FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Musterklauseln

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß den Finanzierungsregeln im Programmleitfaden Erasmus+ (Fassung von 2023) berechnet.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase beträgt   EUR. Dies entspricht   EUR pro Monat und   EUR für zusätzliche Tage.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die Höhe der Zuschussmittel berechnet sich nach den im Erasmus+ Programmleitfaden angegebenen Finanzierungsbestimmungen.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase beträgt die oben angegebene Summe.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase (Studium) beträgt: max. 2.700,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 450,- EUR/30 Tage max. 2.340,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 390,- EUR/30 Tage max. 1.980,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 330,- EUR/30 Tage. Für Praktika im Ausland erhalten Studierende zusätzlich 105,- EUR/30 Tage zu den oben genannten Sätzen. Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase (Praktikum) beträgt somit max. 3.330,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 555,- EUR/30 Tage max. 2.970,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 495,- EUR/30 Tage max. 2.610,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 435,- EUR/30 Tage.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase beträgt 11 Euro/Tag für Länder der Kategorie 3: BG, EE, LT, LV, HU, PL, RO, SK, MK, HR, SER, SI, CZ, TR, 13 Euro / Tag für Länder der Kategorie 2: BE, GR, ES, CY, NL, PT, FR, IT, MT, AT, und 15 Euros / Tag für Länder der Kategorie 1: DK, XX, XX, XX, XX, XX, XX, XX, XX. Außerdem wird eine Erhöhung von 105 Euro / Monat als Praktikumspauschale gezahlt. Dies entspricht 435/495/555 Euro per 30 Tage. Die Mobilität wird tagegenau abgerechnet.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt EUR. Dies ent- spricht EUR für 30 Tage.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß den Finanzierungsregeln im Erasmus+ Programmleitfaden berechnet. und gliedert sich wie folgt: Geplanter Aufenthaltszeitraum Kurzzeitmobilität Aufenthaltsdauer in Tage 8 Tage Reisetage -- Tagessatz € 70,- 🞏 TopUp Special Needs (Nachweise erforderlich) 🞏 TopUp Green Travel + Reisetage (Nachweise erforderlich) Summe € 100,- einmalig Reisekostenzuschuss einmalig 50€ + 4 x 70€ _
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 18.1 Die mit der Teilnahme an Sitzungen und Aktivitäten verbundenen Kosten (Reise, Hotel, Spesen) werden von den Mitgliedsorganisationen selbst getragen. Der Exekutivausschuss kann Gewerkschaften in bestimmten Ländern finanziell unterstützen, damit diese an Sitzungen und Tagungen teilnehmen können. Der Exekutivausschuss legt die Regelungen für diese finanzielle Unterstützung fest.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Der ERASMUS+-Förderzeitraum entspricht der Aufenthaltsdauer an der Partnerhochschule. Aufgrund bestehender Limitierungen des ERASMUS-Budgets kann die OVGU nicht die vollständige Aufenthaltsdauer im Ausland finanziell bezuschussen, sondern fördert einen Anteil als sog. Zero Grant-Tage (d. h. EU-Förderung, also studiengebührenbefreites Studium und Betreuung durch Partnerhochschule, jedoch keinen finanziellen Zuschuss). Der ERASMUS+-Zuschuss wird unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer wie folgt vergeben: 90 – 180 Tage für max. 135 Tage (4,5 Monate) 181 – 360 Tage für max. 270 Tage (9 Monate) Die Differenz zwischen Förderzeitraum und Zuschuss-Zeitraum wird als „Zero-Grant“-Zeitraum ausgewiesen. Im Fall vorhandener Restmittel können Zero-Grant-Zeiträume in Zeiträume finanzieller Bezuschussung umgewandelt werden. Dies wird erst bei Ablauf des Förderzeitraums (Mai 2016) bekannt. Der ERASMUS+-Zuschuss für studentische Mobilitäten („SMS“) richtet sich nach dem jeweiligen Zielland, gemäß der durch die EU-Kommission vorgenommenen Einteilung in drei Ländergruppen, wie folgt: Ländergruppe 1 Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Liechtenstein, Irland 10 €/Tag = 300 €/Monat Ländergruppe 2 Belgien, Kroatien, Tschechien, Griechenland, Island, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern, Luxemburg 8 €/Tag = 240 €/Monat Ländergruppe 3 Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien 6 €/Tag = 180 €/Monat Version 31072014