsumgüter und speditionelle Dienstleistungen auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) bzw. zwingender im europäischen Lkw-Bereich eingreifender Vorschriften (z.B. CMR) und soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten nach den Logistik-AGB, Stand Xxxx 2006.
Grundlage der Leistungserbringung. Die Unternehmen und Tochtergesellschaften der LGI Unternehmensgruppe (im Folgenden „LGI“ genannt) organisieren die Beförderung von Gütern unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Vorschriften und deren nationalen Umsetzungen bzgl. den Vorgaben zu restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gegen bestimmte Personen und Organisationen (VO (EG) 2580/2001 und VO (EG) 881/2002), auf Grundlage der jeweiligen national geltenden Allgemeinen Spediteurbedingungen (z. B. in Deutschland: ADSp 2017), bzw. zwingender gesetzlicher Vorschriften (z. B. die im europäischen Straßentransport eingreifenden CMR). LGI ist in der Xxxx des einzusetzenden Transportmittels sowie des Transportweges grundsätzlich frei, es sei denn, es bestehen mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbarte Absprachen in Textform über den Transportweg oder die Transportmittel.
Grundlage der Leistungserbringung. Die Unternehmen und Tochtergesellschaften der Xxxxx Xxxx Unternehmensgruppe (im Folgenden Betz genannt) organisieren die Beförderung von Gütern unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Vorschriften und deren nationalen Umsetzungen bzgl. den Vorgaben zu restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gegen bestimmte Personen und Organisationen (VO (EG) 2580/2001 und VO (EG) 881/2002), auf Grundlage der jeweiligen national geltenden Allgemeinen Spediteurbedingungen (z. B. in Deutschland: ADSp 2017), bzw. zwingender, im europäischen Lkw-Bereich eingreifender, Vorschriften (z. B. CMR). Betz ist in der X Xxxx des einzusetzenden Transportmittels sowie des Transportweges grundsätzlich frei, es sei denn, es bestehen mit dem Auftraggeber verbindlich vereinbarte, schriftliche Absprachen über den Transportweg oder die Transportmittel.
Grundlage der Leistungserbringung. Die JET-SPEED GmbH und alle mit ihr verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften – nachfolgend JET-SPEED genannt – organisieren die Lkw-mäßige Beförderung von Produkten im Geschäftsfeld Industrie- und Konsumgüter und speditionelle Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben aus den Vorschriften VO (EG) 2580/2001, VO (EG) 881/2002 und der VO (EU) 753/2011 auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) bzw. zwingender im europäischen Lkw-Bereich eingreifender Vorschriften (z.B. CMR). Auf die in den ADSp 2017 von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Haftungsregelungen wird ausdrücklich hingewiesen. Die ADSp 2017 sind jederzeit unter xxxx://xxx.xxxxxxxx- xxxxxxxxx.xxx/xxxx abrufbar und werden auf Verlangen übersandt. Die ADSp 2017 werden im Fall von Transportdienstleistungen von JET-SPEED innerhalb anderer Staaten durch die jeweiligen nationalen Spediteurbedingungen ersetzt. Ergänzend zu den jeweils einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sowie den jeweils nationalen Spediteurbedingungen finden auf die Dienstleistungen von JET-SPEED die folgenden produktspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporte im Geschäftsfeld European Logistics Anwendung.
Grundlage der Leistungserbringung. Die Ausführung der übertragenen Bauleistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nach HOAI bzw. VOB Teil B und C sowie dieses Besonderen Teil B, Abschnitt III und den Ziffern 11,12, 13,14,15,16, 17,18 des Allgemeinen Teils A dieser Bedingungen, soweit individualvertraglich nicht etwas Abweichendes vereinbart worden ist.