Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen. 12.1.2 Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagervertrag, Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 12.1.1. Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die , die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 12.1.2. Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung bei höchstens 600,00 € 620,00 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerbedingungen, Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 11.5.1. Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigenBestätigen.
12.1.2 11.5.2. Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder und Beschädigung höchstens € Euro 620,00 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens 620,00 € 620,00 je Kubikmeterm³, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 . Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 EUR 620 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. .
12.1.2 Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 12.1.1. Der Einlagerer hat den Wert Wer des Lagergutes bei Abschluss Anschluss des Lagervertrages anzugeben. Die , die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 12.1.2. Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens 600,00 € 620,00 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Storage Agreement
Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 Eur 620,- je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss Abschluß des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 12.1.1. Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss Ab- schluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes Wer- tes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 12.1.2. Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung Entschä- digung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 EUR 620,-- je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter Lager- halter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 a. Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 b. Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € Euro 620,00 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerlogistikvertrag
Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigtbestä- tigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 620,- je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 620,-- je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen
Güterschäden. 12.1.1 12.1.1. Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss Abschluß des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 12.1.2. Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 Euro je KubikmeterKubikmeter Lagergutes, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust Vertust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Güterschäden. 12.1.1 Der Einlagerer hat den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages anzugeben. Die Angabe des Wertes hat der Lagerhalter dem Einlagerer zu bestätigen.
12.1.2 Liegt eine Wertangabe nicht vor, beträgt die Entschädigung für Verlust oder Beschädigung höchstens € 620,00 620,– je Kubikmeter, bezogen auf das Volumen des beschädigten oder in Verlust geratenen Gegenstandes. Gibt der Einlagerer einen höheren Wert an und wird dieser vertragsgemäß vom Lagerhalter dem Einlagerer bestätigt, so haftet der Lagerhalter in Höhe des angegebenen Wertes, höchstens jedoch gemäß Ziffer 10.1.
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Samples: Allgemeine Lagerbedingungen