Tarifmerkmale Musterklauseln

Tarifmerkmale. Der Versicherer geht unternehmensbezogen nach den bisherigen Scha- denverläufen davon aus, dass das versicherte Risiko unter anderem durch das nachfolgende Tarifmerkmal und Tarifmerkmalsklassen be- stimmt wird.
Tarifmerkmale. Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Tarifmerkmale. Inhaltsverzeichnis Teil B - Allgemeiner Teil
Tarifmerkmale. A-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Teil A Versicherungssummen
Tarifmerkmale. Tarifmerkmale sind alle Informationen, die wir zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und in der Polizze dokumentiert haben. Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen: Postleitzahl, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, ggf. gewählte Erweiterungen und Zahlweise. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben von dir günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag rückwirkend ab Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.
Tarifmerkmale. A-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Teil A Mitversicherte Tätigkeiten Versicherte Personen Immobilien
Tarifmerkmale. Produkt Kombinierte Spitalzusatzversicherung Produkt F1 – F4 / Superflex Altersklassen Effektivalter 0, 1,2,3,4,5……….68, 69, 70, 71+ Geschlecht m / w Region Region I: AG, AI, AR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SZ, TG, UR, ZG, VS Region II: BE, BL, BS, FR, SH, SO, ZH Region III: VD, NE, TI, GE, JU Leistungsumfang mit Unfalldeckung ohne Unfalldeckung Leistungskategorie stationär F1, allgemeine Abteilung öffentliche Spitäler ganze Schweiz stationär F2, halbprivate Abteilung öffentlicher und privater Spitäler ganze Schweiz stationär F3, private Abteilung öffentlicher und privater Spitäler ganze Schweiz stationär F4, Spitäler weltweit ohne Begrenzung Versicherungsart Schadenversicherung Produkt Spitalzusatzversicherung D, E, G Altersklassen Eintrittsalter (keine Tarifanpassungen, geschlossenes Produkt) Geschlecht unisex Region ganze Schweiz Leistungsumfang mit Unfalldeckung Leistungskategorie Summe: CHF 5000, 10000, 12000, 15000, 20000, 25ooo, 50000 Versicherungsart Schadenversicherung Produkt ambulante Zusatzversicherung Qualicare Altersgruppen Effektivalter 00 – 15 16 – 20 21 – 25 26 – 30 31 – 35 36 – 40 41 – 45 46 – 50 51 – 55 56 – 60 61 – 65 66 – 70 71+ Geschlecht m / w Region Region I: AG, AI, AR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SZ, TG, UR, ZG, VS Region I: BE, BL, BS, FR, SH, SO, ZH Region II: VD, NE, TI, GE, JU Leistungsumfang mit Unfalldeckung Leistungskategorie Qualicare.basis Qualicare.comfort Versicherungsart Schadenversicherung Produkt ambulante Zusatzversicherung Medico Plus Geschlecht m / w Region ganze Schweiz Leistungsumfang mit Unfalldeckung Leistungskategorie Medico Plus – Alternativ Medico Plus – Standard Medico Plus – Complet Medico Plus - Jeunesse Versicherungsart Schadenversicherung Produkt Zahnpflege-Versicherung Altersgruppen Effektivalter 00 – 18 (Kinder) 19+ Geschlecht unisex Region ganze Schweiz Leistungsumfang mit Unfalldeckung Leistungskategorie Klasse 1: Behandlungskosten 50% bis max. CHF 750.00/Jahr Klasse 2: Behandlungskosten 75% bis max. CHF 1500.00/Jahr Klasse 3 Behandlungskosten 50% bis max. CHF 2000.00/Jahr Klasse 4 Behandlungskosten 75% bis max. CHF 3000.00/Jahr Klasse 5 Behandlungskosten 75% bis max. CHF 2000.00/Jahr (nur für Kinder) Versicherungsart Schadenversicherung Produkt Taggeldversicherung Altersklassen Effektivalter 15 – 30 31 – 40 41 – 50 51+ Die Deckung endet mit dem 65. Altersjahr Geschlecht m / w Region ganze Schweiz Leistungsumfang mit Unfalldeckung ohne Unfalldeckung Leistungskategorie Leistungsbeginn ab 8. / 15./22./31./61...
