Common use of Gutschrift Clause in Contracts

Gutschrift. (1) Der Gegenwert der Einzugsaufträge wird dem vorgegebenen TARGET2-Unterkonto gutgeschrieben. Der Zeitpunkt der Gutschrift ergibt sich für Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug, Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug sowie Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften aus den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfahrensregeln EMZ)« . Die Gutschrift eingereichter SEPA-Lastschriften ist in den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften per Datenfernübertragung (DFÜ) über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA- Lastschriften)« geregelt. (2) Die Gutschriften werden »Eingang vorbehalten« erteilt, ohne dass es im Einzelfall ei- nes Vermerks auf dem Konto oder im Kontoauszug bedarf. (3) Die Bank ist berechtigt, Verfügungen über gutgeschriebene Beträge erst zuzulassen, nachdem bei Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheck- einzug sowie bei Lastschriften Rücklieferungen nicht mehr zu erwarten sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gutschrift. (1) Der Gegenwert der Einzugsaufträge wird den Einreichern auf dem vorgegebenen TARGET2-Unterkonto gutgeschriebenGirokonto gutge- schrieben. Der Zeitpunkt der Gutschrift ergibt sich für Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen beleglo- sen Scheckeinzug, Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug sowie Einzugsermächtigungs- Ein- zugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften aus den »Verfahrensregeln Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfahrensregeln EMZ)« Bundesbank«. Die Gutschrift eingereichter SEPA-Lastschriften ist in den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung Ab- wicklung von SEPA-Lastschriften per Datenfernübertragung (DFÜ) über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA- SEPA-Lastschriften)« geregelt. (2) Die Gutschriften werden »Eingang vorbehalten« erteilt, ohne dass es im Einzelfall ei- nes eines Vermerks auf dem Konto oder im Kontoauszug bedarf. (3) Die Bank ist berechtigt, Verfügungen über gutgeschriebene Beträge erst zuzulassen, nachdem bei Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheck- einzug sowie bei Lastschriften Rücklieferungen nicht mehr zu erwarten sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gutschrift. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung des Antrags und spätestens bis zum 31. Ok- tober 2020 erhält der Abonnent durch das Verkehrsunternehmen eine einmalige Gut- schrift in Höhe des Fahrpreises für eine (1) Der Gegenwert Monatsrate seines Abonnements auf Basis des Tarifstands am 01.06.2020. Die Gut- schrift erfolgt nach Xxxx des Verkehrsunter- nehmens in Form einer Guthabenbuchung oder als Auszahlung. Die Guthabenbuchung erfolgt auf das Kun- denkonto des Abonnenten. Dieses Guthaben wird zur Begleichung offener Forderungen aus dem Abovertrag verwendet, z.B. in Form einer Verrechnung bei der Einzugsaufträge wird Abbuchung der nächsten Monatsrate. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den Abonnenten durch SEPA-Überweisung an die Kontoverbindung, die für den Abovertrag hinterlegt ist. Sofern auf dem vorgegebenen TARGET2-Unterkonto gutgeschriebenKundenkonto offene Forderungen bestehen, erfolgt zu- nächst eine Verrechnung der Gutschrift. Der Eine Auszahlung erfolgt insbesondere, wenn der zugrundeliegende Abovertrag zum Zeitpunkt der Gutschrift ergibt sich für Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug, Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug sowie Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften aus den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfahrensregeln EMZ)« . Die Gutschrift eingereichter SEPA-Lastschriften ist in den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Lastschriften per Datenfernübertragung (DFÜ) über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA- Lastschriften)« geregelt. (2) Die Gutschriften werden »Eingang vorbehalten« erteilt, ohne dass es im Einzelfall ei- nes Vermerks auf dem Konto oder im Kontoauszug bedarf. (3) Die Bank ist berechtigt, Verfügungen über gutgeschriebene Beträge erst zuzulassen, nachdem bei Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheck- einzug sowie bei Lastschriften Rücklieferungen Guthabenbuchung nicht mehr zu erwarten sindbesteht oder wenn das Abo mit einer einmaligen Jah- reszahlung beglichen wurde. Sofern für den Abovertrag durch das Ver- kehrsunternehmen bereits eine Kulanzleis- tung aufgrund der Corona-Pandemie gewährt wurde, z.B. Pausierung des Abonnements, zeitanteilige Erstattung wegen angeordneter Quarantäne, erfolgt eine Kürzung der Gut- schrift um die bereits gewährte Xxxxxxxxxx- tung.

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Samples: Kulanzregelung Für Abonnenten Des Schleswig Holstein Tarifs

Gutschrift. (1) Der Gegenwert der Einzugsaufträge wird den Einreichern auf dem vorgegebenen TARGET2-Unterkonto gutgeschriebenGirokonto gutge- schrieben. Der Zeitpunkt der Gutschrift ergibt sich für Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen beleglo- sen Scheckeinzug, Zahlungsvorgänge aus dem imagegestützten Scheckeinzug sowie Einzugsermächtigungs- Ein- zugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften aus den »Verfahrensregeln Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von Dateien im DTA-Format per Datenfernübertragung (DFÜ) im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) (Verfahrensregeln EMZ)« Bundesbank«. Die Gutschrift eingereichter SEPA-Lastschriften ist in den »Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für die Abwicklung Ab- wicklung von SEPA-Lastschriften per Datenfernübertragung (DFÜ) über den SEPA-Clearer des EMZ (Verfahrensregeln SEPA- SEPA-Lastschriften)« geregelt. (2) Die Gutschriften werden »Eingang vorbehalten« erteilt, ohne dass es im Einzelfall ei- nes Vermerks auf dem Konto oder im Kontoauszug bedarf. (3) Die Bank ist berechtigt, Verfügungen über gutgeschriebene Beträge erst zuzulassen, nachdem bei Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen oder dem imagegestützten Scheck- einzug sowie bei Lastschriften Rücklieferungen nicht mehr zu erwarten sind.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen