Common use of Gültigkeitsdauer des Angebots Clause in Contracts

Gültigkeitsdauer des Angebots. Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“ genannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die versicherte Person gegebenenfalls ein neues Ein- trittsalter. Somit können sich die berechneten Werte verän- dern. Weiterhin gilt das Angebot, solange diese Tarifgenera- tion nicht geschlossen ist. Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag zu normalen Bedingungen angenommen werden kann. sehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche- rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun- gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben. Insbesondere können die in der Vergangen- heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf- tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan- de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam widerru- fen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11). Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei- trags (siehe Allgemeine Bedingungen). Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi- cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs- schein entnehmen können. Wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, so ge- währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs- schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei- nen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha- ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige De- ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.

Appears in 8 contracts

Samples: www.vpv.de, www.vpv.de, www.vpv.de

Gültigkeitsdauer des Angebots. Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“ Angebot genannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die versicherte versi- cherte Person gegebenenfalls ein neues Ein- trittsalterEintrittsalter. Somit können sich die berechneten Werte verän- dernverändern. Weiterhin gilt das Angebot, Angebot solange diese Tarifgenera- tion Tarifgeneration nicht geschlossen ge- schlossen ist. Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag zu normalen Bedingungen angenommen werden kann. sehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche- rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun- gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben. Insbesondere können die in der Vergangen- heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf- tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan- de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam widerru- fen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11). Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei- trags (siehe Allgemeine Bedingungen). Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi- cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs- schein entnehmen können. Wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, so ge- währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs- schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei- nen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha- ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige De- ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.

Appears in 4 contracts

Samples: www.vpv.de, www.vpv.de, www.vpv.de

Gültigkeitsdauer des Angebots. Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“ genannten Angebotsausdruck ge- nannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die versicherte Person gegebenenfalls ein neues Ein- trittsalterEintrittsal- ter. Somit können sich die berechneten Werte verän- dernverändern. Weiterhin gilt das Angebot, Angebot solange diese Tarifgenera- tion Tarifgeneration nicht geschlossen ist. Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag zu normalen Bedingungen angenommen werden kann. sehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche- rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun- gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben. Insbesondere können die in der Vergangen- heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf- tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages Versicherungsvertrags setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan- de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam widerru- fen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11). Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei- trags (siehe Allgemeine Bedingungen). Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi- cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs- schein entnehmen können. Wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, so ge- währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs- schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei- nen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha- ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige De- ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.

Appears in 1 contract

Samples: www.vpv.de

Gültigkeitsdauer des Angebots. Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“ genannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die versicherte Person gegebenenfalls ein neues Ein- trittsalter. Somit können sich die berechneten Werte verän- dern. Weiterhin gilt das Angebot, solange diese Tarifgenera- tion nicht geschlossen ist. Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag zu normalen Bedingungen angenommen werden kann. sehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche- rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun- gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben. Insbesondere können die in der Vergangen- heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf- tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan- de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam widerru- fen wider- rufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11). Eine Antragsbindefrist besteht nicht. Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei- trags (siehe Allgemeine Bedingungen). Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi- cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs- schein entnehmen können. Wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, so ge- währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs- schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei- nen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha- ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige De- ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.

Appears in 1 contract

Samples: www.vpv-makler.de