Tarifmerkmale. Dauer und Ende des Vertrages/Kündigung
Tarifmerkmale. Darüber hinaus können je nach Fahrzeugart und -verwendung auch Tarifmerkmale wie: Art und Nutzung des Fahrzeugs, jährliche Fahrleistung, Fahrzeughalter, Wohn-/Firmensitz, Vertragslaufzeit, Zahlungsintervall (Zahlungsperiode), Zahlungsart, Alter des Fahrzeugs bei Erwerb, Alter des Fahrzeugs bei Versicherungsbeginn, Fahrerkreis des Fahrzeugs, Ihr Alter, Alter des jüngsten Fahrers, Alter des ältesten Fahrers, Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis und Anzahl der bei uns versicherten Fahrzeuge die Beiträge bestimmen. In der Kasko richten sich die Beiträge auch nach der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Tarifmerkmale, die sich auf Ihren Beitrag auswirken, stehen im Versicherungsschein. Die Änderungen müssen Sie uns mitteilen. Ändern sich diese während der Laufzeit des Vertrags, berechnen wir den Beitrag neu. Das kann zu einer Beitragssenkung oder -erhöhung führen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie nicht. Besonderheiten zum Jahresfahrleistung Ändert sich die angegebene Jahresfahrleistung, gilt der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres. Besonderheiten zum Lebensalter Beitragsänderungen wegen Merkmalen, die vom Lebensalter abhängen, erfolgen mit dem nächsten Versicherungsjahr. Fahrerkreisdes Fahrzeugs Sie müssen alle Personen angeben, die das Fahrzeug, auch nur gelegentlich , fahren. Wird das Fahrzeug von Werkstatt -, Tankstellen- oder Hotelangestellten in Ausübung ihres Dienstes gefahren, müssen Sie diese Fahrer nicht angeben. Das gilt auch für Fahrten anlässlich ärztlich attestierter Notfallsituationen. , je nach Vereinbarung, ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres oder mit dem nächsten Versicherungsjahr.
Tarifmerkmale.  Räumliche Ausdehnung der Deckung  Vorläufiger Deckungsschutz  Fahrerschutzversicherung  Schadensersatzanspruch gegen Versicherer z.B. Vorläufige Deckung  Schadensersatzanspruch auch gegen Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, § 00 XXX Wünscht ein Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Kfz- Versicherungsvertrags im Hinblick auf den hohen Fahrzeugwert und die Vollfinanzierung des Kaufpreises seines Fahrzeugs eine umfassende Beratung, so hat der Versicherungsvertreter im Rahmen dieses Beratungsgespräches auch über die räumliche Geltung des Versicherungsschutzes und eine Fahrerschutzversicherung aufzuklären Transportunternehmer rügt mangelhafte Beratung, weil ihm nicht gesagt worden sei, dass in den AKB der Beklagten im Bereich der Kaskoversicherung kein Versicherungsschutz für Schäden aufgrund eines Brems-oder Betriebsvorganges, reine Bruchschäden oder z.B. Verwindungsschäden nicht versichert sind (Schäden zwischen Zugmaschine und Anhänger) Die Beweislast für die objektive Verletzung von Pflichten durch den VR trägt grds. der VN. Trägt dieser jedoch substantiiert vor, dass er über die Möglichkeit einer Zusatzversicherung zu keinem Zeitpunkt beraten worden ist und ergeben sich aus der Beratungsdokumentation keine Anhaltspunkte zum fraglichen Beratungsthema, muss der VR darlegen und beweisen, das er den VN entsprechend § 6 I VVG beraten hat.