Tarifmerkmale Musterklauseln

Tarifmerkmale. Der Versicherer geht unternehmensbezogen nach den bisherigen Scha- denverläufen davon aus, dass das versicherte Risiko unter anderem durch das nachfolgende Tarifmerkmal und Tarifmerkmalsklassen be- stimmt wird.
Tarifmerkmale. Tarifmerkmale sind alle Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im Versicherungsschein dokumentiert. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.
Tarifmerkmale. Inhaltsverzeichnis Teil B - Allgemeiner Teil
Tarifmerkmale. Tarifmerkmale sind alle Informationen, die wir zur Bestimmung des versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und in der Polizze dokumentiert haben. Der Beitrag richtet sich nach folgenden Tarifmerkmalen: Postleitzahl, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, ggf. gewählte Erweiterungen und Zahlweise. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Veränderung von Tarifmerkmalen kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben von dir günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag rückwirkend ab Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst.
Tarifmerkmale. A-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Teil A Versicherungssummen
Tarifmerkmale. A-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Teil A Mitversicherte Tätigkeiten A1-1 01NEO Teilnahme an Betriebspraktika/fachpraktischem Unterricht
Tarifmerkmale. AIB-Gas fix AIB-Gas pro Vertragsbeginn Vertragslaufzeit Erstlaufzeit Kündigungsfrist Jahresverbrauch Vertragsbedingungen Klimaneutralität Kundenservice Online-KundenCenter AIB-Gas bio
Tarifmerkmale. Dauer und Ende des Vertrages/Kündigung
Tarifmerkmale. Produkt Kombinierte Spitalzusatzversicherung Produkt F1 – F4 / Superflex
Tarifmerkmale.  Räumliche Ausdehnung der Deckung  Vorläufiger Deckungsschutz  Fahrerschutzversicherung  Schadensersatzanspruch gegen Versicherer z.B. Vorläufige Deckung  Schadensersatzanspruch auch gegen Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, § 00 XXX Wünscht ein Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Kfz- Versicherungsvertrags im Hinblick auf den hohen Fahrzeugwert und die Vollfinanzierung des Kaufpreises seines Fahrzeugs eine umfassende Beratung, so hat der Versicherungsvertreter im Rahmen dieses Beratungsgespräches auch über die räumliche Geltung des Versicherungsschutzes und eine Fahrerschutzversicherung aufzuklären Transportunternehmer rügt mangelhafte Beratung, weil ihm nicht gesagt worden sei, dass in den AKB der Beklagten im Bereich der Kaskoversicherung kein Versicherungsschutz für Schäden aufgrund eines Brems-oder Betriebsvorganges, reine Bruchschäden oder z.B. Verwindungsschäden nicht versichert sind (Schäden zwischen Zugmaschine und Anhänger) Die Beweislast für die objektive Verletzung von Pflichten durch den VR trägt grds. der VN. Trägt dieser jedoch substantiiert vor, dass er über die Möglichkeit einer Zusatzversicherung zu keinem Zeitpunkt beraten worden ist und ergeben sich aus der Beratungsdokumentation keine Anhaltspunkte zum fraglichen Beratungsthema, muss der VR darlegen und beweisen, das er den VN entsprechend § 6 I VVG beraten hat.