Gründungsbüros und Wissens- und Technologietransfer Musterklauseln

Gründungsbüros und Wissens- und Technologietransfer. Neue Arbeitsplätze entstehen vor allem in wissensintensiven, innovativen Unterneh- men und Wirtschaftsbereichen. Eine enge Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft auf zukunftsträchtigen Innovationsfeldern und die Unterstützung von Un- ternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründern bei der Umsetzung innova- tiver Ideen sind daher zentraler Bestandteil einer Strategie des Landes Rheinland- Pfalz zur Sicherung von Wohlstand und Fortschritt. Das Land hat die Technische Universität Kaiserslautern in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Fördermaßnahmen unterstützt, um Transfer- und Gründungsakti- vitäten als wichtige Elemente der universitären Gesamtstrategie zu verankern. Die Technische Universität Kaiserslautern sichert zu, dass sie mit der vom Land gewähr- ten Grundfinanzierung und den im Rahmen dieser Vereinbarung zugesicherten, zu- sätzlichen Mitteln eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhält, um die mit den bisherigen Fördermaßnahmen des Landes aufgebauten Strukturen, die Technologie- transferstellen der Kontaktstelle Information und Technologie (KIT) und das gemein- sam mit der Hochschule Kaiserslautern etablierte Gründungsbüro Kaiserslautern, nachhaltig und möglichst im bisherigen Umfang weiterzuführen. Damit sind für die Technische Universität Kaiserslautern die Voraussetzungen gegeben, ihren Beitrag zur Leistungserbringung und Funktionsfähigkeit des Transfernetzwerks Rheinland- Pfalz (WTT-Hochschul-plattform RLP) zu erbringen. Für das Patent- und Informationszentrum Rheinland-Pfalz und die Fortsetzung des Patentinformationszentrums (PIZ) und der Informationsvermittlungsstelle (IVS) wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.
Gründungsbüros und Wissens- und Technologietransfer. Neue Arbeitsplätze entstehen vor allem in wissensintensiven, innovativen Unterneh- men und Wirtschaftsbereichen. Eine enge Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft auf zukunftsträchtigen Innovationsfeldern und die Unterstützung von Un- ternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründern bei der Umsetzung innova- tiver Ideen sind daher zentraler Bestandteil einer Strategie des Landes Rheinland- Pfalz zur Sicherung von Wohlstand und Fortschritt. Das Land hat die Hochschule Worms in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Fördermaßnahmen unterstützt, um Transfer- und Gründungsaktivitäten als wichtige Elemente der Hochschulstrategie zu verankern. Die Hochschule Worms sichert zu, dass sie mit der vom Land gewährten Grundfinanzierung und den im Rahmen dieser Vereinbarung zugesicherten, zusätzlichen Mitteln eine ausreichende finanzielle Un- terstützung erhält, um die mit den bisherigen Fördermaßnahmen aufgebauten Struk- turen, insbesondere die Technologietransferstellen nachhaltig und im bisherigen Um- fang weiterzuführen. Die Hochschule Worms sichert damit zu, ihren bisherigen Bei- trag zur Leistungserbringung und Funktionsfähigkeit des Transfernetzwerks Rhein- land-Pfalz (WTT) aufrecht zu erhalten.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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