Grundsatzerklärung. SMURFIT WESTROCK DEUTSCHLAND (2/2)
Grundsatzerklärung. Als verantwortliche Leitung unserer Organisation verpflichten wir uns, den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen. Dazu gehören die persönliche Teilnahme der Unternehmensleitung oder eines geeigneten Mitarbeiters (nur dann zusätzliches Formular „Übertragung der Unternehmerpflichten“ auszufüllen und die Kopie vorab an 4safety übersenden!) an den notwendigen Motiva- tions- und Informationsmaßnahmen bzw. Fortbildungsmaßnahmen (alle 5 Jahre) mit dem Ziel, den Kenntnisstand des Teil- nehmers zu aktualisieren und die Motivation aufrechtzuerhalten. Nach dem Abschluss der Motivations- und Informationsmaßnahmen kann der Teilnehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Dazu gehören
1. telefonischer Support (oder per E-Mail),
2. die Betreuung bei Bedarf (bedarfsorientierte Betreuung bei besonderen Anlässen),
3. die Sicherstellung der bedarfsorientierten arbeitsmedizinischen Vorsorge (Benennung des zuständigen Betriebsarztes/-ärztin).
Grundsatzerklärung. Die Schulpartner des BG/BRG Groß-Enzersdorf sehen im gemeinsamen Lehren, Lernen und in der umfassenden Bildungsdefinition den Sinn der modernen österreichischen Schule verwirklicht. Alle Schulpartner tragen einen Teil der Verantwortung, um dieses Ziel zu erreichen. Gelebtes Umweltverständnis und Umweltbewusstsein, Entwicklung sozialer Fähigkeiten, Wissensvermittlung und Wissensanwendung, kreative und sportliche Weiterentwicklung, demokratische Grundwerte und Grundhaltungen sowie eine absolute Ablehnung von seelischer, körperlicher und verbaler Gewalt sind die Hauptsäulen unserer Schule. Die Begegnungen der Schulpartner sind getragen von gegenseitiger Wertschätzung und Höflichkeit. Die Pflichten und Aufgaben der Lehrenden werden durch das Lehrerdienstrecht geregelt. SchUG §17/1 (Unterrichtsarbeit) und SchUG §51 (Funktionen des Lehrers) kommen vollinhaltlich zur Anwendung und werden nicht extra angeführt. In SchUG §§43-50 (Schulordnung) werden die Pflichten der Schülerinnen und Xxxxxxx festgehalten, die deshalb nicht nochmals aufgezählt werden. In SchuG §§60 und 61 (Schule und Erziehungsberechtigte) werden die Pflichten der Erziehungsberechtigten als „Xxxxxx der Obsorge“ nach bürgerlichem Recht erläutert, deshalb wird auch in diesem Fall auf eine neuerliche Auflistung verzichtet. Der vorliegenden Hausordnung dient die Verordnung betreffend die Schulordnung §§1 bis 10, BGBl. Nr. 373/1974 als Grundlage. Die Hausordnung wurde von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern gemeinsam erarbeitet. Folgende Grundsätze sollen allen Personen in unserer Schule als Grundlage für ein positives Zusammenleben dienen: • Guter Unterricht • Sicherheit • Freundlicher Umgang miteinander • Sauberkeit • Erhaltung und Schonung von Gebäude und Einrichtungen Die getroffenen Vereinbarungen dienen als Richtlinien für unser Verhalten und sind einzuhalten. Xxxxxxx*innen, Eltern und Lehrer*innen arbeiten gemeinsam an einem guten Miteinander. Bei Problemen oder Konflikten ist es besonders wichtig, das Gespräch zu suchen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ergeben sich entsprechende Folgen und werden je nach Schwere des Verstoßes entsprechende Maßnahmen gesetzt. • Schülerinnen und Xxxxxxx, Eltern, Lehrpersonen und Gäste begegnen einander respektvoll, hilfsbereit, und höflich. • Die Rechte und Freiheiten anderer werden anerkannt und geachtet. Diskriminierungen jeglicher Art werden nicht toleriert! • Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern muss respektiert werden. • Das Schulgebäud...
Grundsatzerklärung. Sexuelle und sexistische Belästigungen, Diskriminierung sowie Mobbing am Arbeitsplatz sind verboten und werden vom Arbeitgeber nicht ge- duldet. Sie verletzen die persönliche Integrität und Würde einer Person und behindern die Chancengleichheit am Arbeitsplatz. 28 29
Grundsatzerklärung