Haftung aus sonstigen Gründen. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Samples: Sales Contracts
Haftung aus sonstigen Gründen. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und VerrichtungsgehilfenVerrichtungshilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht Etwaiges Fördern unseres Transport- betons / -mörtels auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenztderen Einsatz sind nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung aus sonstigen Gründen. Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung, Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Samples: General Terms and Conditions
Haftung aus sonstigen Gründen. Schadenersatzansprüche Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- -Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung Verzug und aus unerlaubter HandlungHandlung sowie aus Beratungen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder Vorsatz, gegenüber Nichtkaufleuten auch auf grober Fahrlässigkeit. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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