Common use of Gültige Entgelte Clause in Contracts

Gültige Entgelte. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB. gesprächsdauerabhängigen oder volumsabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B.Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächs- auswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang (Internet- Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden - sofern nicht anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch WNT TELECOM gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von WNT TELECOM; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

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Samples: www.wnt.at

Gültige Entgelte. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB. gesprächsdauerabhängigen oder volumsabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B.Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes der Internetdienste richten sich nach der den jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige IndexanpassungsklauselPreisen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächs- auswertungen Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang selbst (Internet- Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. zB Übertragungsgebühren (z.B. zB Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden - werden, sofern nicht anderes (für Unternehmer: Unternehmer schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch WNT TELECOM das xxxxx.xxx gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von WNT TELECOM; allfällige des xxxxx.xxx. Allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbartve reinbart, vom Kunden zu tragen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten „Point of Presence“, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am „Point of Presence“ vom xxxxx.xxx beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am „Point of Presence“ erreicht werden.

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Samples: www.rtr.at

Gültige Entgelte. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB. gesprächsdauerabhängigen oder volumsabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B.Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes Internetdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächs- auswertungen Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt Kundenimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "" reinen" Internetzugang (( Internet- Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.Übertragungsgebühren(z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von dieNutzungvon Diensten im Internet verlangt werden werden, - sofern nicht anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch WNT TELECOM VB gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von WNT TELECOMVB; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Mit Absendung durch VB geht das Risiko auf den Kunden über, eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am Point of Presence von VB beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

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Samples: www.bmbwf.gv.at

Gültige Entgelte. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB. zB gesprächsdauerabhängigen oder volumsabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B.Herstellung B. Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächs- auswertungen Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang (Internet- Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden werden, - sofern nicht anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch WNT TELECOM gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von WNT TELECOMTELECOM ; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

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Samples: www.wnt.at

Gültige Entgelte. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB. gesprächsdauerabhängigen oder volumsabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B.Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes der Internetdienste richten sich nach der den jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige IndexanpassungsklauselPreisen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächs- auswertungen Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang selbst (Internet- Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. zB Übertragungsgebühren (z.B. zB Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden - werden, sofern nicht anderes (für Unternehmer: Unternehmer schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch WNT TELECOM das xxxxx.xxx gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von WNT TELECOM; allfällige des xxxxx.xxx. Allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten „Point of Presence“, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am „Point of Presence“ vom xxxxx.xxx beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am „Point of Presence“ erreicht werden.

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Samples: nemox.net

Gültige Entgelte. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB. gesprächsdauerabhängigen oder volumsabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B.Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes Internetdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige IndexanpassungsklauselIndexanpassungs­ klausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot Schrift­ formgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächs- auswertungen Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang (Internet- KonnektivitätInternet­Konnektivität) umfassen, nicht aber z.z. B. Übertragungsgebühren (z.z. B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden - werden, – sofern nicht nichts anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch WNT TELECOM den ISP gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von WNT TELECOMdes ISP; allfällige Verpackungs- Verpackungs­ und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am Point of Presence vom ISP beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

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Samples: www.ara.at

Gültige Entgelte. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB. gesprächsdauerabhängigen oder volumsabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B.Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes richten der Internetdienste rich- ten sich nach der den jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige IndexanpassungsklauselPreisen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für InstallationIn- stallation, Wartung, Übermittlung von GebührenimpulsenGebührenimpul- sen, Sonderdienste und optionale Gesprächs- auswertungen Gesprächsauswertun- gen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang selbst (Internet- Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren zB Übertra- gungsgebühren (z.B. zB Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden - werden, sofern nicht anderes (für Unternehmer: Unterneh- mer schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben angege- ben ist. Bei Lieferungen durch WNT TELECOM die Firma netvoice data security GmbH gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von WNT TELECOM; allfällige der Firma netvoice data security GmbH. Allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angege- ben. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten „Point of Presence“, die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am „Point of Presence“ von der Firma net- voice data security GmbH beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Drit- ten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am „Point of Presence“ erreicht werden.

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Samples: www.netvoice.cc

Gültige Entgelte. Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB. gesprächsdauerabhängigen oder volumsabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B.Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes Internetdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige IndexanpassungsklauselIndexanpassungsklausel (auf §25 TKG wird hiermit explizit hingewiesen). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von GebührenimpulsenGebührenim- pulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächs- auswertungen Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen gülti- gen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang (Internet- Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden - sofern nicht werden, -sofern nichts anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart ver- einbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch WNT TELECOM „xxx.xx“ gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von WNT TELECOMder „xxx.xx“; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragenzutragen. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Um- satzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben Nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden. Entgeltforderungen von anderen Betreibern, wel- che aufgrund des Vertrages oder einer Vereinbarung über die zusätzliche Leistung dem Kunden auf Rechnung von „xxx.xx“ vorgeschrieben werden -z.B. Entgeltforderungen der A1 Telekom Austria AG – stehen Entgeltforderungen von „xxx.xx“ gleich.

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Samples: www.oja.at